Filmen von öffentlichen Plätzen für wirtschaftliche Zwecke

13. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Tiramigiu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Filmen von öffentlichen Plätzen für wirtschaftliche Zwecke

Hallo liebes 123Recht-Forum,

Ich bin neu hier und habe mich lediglich angemeldet, um eine Frage zu stellen. Ich hoffe ich befinde mich hier auch an der richtigen Stelle :)

Birgt folgendes Szenario rechtliche Komplikationen?

Der Besitzer einer Gastronomischen Einrichtung (z.B. Fast Food-Kette) hat an allen Hausfassaden eine Videokamera angebracht, welche auf den Eingang des Restaurants gerichtet sind, aber in vielen Fällen auch noch den Gehweg filmen.
Darf der Besitzer des Restaurants die Videoaufnahmen für wirtschaftliche Zwecke verwenden, indem er Aufnahmen auswerten lässt und beispielsweise zählt wie viele Menschen täglich aus welcher Richtung kommen und diese Statistiken dann an andere Unternehmen verkaufen?
Es wird demnach kein Bildmaterial verkauft.

Das Szenario ist leider etwas absurd, entschuldigt bitte. Es geht mir hier jedoch, um eine Grundsatzfrage und leider ist mir kein besseres Beispiel eingefallen.
Ich hoffe mein Anliegen ist dennoch verständlich.

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Tiramigiù



-- Editiert von Tiramigiu am 13.01.2020 15:42

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zum einen wird er Besitzer vermutlich nicht überall die Gesetzlich vorgeschriebenen und normierten Schilder mit den Informationstexten haben. Er wird vermutlich auch keine Sondernutzungserlaubnis haben den Bürgersteig zu nutzen.

Zum anderen sind wirtschaftliche Zwecke in solchen Fällen bei der DSGVO das schwächste Argument - eigentlich ist es nicht wirklich vorhanden. Der Besitzer hat Alternativen zur Verfügung die er nutzen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

ein weiterer Punkt ist der, das es sich bei der Verwendung der Daten von schon vorhanden Kameras um eine Zweckänderung handelt, die (sehr wahrscheinlich) unzulässig sein wird.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Der Inhaber soll sich Schüler oder Studenten vor die Tür setzen, die die Vorbeikommenden zählen. Bezahlung könnte ein Fast-Food-Menu sein. Die dadurch entstandenen Strichlisten kann er jedem verkaufen, der dafür zahlt.

-- Editiert von HeHe am 14.01.2020 13:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Tiramigiu):

Birgt folgendes Szenario rechtliche Komplikationen?

Ja.
Zitat:

Der Besitzer einer Gastronomischen Einrichtung (z.B. Fast Food-Kette) hat an allen Hausfassaden eine Videokamera angebracht, welche auf den Eingang des Restaurants gerichtet sind, aber in vielen Fällen auch noch den Gehweg filmen.

Den öffentlichen Gehweg per Videoüberwachung aufzuzeichnen ist unzulässig und kann teuren Ärger bringen.
Zitat:

Darf der Besitzer des Restaurants die Videoaufnahmen für wirtschaftliche Zwecke verwenden, indem er Aufnahmen auswerten lässt und beispielsweise zählt wie viele Menschen täglich aus welcher Richtung kommen und diese Statistiken dann an andere Unternehmen verkaufen?
Es wird demnach kein Bildmaterial verkauft.

Er darf maximal auf seinem eigenen Grundstück aufnehmen, und das auch nur, wenn er deutlich mit Schildern darauf hinweist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Den öffentlichen Gehweg per Videoüberwachung aufzuzeichnen ist unzulässig

Falsch.
Den öffentlichen Gehweg ohne entsprechende Rechtsgrundlage per Videoüberwachung aufzuzeichnen ist unzulässig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Den öffentlichen Gehweg per Videoüberwachung aufzuzeichnen ist unzulässig

Falsch.
Den öffentlichen Gehweg ohne entsprechende Rechtsgrundlage per Videoüberwachung aufzuzeichnen ist unzulässig.

Nicht "falsch", sondern vielmehr richtig - weil es eben nun mal keine Rechtsgrundlage in dem im EP beschriebenen Fall gibt, die eine Videoüberwachung des Gehweges erlaubt...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Tiramigiu):
Darf der Besitzer des Restaurants ... Statistiken wie viele Menschen täglich aus welcher Richtung kommen an andere Unternehmen verkaufen?


Die Erstellung und Verbreitung dieser Statistik berührt keinen einzigen der Passanten in einem persönlichkeitsrechtlich geschützten Rechtsgut, und deshalb hat keiner der Passanten eine Handhabe wegen Missachtung seines Persönlichkeitsrechts.

Zitat (von Tiramigiu):
Der Besitzer einer Gastronomischen Einrichtung hat ... Videokameras ... welche ... auch ... den Gehweg filmen.


Gegen die ungenehmigte Bildniserstellung kann sich jeder Passant wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wenden.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Zitat (von Tiramigiu):
Darf der Besitzer des Restaurants ... Statistiken wie viele Menschen täglich aus welcher Richtung kommen an andere Unternehmen verkaufen?


Die Erstellung und Verbreitung dieser Statistik berührt keinen einzigen der Passanten in einem persönlichkeitsrechtlich geschützten Rechtsgut

Die Statistik nicht. Aber die Aufnahme, die zur Erstellung der Statistik nötig ist...
Zitat:
Gegen die ungenehmigte Bildniserstellung kann sich jeder Passant wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wenden.

Ebend.

-- Editiert von eh1960 am 22.01.2020 00:49

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

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