[FIRMA] löscht meine Daten nicht

13. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2024 00:50:11
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
[FIRMA] löscht meine Daten nicht

Moin, ich habe [FIRMA] zwei/drei Mal angeschrieben und sie gebeten meine Daten gemäß $17 DSGVO zu löschen.

Sie haben mir geantwortet, dass meine Daten nach Beendigung des Vertrages gesperrt werden. Also hätte das automatisch passieren müssen. Sie meinten aber, sie würden mich in eine Datenbank packen, die extra dafür da ist, dass meine Daten gelöscht beziehungsweise gesperrt werden. Und ich keine Martforschungs- oder Werbemails erhalten soll.

Ich habe jedoch mehrfach WOW-Mail-Werbung erhalten. Und sie immer wieder angeschrieben. Was soll ich nun tun?

Zweite Frage: wenn ich ein Unternehmen bitte gemäß §17 DSGVO die Daten zu löschen und sie z.B. meine E-Mail aber weiterhin aufbewahren: dürfen sie dann an diese E-Mail weiterhin Werbemails schicken? Ist jetzt eher theoretischer Natur, da sie mir klar gesagt haben, dass sie mir keine Werbemails schicken werden.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
Moin, ich habe [FIRMA] zwei/drei Mal angeschrieben und sie gebeten meine Daten gemäß $17 DSGVO zu löschen.

Das kann schon mal 6/10 Jahre oder mehr dauern bis die Daten "löschreif" sind.



Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
Also hätte das automatisch passieren müssen.

Nö, die dürften das auch manuell machen.



Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
Was soll ich nun tun?

Prüfen ob die Lösch- / Sperraufforderungen rechtlich korrekt verfasst und vollständig waren und ob es einen gerichtsfesten Zustellnachweis gibt.

Wenn das alles korrekt ist, Anzeige erstatten und auf Unterlassung verklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
wenn ich ein Unternehmen bitte gemäß §17 DSGVO die Daten zu löschen und sie z.B. meine E-Mail aber weiterhin aufbewahren: dürfen sie dann an diese E-Mail weiterhin Werbemails schicken?


Viele Firmen setzen die Mailadresse auf die interne Blacklist, um weitere Werbemails zu unterbinden. Ich bin da eher fürs löschen, da bei Pannen eben diese Blacklists auch schon mal angeschrieben worden sind.

Werbemails dürfen die dann nicht mehr schicken - in keinem Fall.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Die Daten müssen auf Verlangen gelöscht werden (nicht nur gesperrt), sofern es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, die ihre Speicherung vorschreiben oder auch ohne Einwilligung erlauben. (Steuerlich relevante Vorgänge usw.usf.; oder auch Notwendigkeit zur Vertragserfüllung, etc.pp.)

Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
wenn ich ein Unternehmen bitte gemäß §17 DSGVO die Daten zu löschen und sie z.B. meine E-Mail aber weiterhin aufbewahren: dürfen sie dann an diese E-Mail weiterhin Werbemails schicken?

Nein. Werbung darf nur zugesandt werden, wenn der Empfänger dem vorher zugestimmt hat. (Ausnahme: "Bestandskundenwerbung", da wird vereinfacht gesagt unterstellt, daß ein Interesse an weiteren Informationen besteht.)
Widerruft der Empfänger seine Einwilligung, darf keine Werbung mehr an ihn geschickt werden. Das gilt genauso auch für Bestandskunden. Wenn die dem Absender mitteilen "Ich will keine Werbung mehr!", dann darf keine mehr verschickt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12306.03.2024 00:50:11
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Widerruft der Empfänger seine Einwilligung, darf keine Werbung mehr an ihn geschickt werden.


Wenn ich gemäßt §17 DSGVO bitte, dass sie meine Daten löschen, muss ich dann trotzdem noch die Einwilligung widerrufen, dass ich keine Werbung haben möchte?

Rein logisch gesehen ist es ja klar, dass wenn ich jemanden sage "ich will, dass du alle meine Daten löscht", ich demjenigen sage "ich will nichts mit dir zu tun haben". Aber gilt dies auch juristisch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von DATENSCHUTZBARON):
Wenn ich gemäßt §17 DSGVO bitte, dass sie meine Daten löschen, muss ich dann trotzdem noch die Einwilligung widerrufen, dass ich keine Werbung haben möchte?

Wie schon gesagt, das kommt auf den Wortlaut an.

Wenn ich z.B. mitteile das alle Daten aus Vertrag 65432132 gelöscht werden, kann es gut sein, dass das den Vertrag "ich will Newsletter" gar nicht tangiert, insbesondere wenn dieser separat geschlossen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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