Unternehmen X sendet nach jedem erledigten Fall seinen Kunden eine Abschlussemail, wo der Vorgang mit einer Note bewertet werden kann.
Diese Bewertungen sind anonym (keine IP-Speicherung - keine Cookies). Das die Bewertungen anonym sind wurde auch den Kunden als auch den Mitarbeitenden (>300) von Unternehmen X kommuniziert.
IN den letzten Monaten wurde gezielt ein Mitarbeiter gezielt immer negativ bewertet. Diese Bewertungen können nicht von Kunden stammen, da sie gezielt kurz hintereinander von unterschiedlichen Kunden getätigt wurden und mit allen Kunden Kontakt aufgenommen wurde, dass sie diese Bewertungen nicht getätigt haben.
Zugriff auf die Abschlussmails haben sonst nur die eigenen Mitarbeitenden des Unternehmens X.
Somit ist sicher, dass diese Bewertungen intern abgegeben wurden.
Da die Bewertungen anonym sind kann man hier nicht substantiell jemanden belasten.
Könnt hier kurzzeitig die IP Anonymisierung ausgeschaltet werden ohne zu informieren, da ansonsten natürlich derjenige vorgewahnt wäre - Es heißt ja - wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das die Interessen der Betroffenen überwiegt, darf personenbezogene Daten verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). ?
Hier liegt ja der Tatbestand von mutmaßlichem Betrug und Mobbing vor.
Wäre das aus Euer Sicht erlaubt?
Fall A - mit Betriebsrat und Fall B - ohne Betriebsrat
Fake Bewertungen im eigenen Unternehmen durch eventuell eines Mitarbeitenden
Zunächst muss das Unternehmen sich fragen, wie es überhaupt möglich ist, dass Mitarbeiter die Umfrage missbrauchen: Wie sehen sie, wo eine Umfrage offen ist, die sie missbrauchen können, kann zu ein und demselben Fall die Umfrage womöglich mehrfach gemacht werden? Bevor nicht das technisch Mögliche getan wurde, um die Schlupflöcher zu schließen, braucht man über Maßnahmen, die in Richtung Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung gehen, gar nicht erst nachzudenken. Sollte das alles nicht fruchten oder es aufgrund der betrieblichen Erfordernisse nicht möglich sein, alle theoretisch denkbaren Lücken zu stopfen, sollte man sich an einen Anwalt wenden, der sich mit Datenschutz und Arbeitsrecht auskennt. Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muss der auf jeden Fall einbezogen werden.
Nachtrag: Die IP-Adresse zu speichern, nützt auch nur etwas, wenn das Unternehmen sie anschließend auch zuordnen kann. Das können die betreffenden Mitarbeiter relativ leicht verhindern, wenn sie nicht völlig blauäugig sind.
-- Editiert von User am 13. Juni 2025 12:19
Richtig. Und was sagt der AG dazu?Zitat :Da die Bewertungen anonym sind kann man hier nicht substantiell jemanden belasten.
Das kann ich nicht erkennen. Und das wäre uU ein Straftatbestand.Zitat :Hier liegt ja der Tatbestand von mutmaßlichem Betrug und Mobbing vor.
WER sollte dazu berechtigt sein? Wer ist im Unternehmen für Datenschutz und Datensicherheit zuständig?Zitat :Könnt hier kurzzeitig die IP Anonymisierung ausgeschaltet werden ohne zu informieren,
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Zitat :Zitat (von ip682057-69):
Hier liegt ja der Tatbestand von mutmaßlichem Betrug und Mobbing vor.
Das kann ich nicht erkennen. Und das wäre uU ein Straftatbestand.
Wenn das über einen gewissen Zeitraum so geht, dann ist Mobbing für mich schon gegeben. Betrug sehe ich allerdings auch nicht verwirklicht.
Zitat :Zitat (von ip682057-69):
Könnt hier kurzzeitig die IP Anonymisierung ausgeschaltet werden ohne zu informieren,
WER sollte dazu berechtigt sein? Wer ist im Unternehmen für Datenschutz und Datensicherheit zuständig?
Angesichts der Größe muss das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Darüber hinaus hat bei Maßnahmen, die potenziell eine Mitarbeiterüberwachung ermöglichen, der Betriebsrat ein Mitspracherecht, wenn es denn einen gibt. Für die Umsetzung wäre dann die IT-Abteilung des Unternehmens oder ein beauftragter Dienstleister verantwortlich, je nachdem, wer die Umfrage technisch betreut.
Die Speicherung der IP-Adresse muss außerdem in den Datenschutzhinweisen kommuniziert werden, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen.
Betrug setzt einen finanziellen Schaden voraus. Der ist hier nicht erkennbar.
Ansonsten: Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, das auch in der Abwägung einen hohen Stellenwert hat.
Auch negative Meinungen sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Wenn die Bewertung nur aus schlechten Noten besteht, ist rechtlich kein Kraut dagegen gewachsen. Vorgehen kann man nur gegen Bewertungstexte, nicht gegen Noten, Sterne oder ähnliche Bewertungssysteme.
Von daher: Wenn es nur darum geht, herauszufinden, wer schlechte Noten verteilt, dann wird das Unternehmen jeden Prozess verlieren. Und zwar ganz sicher.
Wenn das Unternehmen technisch in der Lage ist, IP-Adressen speichern und einer Person zuzuordnen, dann ist das Unternehmen auch technisch in der Lage zu verhindern, dass interne Personen Bewertungen abgeben.
Von daher sehe ich das Problem nicht.
Zitat :Wenn das Unternehmen technisch in der Lage ist, IP-Adressen speichern und einer Person zuzuordnen, dann ist das Unternehmen auch technisch in der Lage zu verhindern, dass interne Personen Bewertungen abgeben.
Nur, wenn sich die internen Personen dabei auch in einem IP-Bereich bewegen, den das Unternehmen kontrollieren kann. Da die Umfragen zwangläufig von außerhalb des Unternehmens zugänglich sein müssen, damit die Kunden teilnehmen können ...
Zitat :Könnt hier kurzzeitig die IP Anonymisierung ausgeschaltet werden
Wenn das von innerhalb der Firma erfolgt ist, wird das wohl nichts bringen, da in der Regel die ganze Firma nach außen als eine feste IP auftaucht; da nutzt einem dann auch nichts, dass das theoretisch mit einem anderen Setup aufzulösen wäre, da ausgehende Anfragen, auch wenn sie am Ende wieder bei einem intern stehenden Server landen, alle durch denselben Ausgang raus gehen.
Müsste man erst mal die Admins fragen, ob das evtl. bei euch anders ist.
Zitat :Wenn das von innerhalb der Firma erfolgt ist, wird das wohl nichts bringen, da in der Regel die ganze Firma nach außen als eine feste IP auftaucht
Die betreffenden Mitarbeiter müssten mit dem Steinbeil gepudert sein, wenn sie das vom Firmenrechner aus machen. Aber externe IP-Adressen zu kennen, bringt der Firma genauso wenig, weil ihr nämlich, um handeln zu können, ein Name dazu fehlt, und an den kommt sie auch nicht dran.
Hallo,
ich würde anders an die Sache herangehen, und zwar die entsprechenen Bewertungen von einer entsprechenden KI analysieren lassen. Da werden dann vielleicht einige sich wiederholende Besonderheiten oder Rechtschreibfehler herauskommen (ich erkenne beispielsweise hier im Forum manche User rein an dem Text).
Im Anschluss kann man mit dem Ergebnis den Täter ausfindig machen.
Über das Nachweisen muss man dann aber auch noch nachdenken, denn solch' eine Analyse ist sicher kein Beweis (der Täter kann ja beispielsweise Texte von einem Kollegen genommen und diese dann leicht verändert haben, bei Facebook und Co. findet sich allerhand).
Wenn man sich aber sicher ist dann könnte man eine Falle stellen, etwa nur dem Verdächtigen - zufällig - zur Kenntnis bringen das es beim Auftrag xy einen Wechsel beim Personal gab (was natürlich nicht stimmt). Kommt dann wieder eine Bewertung so könnte das bereits für eine Abmahnung reichen.
Ein anderer Weg wäre die Motivsuche. Also mit wem steht der angefeindete Mitarbeiter in Konflikt, wer möchte ihm schaden, vielleicht seinen Job übernehmen, wem hat er die Frau ausgespannt u.s.w.
Und gibt es vielleicht Widersprüche (der Mitarbeiter war an einem speziellen Auftrag gar nicht beteiligt etwa weil er krank war)? Damit könnte man die wirklich dort tätigen Mitarbeiter wohl ausschliessen.
Alles in Zusammenarbeit mit Betriebsrat oder anderen Unbeteiligten natürlch (spätestens bei der Abhmahnung ist der Arbeitgeber nämlich Partei).
Ist der Mitarbeiter eigentlich eingeweiht?
Und was sagen seine direkten Kollegen zu den Bewertungen? (die müssen doch wissen ob da was dran ist - oder wird alleine gearbeitet?)
Stefan
Zitat :Könnt hier kurzzeitig die IP Anonymisierung ausgeschaltet werden ohne zu informieren, da ansonsten natürlich derjenige vorgewahnt wäre - Es heißt ja - wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, das die Interessen der Betroffenen überwiegt, darf personenbezogene Daten verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). ?
Daß man die Daten erheben und verarbeiten darf bedeutet aber nicht, daß man das heimlich tun darf.
In jedem Fall braucht es einen entsprechenden Datenschutzhinweis, egal wie die Datenspeicherung und -verarbeitung hier im einzelnen zu werten ist.
Und damit funktioniert die Idee nicht mehr.
Zitat :Kommt dann wieder eine Bewertung so könnte das bereits für eine Abmahnung reichen.
Unklar. Sagt der Mitarbeiter "Das habe ich drölf anderen Leuten in der Firma erzählt, nein, ich erinnere mich nicht mehr an jeden einzelnen".
Zitat :Zitat (von reckoner):
Kommt dann wieder eine Bewertung so könnte das bereits für eine Abmahnung reichen.
Unklar. Sagt der Mitarbeiter "Das habe ich drölf anderen Leuten in der Firma erzählt, nein, ich erinnere mich nicht mehr an jeden einzelnen".
Danke für Eure Antworten und die rege Diskussion.
Ja es ging mir nur darum aus Interesse ob eine IP SPeicherung theoretisch rechtlich okay gewesen wäre ohne vorherige Info als Nachweis.
Natürlich macht das in dem Fall der Personalrat und die Leitung (ist öffentlicher Dienst) und natürlich weiß man safe welche Person das war (Urlaubszeiten , kein Klick in dem Zeitraum auf einmal, Änderungsprotokoll im Vorprogramm , wann welcher Vorgang geöffnet war), aber man kann eben nicht substantiell dies belegen, obwohl jeder 5-Jährige den Zusammenhang anhand der Indizien sehen würde. Wenn man dann einen Namen nennen würde, würde nachher noch üble Nachrede im Raum stehen...
Zitat :Ein anderer Weg wäre die Motivsuche. Also mit wem steht der angefeindete Mitarbeiter in Konflikt, wer möchte ihm schaden, vielleicht seinen Job übernehmen, wem hat er die Frau ausgespannt u.s.w.
Und gibt es vielleicht Widersprüche (der Mitarbeiter war an einem speziellen Auftrag gar nicht beteiligt etwa weil er krank war)? Damit könnte man die wirklich dort tätigen Mitarbeiter wohl ausschliessen.
Da muss man sehr vorsichtig sein, weil man dann schnell eine Hexenjagd vom Zaun bricht. Besser ist es wirklich das einfach so hinzunehmen, offiziell zu verkünden dass es Ungereimtheiten gab usw. und man das untersucht und dann hoffen dass sich das Problem in Zukunft erledigt. Das hilft manchmal schon.
Und jetzt?
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