Foto von mir ungefragt veröffentlicht!

26. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
cheerygoth
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Foto von mir ungefragt veröffentlicht!

Hallo!
Ich habe mich gerade neu hier angemeldet, da ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.... :-)

Und zwar waren mein Freund und ich Pfingsten 2009 auf einem Festival in Leipzig.
Dort wurden wir von einem Fotografen in mehrfacher Ausführung abgelichtet- leider habe ich mir seinen Namen nicht aufgeschrieben, er war aber von einem unabhängigen Fotografenbüro. Anschließend haben wir ihm unsere Namen& Mailadressen aufgeschrieben, da er uns versprach, uns die Fotos zukommen zu lassen. Wir wurden aber NIE gefragt, ob wir der anderweitigen Veröffentlichung unserer Bilder zustimmen würden!

Dann kam vor 2 Tagen die Überraschung: Eine Arbeitskollegin meines Freundes entdeckte unser Foto groß abgedruckt in einem Artikel einer bekannten Teeniezeitschrift...und zwar mit Namen und einer Bildunterschrift, die ich persönlich als rufschädigend einstufen würde...
Es handelt sich hierbei auch nicht um ein Gruppenbild, sondern es sind NUR wir zwei zu sehen!
Außerdem wie gesagt in doch relativ schrillen Festivaloutfits- die Kollegen meines Freundes wissen zwar, dass er in seiner Freizeit so rumläuft und finden das nicht schlimm, es hätte aber auch anders sein können.

Der Fotograf wird weder im Artikel noch im Impressum genannt, was meines Wissens nach eine weitere Rechtsverletzung darstellt.

Deshalb habe ich jetzt vor, der Redaktion zu schreiben- es wäre aber super, wenn jemand hier mir ein paar Tipps dazu geben könnte, da ich mich mit dem Recht am eigenen Bild vorher noch nie wirklich befasst habe.

Wenn es hilft, kann ich das Bild auch hier online stellen, habe es abfotografiert.

Viele Grüße,
cheerygoth

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Grundsätzlich könnte man womöglich annehmen, ihr hättet durch das "Posieren" für den Fotografen einer Veröffentlichung konkludent zugestimmt. Wenn der Fotograf natürlich bewußt den Eindruck erweckt hat, das Foto nur "für euch" zu machen, sieht das anders aus.

Unabhängig davon könnte eine irreführende Bildunterschrift eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ("wilde Party, Sex und Dosenbier" ) und ggfs. sogar eine Straftat ("Zwei Raver im Drogenrausch" ) darstellen.

> Der Fotograf wird weder im Artikel noch im Impressum genannt, was meines Wissens nach eine weitere Rechtsverletzung darstellt.

Es sei denn, es wurde mit dem Fotografen etwas anderes vereinbart, das weißt du ja nicht.

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