Fotobuch

5. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494609-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotobuch

Hallo, ich hab eine Frage zur Datenschutzgrundverordnung. Ich habe gestern meiner Mutter ein Fotobuch von Poster XXL geschenkt.in diesem sind Familienbilder, unter anderem auch von meinem Bruder, dessen Frau und Sohn. Nun behauptet eben diese Frau, ich hätte sie vorher fragen müssen, wegen der Bilder. Stimmt Das?
Bei den Bildern handelt es sich um ganz normale Familienbilder, zum größten Teil schon mehr als 30 Jahre alt. Es sind keine anrüchigen Bilder dabei.

-- Editiert von fb494609-52 am 05.07.2018 11:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Für solche privaten Sachen gilt die DSGVO nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Die Bilder waren also schon vorhanden. Dann kannst du aus meiner Sicht ein Einverständnis annehmen. Denn die Dame hat ja schon damals nicht widersprochen, dass man sie fotografiert.

Im übrigen ist das, wie bereits erwähnt, eine Privatsache

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von fb494609-52):
Hallo, ich hab eine Frage zur Datenschutzgrundverordnung. Ich habe gestern meiner Mutter ein Fotobuch von Poster XXL geschenkt.in diesem sind Familienbilder, unter anderem auch von meinem Bruder, dessen Frau und Sohn. Nun behauptet eben diese Frau, ich hätte sie vorher fragen müssen, wegen der Bilder. Stimmt Das?

Nein, weil die DSGVO in diesem Bereich (Privatleben) überhaupt nicht anwendbar ist.

Auch für das Telefonverzeichnis mit den Telefonnummern und Adressen der Familienmitglieder braucht man keine Einwilligung zur Speicherung dieser Daten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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