Hallo,
A möchte ein Online-Branchenbuch erstellen und dazu die Firmenadressen aus öffentlichen Verzeichnismedien nutzen (Gelbe Seiten). Es handelt sich hierbei lediglich um Firmenname, Anschrift und Telefonnumer der Unternehmen.
Dafür müssen diese Adressen natürlich von A in einer Datenbank gespeichert werden.
Manche Anbieter, wie z.B. klicktel bieten ja explizit eine Exportfunktion der Daten (in 75er Schritten) an.
Ist die Nutzung dieser Adressen für obige Zwecke erlaubt?
Im Bundesdatenschutzgesetz § 28 heißt es dazu ja:
Absatz(1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig:
1. …
2. …
3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind ...
Also nach obiger Auslegung würde ich sagen ja.
Wie sehen Sie das?
Danke für Rat.
-----------------
""
Firmenadressen aus Telefonbuch nutzen erlaubt?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Unabhängig von BDSG (das sowieso nur für Daten *natürlicher* Personen gilt und nicht von Firmen) sollte man hier eher das UrhG beachten, Stichwort Datenbankwerk, sowie das UWG.
-----------------
""
O.K., danke.
Gibt es für Firmenadressen hier eine eigene Gesetzgebung, ähnlich dem BDSG?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Gibt es für Firmenadressen hier eine eigene Gesetzgebung, ähnlich dem BDSG?
Nein.
Wie gesagt, ich sehe eher ein Problem darin, ein fremdes Datenbankwerk (das Telefonbuch) kommerziell zu nutzen (du sparst dir ja die Leistung "Adress-Sammlung").
quote:
Manche Anbieter, wie z.B. klicktel bieten ja explizit eine Exportfunktion der Daten (in 75er Schritten) an.
Mag sein, das impliziert allerdings keine kommerzielle Nutzungserlaubnis im Sinne von "exportieren und ein eigenes Branchenbuch daraus machen".
-----------------
""
Das Problem gab es doch Anfang der 90er Jahre schon mal.
Da wollte eine aufstrebende Privatfirma eine Telefonbuch-CD-ROM herausbringen. Sie wollte die Daten von der Website der Telekom nutzen.
Dagegen ist die Telekom erfolgreich vorgegangen, denn die elektronische Aufbereitung als Datenbank war eben eine Leistung der Telekom, die nicht ohne Erlaubnis kopiert werden durfte.
(Die einzelnen Daten an und für sich sind nicht geschützt, aber die Anordnung der Daten zu einer Datenbank führt dazu, dass die Datenbank geschützt ist.)
Das Ende vom Lied war, dass die aufstrebende Privatfirma alle deutschen Telefonbücher (die es damals noch in Papierform gab) nach China bringen ließ, um sie dort von Billigarbeiten von Hand abtippen zu lassen.
Denn damit wurden nur die (frei zugänglichen) Daten, aber nicht mehr das Datenbankwerk als solches kopiert.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
quote:
dass die aufstrebende Privatfirma alle deutschen Telefonbücher (die es damals noch in Papierform gab) nach China bringen ließ, um sie dort von Billigarbeiten von Hand abtippen zu lassen.
Und dieses Märchen wurde von der jungen Firma in die Welt gesetzt. Tatsächlich aber wurden die Telefonbücher mithilfe von Scannern in Deutschland digitalisiert.
-----------------
""
Quelle = ?
Ein früherer Arbeitgeber von mir hat auch mal zehntausende Dokumente in China manuell verarbeiten lassen, die wegen ihrer Struktur nicht für automatisierte Verarbeitung via OCR geeignet waren.
-----------------
""
quote:
Denn damit wurden nur die (frei zugänglichen) Daten, aber nicht mehr das Datenbankwerk als solches kopiert.
quote:
Und dieses Märchen wurde von der jungen Firma in die Welt gesetzt. Tatsächlich aber wurden die Telefonbücher mithilfe von Scannern in Deutschland digitalisiert.
Die junge Firma wollte sich die Kosten sparen die entstanden wären hätte sie sich die Daten bei der Telekom gekauft.
Durch ihre Aktion wurden dann Daten digitalisiert die nicht hätten digitalisiert werden dürfen und die sie bei einem regulären Kauf erst gar nicht übermittelt bekommen hätten.
Man kann einer Veröffentlichung im gedruckten Telefonbuch zustimmen aber jeder digitalen Veröffentlichung widersprechen.
Kleine Hexe
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten