Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann inwieweit ich für meinen Arbeitgeber erreichbar sein muss?
Ich wurde erst gestern angerufen an meinem freien Tag, pünktlich zu Beginn der Spätschicht, vermutlich mit der Absicht das ich einspringen sollte, bin aber gar nicht erst ran gegangen.
Ich bat mehrmals darum das ich nur auf meinem Fetznetz angerufen werden möchte, da mein Handy einfach nur für mich privat ist und ich nicht rund um die uhr erreichbar sein will für meinen Arbeitgeber.
Meine Handynummer hatte ich in meiner Bewerbung stehen, mein Chef hat diese dann einfach weitergegeben (ohne meine Erlaubnis) und ich wurde per WhatsApp dazu aufgefordert mich zu melden um einzuspringen.
Muss ich überhaupt privat erreichbar sein für meinen Arbeitgeber?
Ich meine Entweder bin ich auf Arbeit und änderungen vom Dienstplan können direkt mit mir abgesprochen werden oder ich habe frei.
Erreichbarkeit für den Arbeitgeber
11. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 11. September 2017 | 17:48
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Erreichbarkeit für den Arbeitgeber
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. September 2017 | 20:29
Von
Status: Unbeschreiblich (120168 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatMuss ich überhaupt privat erreichbar sein für meinen Arbeitgeber? :
Nö
Es gibt doch die Möglichkeit Nummern zu blocken.
Oder umzuleiten. Google mal "Frank geht ran"
ZitatIch meine Entweder bin ich auf Arbeit und änderungen vom Dienstplan können direkt mit mir abgesprochen werden :
Und solche Änderungen sollten auch nicht einen Tag vorher kommen, dem Arbeitnehmer steht duchaus eine angemessene Vorlaufzeit zu.
#2
Antwort vom 12. September 2017 | 08:42
Von
Status: Weiser (16530 Beiträge, 9304x hilfreich)
Zitat:Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann inwieweit ich für meinen Arbeitgeber erreichbar sein muss?
Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht: Gar nicht.
Das Problem: Wenn man dem Arbeitgeber die eigene Handynummer mitgeteilt hat, dann hat man damit konkludent die Erlaubnis erteilt, auch angerufen zu werden.
Bei einem klassischen Anruf hat der Arbeitgeber dann Pech, wenn der Arbeitnehmer nicht zu Hause ist, nicht ans Telefon geht usw. D.h. der Arbeitnehmer kann dem Anruf einfach ausweichen. Dank der Smartphones kann der Arbeitgeber jetzt dem Arbeitnehmer Nachrichten übermitteln, ohne dass der Arbeitnehmer aktiv handeln muss (z.B. ans Telefon gehen muss). Und schlimmer: Mit WhatsApp & co kann der Arbeitgeber sehen, ob die Nachricht beim Arbeitnehmer angekommen ist (was beim klassischen Anruf nicht der Fall ist).
Man muss nicht erreichbar sein. Wenn man aber erreichbar ist, und als Arbeitnehmer die Kontaktversuche des Arbeitgebers absichtlich abblockt, kann man dumm da stehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Datenschutzrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. September 2017 | 10:08
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
Ja, aber über WhatsApp ist doch eine unerlaubte Variante mit dem Arbeitnehmer kontakt aufzunehmen oder?
Habe alle Nummern von der Arbeit auf meinem Handy blockiert da ich es nicht in Ordnung finde an meinen freien Tagen angerufen zu werden.
#4
Antwort vom 12. September 2017 | 10:31
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Der Grundfehler ist immer Daten herauszugeben, die dann Nachteile für einen bedeuten. Gerade beim AG ein Problem.
#5
Antwort vom 12. September 2017 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120168 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatJa, aber über WhatsApp ist doch eine unerlaubte Variante mit dem Arbeitnehmer kontakt aufzunehmen oder? :
Nö.
ZitatDank der Smartphones kann der Arbeitgeber jetzt dem Arbeitnehmer Nachrichten übermitteln, ohne dass der Arbeitnehmer aktiv handeln muss (z.B. ans Telefon gehen muss). Und schlimmer: Mit WhatsApp & co kann der Arbeitgeber sehen, ob die Nachricht beim Arbeitnehmer angekommen ist :
Nützt aber nichts, wenn der AG die nicht gelesen hat.
Smartphone kann man auch zu Hause lassen.
#6
Antwort vom 12. September 2017 | 18:08
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Seh ich auch so. Man sieht doch bei Whatsapp, wer einem Nachrichten schickt. Diesen Chat dann einfach nicht öffnen und gut ist.
Zu diesem hier hätte ich allerdings auch eine Frage:
Zitat:Man muss nicht erreichbar sein. Wenn man aber erreichbar ist, und als Arbeitnehmer die Kontaktversuche des Arbeitgebers absichtlich abblockt, kann man dumm da stehen.
In dem Fall nicht blocken, sondern eine sehr nützliche Fähigkeit wiedererlernen: Das Telefon klingeln lassen, bis es von selbst aufhört. Falls man das nicht ertragen kann, Ton ausschalten.
#7
Antwort vom 12. September 2017 | 19:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120168 Beiträge, 39837x hilfreich)
ZitatFalls man das nicht ertragen kann, Ton ausschalten. :
Oder dem Anrufer einen stummen Klingelton zuweisen.
Und jetzt?
Schon
267.979
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten