Filmen von Einsatzfahrzeugen

29. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
cakemedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)
Filmen von Einsatzfahrzeugen

Hallo,

ich bin Teil einer großen Gemeinschaft, die sich auf das Filmen von Einsatzfahrzeugen auf Einsatzfahrt "spezialisiert" hat. Mehrmals bereits wurde Kameraden die Kamera abgenommen oder ein Platzverweis deswegen ausgesprochen.

Seitdem sind mehrmals Diskussionen über die rechtliche Lage ausgebrochen. Doch, wie ist es nun wirklich? Einerseits greift das das Recht am eigenen Bilde, welches jedoch durch die zum Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübte Tätigkeit als Einsatzkraft => Person der Zeitgeschichte (Da zu einem Geschehen der Zeitgeschichte, dem Einsatz, zuordenbar). Was gilt nun?

Mit freundlichsten Grüßen
cakemedia

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Welche Einsatzfahrzeuge genau?

Bei Polizeieinsätzen wäre das prinzipiell etwas anderes als bei der Feuerwehr.
Wobei auch z.B. Feuerwehrleute ein Recht am eigenen Bild haben.


Platzverweise können durchaus ausgesprochen werden, da man immer wieder sieht das solche Filmer den Eisatzkräften im Weg rumstehen.


Beschlagnahme von Kameras können auch der Sicherung von Beweismitteln dienen (z.B. um Täter oder Tatbeteiligte zu überführen).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
welches jedoch durch die zum Zeitpunkt der Aufnahme ausgeübte Tätigkeit als Einsatzkraft => Person der Zeitgeschichte (Da zu einem Geschehen der Zeitgeschichte, dem Einsatz, zuordenbar)


Nein, ein Rettungseinsatz macht einen noch nicht zu einer "Person der Zeitgeschichte", denn der Sanitäter oder der Fahrer ist herzlich uninteressant (im Gegensatz etwa zum Vorsitzenden der Piratenpartei oder dem Feuerwehrmann, der zwölf Kinder aus einem brennenden Haus gerettet hat).

Da die Aufnahmen ja auch offenbar zum Zwecke der Verbreitung hergestellt wurden, kann bereits die Aufnahme (normalerweise zulässig) berechtigt unterbunden werden.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cakemedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Es geht um das Filmen von Einsatzfahrzeugen aller Art, also auch Stadtwerke, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr usw.

Da allerdings in ca. 60% der Fälle in der Videobeschreibung auf YouTube explizit darauf hingewiesen wird, dass Personen, Gebäude und sonstige Verkehrsteilnehmer ausschließlich Beiwerk sind. Außerdem Zensieren manche Kollegen (Darunter auch ich) alle sichtbaren Personen und die Kennzeichen von zivilen PKWs, sofern sie ohne Zensur erkennbar sind.

Und das Recht am eigenen Bilde sagt nunmal, dass eine eindeutige Identifikation der Person nötig sein muss.

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Die nachträgliche Anonymisierung der Videos ist den unter Zeitdruck stehenden Einsatzkräften schwer zu vermitteln.

Ich finde es makaber wenn die Filmer den Einsatzkräften dann noch mehr Zeit stehlen müssten indem sie ihnen eine schriftliche Zusicherung der Anonymisierung zur Lektüre überreichen würden.


Persönliche Meinung:
Vor allem wenn die Filmer recht nahe rangehen empfinde ich das als geschmacklosen Amateurersatz von sensationsgeilen Medienvertretern. Zwar geht es hier nicht um Geld, aber um pure Selbstdarstellung am falschen Platz.




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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Nun, es gibt Fans solcher Einsätze die alles respektieren; Absperrungen, Persönlichkeitsrechte, etc.

Andere stolpern zwischen den Einsatzkräften herum und können gar nicht nahe genug heran kommen. Einfach lästig und gefährlich.
Oder andere die nichts anonymisieren, sondern quasi "live" in Videoportale hochladen.


Das Problem: wie sollen Ordnungskräfte zwischen denen unterscheiden?





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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cakemedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Nun, dabei zu beachten ist, dass es dabei keinesfalls um Videos an Einsatzstellen, sondern ausschließlich um Fahrten geht!!! Von daher ist eine Behinderung der Einsatzkräfte in den meisten Fällen auszuschließen. Dadurch, sich am Straßenrand aufzuhalten und das Fahrzeug zu Filmen wird sicherlich keiner behindert.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>sondern ausschließlich um Fahrten geht!!! <hr size=1 noshade>

Dann wäre die Beschlagnahme vermutlich rechtswidrig und ein Platzverweis unverständlich.


Denn ich kenne diese Aufnahmen nur so, das die Fahrzeuge gefilmt werden, in der Regel aus größerer Entfernung.
Einzelne Personen wären dann nur schwer zu erkennen wenn überhaupt.


Die Personen wären dann wohl nur Beiwerk nach §23 KunstUrhG :

Voraussetzung hierfür wäre, daß nach dem Gesamteindruck der Veröffentlichung die Landschaft der den Gesamtvgl. ******, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 3. Aufl., Rdnr. 8.18).

...

Hiervon kann keine Rede sein. Groß im Vordergrund des beanstandeten Bildes sind links die jeweils nur mit einem Badeslip bekleidete Kl. und deren Freundin, rechts ein sich umarmendes Pärchen abgebildet. Diese Personen bilden den beherrschenden Blickfang des Bildes, hinter dem die als Hintergrund abgebildete Strandszene als lediglich dekorative Kulisse zurücktritt.

OLG Oldenburg, Az. 13 U 72/88


Wenn man also die Personen weglässt und sich dadurch der Sinn der Aufnahmen nicht verändert, dann sind die Personen nur Beiwerk.
Un dhier kommte es ja offenbar nur auf die Fahrzeuge und Fahrweise an.



Etwas anderes könnte natürlich geurteilt werden, wenn man während der Fahrt in die Kabine hineinfilmt, so das die Personen zu erkenn sind.





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#8
 Von 
cakemedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Ein gutes Beispiel wäre zum Beispiel diese Aufnahme eines Kollegen: http://www.youtube.com/watch?v=vkvA_XBJAhs

Es sind weder Zivilisten noch Einsatzkräfte sowie zivile Kennzeichen erkennbar.
Desweiteren müssten ja durch das so nicht vorhandene Recht am Bild der eigenen Sache auch keine Kennzeichen zensiert werden.

Generell kann man sagen dass bei bestimmten Wetterlagen das Erkennen von Personen im Fahrzeug ziemlich selten und fast nur bei Benutzen eines sogenannten Polfilters möglich ist, da die Spiegelungen einfach zu groß sind.

Liege ich da richtig?

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Ein gutes Beispiel wäre zum Beispiel diese Aufnahme eines Kollegen: http://www.youtube.com/watch?v=vkvA_XBJAhs

Das wäre ein Idealbeispiel.



Mit den Spiegelungen hast Du recht, nur ist das Problem, das das zum einen nicht jedem Polizisten bekannt ist und einige auch mal nur "vorbeugend" beschlagnahmen weil es ja sein könnte das mal eine Spiegelung nicht vorhanden war.





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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Weiß ich denn als Polizist was du fotografierst und was du fotografieren willst? Es ist eben auch immer eine Frage des Umfeldes?! Wenn aus einer Menge am 1. Mai zehn Kameras hochgehalten werden, wollen mit Sicherheit nicht alle das vorbeirasende Polizeiauto filmen. Und umgekehrt wird sicherlich kein Polizeibeamter dir die Kamera wegnehmen, wenn du durch die Stadt läufst und eine Feuerwehrarmada an dir vorbeifährt, die du dann reaktionsschnell filmst.

So ganz verstehe ich das Hobby nicht und "kenne" auch nur aus einschlägigen Szenen, die damit "Fehlverhalten der Staatsmacht" dokumentieren möchten.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cakemedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Hobby muss man auch nicht verstehen, es ist ziemlich seltsam, aber einmal "reingerutscht" kommt man da aus dieser Gemeinschaft nichtmehr raus. Ums Dokumentieren von Fehlverhalten geht es definitiv nicht, ausschließlich um die Einsatzfahrten. Manche Leute schauen so etwas tatsächlich an :D

Doch, es ist wie bereits geschrieben bereits zur Beschlagnahmung von Kameras wegen dem Filmen von Rettungsdienstfahrzeugen gekommen.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hesse2012
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
... sondern ausschließlich um Fahrten geht!!

Und wie erfolgt da die Beschlagnahmung?
Kommt das Einsatzfahrzeug zurück? Ruft es Verstärkung um den Filmer "festzusetzen"?

Und beim Beispielvideo:
Die am Ende des Films sichtbare Person hat die Veröffentlichung erlaubt?

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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cakemedia
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich weis es nicht, es ist von einem Kollegen. Aber die Person ist jedenfalls nicht eindeutig identifizierbar.

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3x Hilfreiche Antwort

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