Hallo, ich hab eine Frage zur Datenschutzgrundverordnung. Ich habe gestern meiner Mutter ein Fotobuch von Poster XXL geschenkt.in diesem sind Familienbilder, unter anderem auch von meinem Bruder, dessen Frau und Sohn. Nun behauptet eben diese Frau, ich hätte sie vorher fragen müssen, wegen der Bilder. Stimmt Das?
Bei den Bildern handelt es sich um ganz normale Familienbilder, zum größten Teil schon mehr als 30 Jahre alt. Es sind keine anrüchigen Bilder dabei.
-- Editiert von fb494609-52 am 05.07.2018 11:33
Fotobuch
5. Juli 2018
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Frage vom 5. Juli 2018 | 10:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotobuch
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#1
Antwort vom 5. Juli 2018 | 12:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120236 Beiträge, 39854x hilfreich)
Für solche privaten Sachen gilt die DSGVO nicht.
#2
Antwort vom 6. Juli 2018 | 09:33
Von
Status: Schlichter (7236 Beiträge, 1525x hilfreich)
Die Bilder waren also schon vorhanden. Dann kannst du aus meiner Sicht ein Einverständnis annehmen. Denn die Dame hat ja schon damals nicht widersprochen, dass man sie fotografiert.
Im übrigen ist das, wie bereits erwähnt, eine Privatsache
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Juli 2018 | 12:26
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatHallo, ich hab eine Frage zur Datenschutzgrundverordnung. Ich habe gestern meiner Mutter ein Fotobuch von Poster XXL geschenkt.in diesem sind Familienbilder, unter anderem auch von meinem Bruder, dessen Frau und Sohn. Nun behauptet eben diese Frau, ich hätte sie vorher fragen müssen, wegen der Bilder. Stimmt Das? :
Nein, weil die DSGVO in diesem Bereich (Privatleben) überhaupt nicht anwendbar ist.
Auch für das Telefonverzeichnis mit den Telefonnummern und Adressen der Familienmitglieder braucht man keine Einwilligung zur Speicherung dieser Daten.
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