Fernsehdokumentationsteam bei der Arbeit filmen

25. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)
Fernsehdokumentationsteam bei der Arbeit filmen

In einem anderen Beitrag gab es ja schon einmal das Thema der nicht unbedingt ausreichenden Unkenntlichmachung sowie die Verfälschung von Tatsachen bei manchen Fernsehproduktionen, die Ordnungshüter bei der Arbeit begleiten.
Jetzt spinne ich mal folgendes Szenario:
Jemand bekommt mit, dass wieder eine solche Aktion läuft, schnappt sich eine Kamera und filmt die gesamten Arbeiten - natürlich inklusive des Fernsehteams. Er wartet bis der Beitrag gesendet wird und nimmt auch diesen auf. Dann fertigt er eine Gegenüberstellung nach dem Motto "Das wird gesendet" und "Das ist wirklich passiert" an. Die Gesichter der Personen, die einer Veröffentlichung nicht zugestimmt haben, werden unkenntlich gemacht. Das Logo des Senders ebenfalls.
Diese Dokumentation über eine Dokumentation stellt er dann auf youtube oder seine eigene Homepage.

Ist das rechtlich zulässig?

Ich könnte mir in folgenden Bereichen Probleme vorstellen:
Darf man Beamte in Ausübung Ihrer Tätigkeit einfach filmen? Gibt es für die vielleicht Sonderrechte? Immer unter der Voraussetzung, dass keine Behinderung erfolgt.
Der im Fernsehen gesendete Bericht ist ja mit Sicherheit geschützt. Allerdings kann man bei youtube viele Fernsehberichte finden. Gibt es da Sondergenehmigungen der Sender für youtube?

Gruß

Connlon

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

Darf man Beamte in Ausübung Ihrer Tätigkeit einfach filmen? Gibt es für die vielleicht Sonderrechte? Immer unter der Voraussetzung, dass keine Behinderung erfolgt.
Kommt darauf an. Bei einen Parkuhrgeier werden andere Maßstäbe angelegt als bei einem SEK.

Es ist bei Mitarbeitern des Ordnungsamtes sicherlich unbedenklich, wenn sogenannte 'personenbezogene Identifikationsmaerkmale' (also die Gesichter, Dienstnummern etc.) unkenntlich gemacht werden.



Der im Fernsehen gesendete Bericht ist ja mit Sicherheit geschützt. Allerdings kann man bei youtube viele Fernsehberichte finden. Gibt es da Sondergenehmigungen der Sender für youtube?
Nein, das sind samt und sonder Urheberrechtsverletzungen.
Im allgemeinen werden diese jedoch von den Sendern toleriert, da diese es (derzeit noch) als Werbung für ihre Produkte ansehen. Dies hängt jedoch auch stark vom Inhalt und dem Zusammenhang ab.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.12.2009 15:29:33
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

@ recht einfach: Ich wollte hier eine sachliche Diskussion von juristisch interessierten Laien. Wenn du dich an Tippfehlern aufhängen willst, gehe in ein Rechtschreibforum.

@ Harry_van_Sell: Es gibt doch auch Sendungen (Kalkofes Mattscheibe, TV Total), die Mitschnitte aus anderen Sendungen bringen und das ist oftmals sicherlich keine gute Werbung.

Kann eine jahrelang geduldete Praxis (auf youtube) jetzt plötzlich verfolgt werden oder tritt hier ein "Gewohnheitsrecht" ein?

Gruß

Connlon

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
@ Harry_van_Sell: Es gibt doch auch Sendungen (Kalkofes Mattscheibe, TV Total), die Mitschnitte aus anderen Sendungen bringen und das ist oftmals sicherlich keine gute Werbung.

Stimmt, hier kommt allerdings zum tragen das diese Beiträge in satierischer Form verarbeitet/verbreitet werden. Und sie überschreiten nie gewisse Zeitgrenzen, da gab es bezüglich TV Total schon juristische Auseinandersetzungen diesbezüglich.



quote:
Kann eine jahrelang geduldete Praxis (auf youtube) jetzt plötzlich verfolgt werden oder tritt hier ein "Gewohnheitsrecht" ein?

Nein der Urheber kann jederzeit seine Rechte bezüglich der Verbreitung durchsetzen.


Es kommt halt darauf an wie der Beitrag gestaltet wird.
10-20 Sekunden 'mein Revier' gefolgt von selbst gedrehtem Material "Das ist wirklich passiert" (eventuell mit satierischen Kommentaren unterlegt) dürfte schwieriger zu verbieten sein als das einstellen der kompletten Folgen von 'mein Revier'.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
connlon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 55x hilfreich)

Wie ich es verstehe ist es also eine rechtliche Grauzone, die der Interpretation des zuständigen Gerichtes anheim fällt. Ist etwas Satire oder Klamauk? (Da bin ich mir auch bei Kalkofe nicht wirklich sicher.)
Sollte ich aber eine Doktorarbeit darüber schreiben, darf ich alles verwenden.
Insgesamt sollte es weniger Schwierigkeiten geben, je geringer die Fremdbeitragsausschnitte und je größer die eigenen Kommentare und/oder Ausschnitte sind.

Danke an alle, die sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt haben, insbesondere an Mirk, der auch noch die Urteile herausgesucht hat.

Gruß

Connlon

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