Firma löscht persönliche Kundendaten nicht

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2016 15:10:05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firma löscht persönliche Kundendaten nicht

Guten Tag,
vor einiger Zeit habe ich mich wegen einiger Unverschämtheiten dazu entschlossen, einer privaten Firma, bei der ich Stammkunde war, den Rücken zu kehren und fortan bei der Konkurrenz einzukaufen. Ich bat höflich darum, die Kundenkarte zu deaktivieren und um Löschung meiner persönlichen Daten. Der erste Brief wurde (fast erwartungsgemäß) ignoriert, der zweite kam dann per Einschreiben und ich hatte zur Beantwortung eine Frist gesetzt.
Man antwortete mir:" Leider können wir aus Gründen des Handels- und Steuerrechts Ihrem Wunsch nach Löschung Ihrer Daten nicht nachkommen. Danach unterliegen Buchungsbelege als ordentlicher Kaufmann einer Aufbewahrungspflicht, die bis zu 10 Jahren dauert. Auch Ihre persönlichen Daten fallen darunter. ...... übrigens, auch ein Anwalt wird Ihnen da nicht weiterhelfen können."
Hat das Datenschutzrecht hier eine weitere Lücke? Stimmt diese Aussage so? Habe ich keine Möglichkeit, bei einer privaten Firma auf die Löschung meiner Daten zu bestehen?
Es wäre nett, wenn ich dazu mal einen Tipp bekommen könnte - vielen Dank! starlion15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wie kommst du auf Lücke?

Die Behörden verlangen 10 Jahre die Aufbewahrung. Das ist normal!

Du kannst allerdings der Firma untersagen, dass du weiterhin kontaktiert werden willst bzw. die Daten nicht weitergegeben werden dürfen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Richtig! Daher eine Sperre verlangen, wenn eine Löschung (erwartungsgemäß) nicht erfolgt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

§147 I AO :

"Die folgenden Unterlagen sind geordnet aufzubewahren:
1.   Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu
ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
2.   die empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefe,
3.   Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe,
4.   Buchungsbelege
"

§147 III AO :

"Die in Absatz 1 Nr. 1, 4 und 4a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1
aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren,
"

1x Hilfreiche Antwort

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