Extra Datenschutzerklärung?

26. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2018 09:03:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Extra Datenschutzerklärung?

Ich programmiere (bzw. bin ich noch relativ am Anfang vom Lernprozess) Android Anwendungen und da ein Projekt schon ziemlich fortgeschritten ist, geht es jetzt um die rechtliche Absicherung. Deshalb habe ich folgende Fragen:

1. Brauche ich eine extra Datenschutzerklärung, wenn der Punkt Datenschutz bereits im Impressum und in den Nutzungsbedingungen erklärt wird?

2. Auf was muss ich verlinken (also wenn die Datenschutzerklärung verlangt wird)? Auf die Nutzungsbedingungen oder auf das Impressum?

3. Kann ich in den Nutzungsbedingungen schreiben, dass das Impressum ein Teil von den Nutzungsbedingungen ist? Also das alles was im Impressum steht automatisch zu den Nutzungsbedingungen gehört?

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Die "Datenschutzerklärungen" sollten sich an einem Ort befinden und nicht hier und dort verteilt sein.

Man kann das unter den Nutzungsbedingungen reinschreiben, besser wäre aber ein extra Punkt "Datenschutzerklärung".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.06.2018 09:03:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Also die Datenschutzerklärung nur an einem Ort erklären. In meinem Fall würde alles mit Datenschutz in den Nutzungsbedingungen stehen. Dann würde ich also immer auf meine Nutzungsbedingungen verlinken, wenn es um Datenschutz geht? In das Impressum brauche ich also nichts mit Datenschutz schreiben. Und kann ich in meine Nutzungsbedingungen schreiben, dass alles was im Impressum steht automatisch zu den Nutzungsbedingungen gehört?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Unter Impressum erwartet man nur die Angaben fürs Impressum. Einen Link zu Datenschutz und Nutzungsbedingungen von hier aus kann man sich genauso sparen wie anders herum.
Denn Impressum und Datenschutz müssen immer umnittelbar aufrufbar sein.


Den Datenschutz kann man unter den Nutzungsbedingungen unterbringen, dann sollte der Link aber auch "Nutzungsbedingungen / Datenschutz" lauten, um die Abmahngefahr zu reduzieren.

Und darauf achten, das es keinen "Mischmasch" aus Nutzungsbedingungen und Datenschutz gibt.



Idealerweiser hat man 3 Links:
Impressum
Datenschutz
Nutzungsbedingungen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Vorgänger hat es im Grunde schon gesagt: Der Link zur Datenschutzerklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein. Aber falls da noch weitere Probleme auftreten, schau doch lieber mal hier nach: http://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung/
Da hast du alle Infos zum Datenschutz gebündelt und es gibt sogar ein Muster :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen