(Fiktive Situation) Postdienstleister lassen Mitarbeiter Post zuhause sortieren und zustellen

17. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
allyouneedisdead
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
(Fiktive Situation) Postdienstleister lassen Mitarbeiter Post zuhause sortieren und zustellen

Mal angenommen eine Firma bietet Postdienstleistungen von Brief und Paket Zustellung an.
Diese Firma beauftragt dafür zusätzlich Subunternehmer.
Dieser Subunternehmer holt die Post vom Dienstleister ab, und kümmert sich um die Zustellung.
Hierbei wird Mitarbeitern des Subunternehmens die Post nach hause gebracht, damit diese dann die Post sortieren und zustellen können.
Welche Regelung greift in so einem Fall betreffend des Postgeheimnisses, und welche Haftung trägt der Subunternehmer wenn Post von dem zuhause arbeitenden Mitarbeiter Probleme bei der Zustellung bzw. bei nicht zugestellten Briefen erreicht.
Ist es zulässig, nach dem Briefgeheimnis Mitarbeiter solche Dokumente von zu hause aus sortieren und zustellen zu lassen, oder bedarf es diesbezüglich ein speziellen Raum für die Zustellung?

Gruß

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von allyouneedisdead):
Ist es zulässig, nach dem Briefgeheimnis Mitarbeiter solche Dokumente von zu hause aus sortieren und zustellen zu lassen


Das Briefgeheimnis hat damit wenig zu tun, das greift ja erst, wenn jemand Unbefugtes eine Briefsendung öffnen sollte.
Eher ist problematisch, daß dem Datenschutz unterliegende Daten (schon die Information "X schickt Y einen Brief" fällt darunter) u.U. Unbefugten (Familie, Gäste, Mitbewohner) zugänglich sind.
Alleine die Sicherungs- und Dokumentationspflichten nach DSGVO dürften da erheblich sein, sodaß sich das für den Subunternehmer eher nicht lohnen dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen