Fotos Minderjähriger

18. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
leopoldi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fotos Minderjähriger

Hallo

Vor ca. 6 Jahren hatte ein "Schulkollege" sich bei dem Chataccount meines Freundes als unbekannte Frau ausgegeben die von ihm verlangte sich auszuziehen vor der Webcam...
Dann hatte er Fotos von ihm aufgenommen und diese ausgedruckt und in der Schule herumgezeigt.
Er war damals 15 Jahre alt und der der ihn aufgenommen hat 15 oder 16.
Auch heute noch leidet er darunter und auch andere der Schule die ihn auslachen obwohl er doch eigentlich nichts böses getan hat...

Jedenfalls sagte er mir des und mich interessierts was man da rechtlich so tun kann? Könnte er auch gegen diese jetzt noch vorgehen und auch gegen ander mitschüler die die Bilder bestaunt haben.

Danke für Antwort.

Leopold

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

gegen die "Bestauner" sicher nichts; wenn überhaupt dann gegen den "Urheber" und den oder die "Verteiler". Ich vermute (bin mir aber nicht sicher), dass das verjährt ist.

Viel würde/wäre da auch nicht bei rumgekommen, da Jugendstrafrecht - vielleicht ein paar Sozialstunden.

Eine heutige, nachträgliche Entschuldigung des Idioten wäre vielleicht mehr wert?

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von leopoldi am 18.09.2012 20:35

Vor ca. 6 Jahren

Vielleicht auch schon verjährt?!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

Zivilrechtlich sicherlich verjährt, außer man hätte erst vor weniger als 3 Jahren von der Verteilung erfahren, was nach der Schilderung nicht der Fall ist.

Strafrechtlich nach 5 Jahren verjährt, wenn man §184c StGB überhaupt als einschlägig ansieht, sonst überhaupt nicht strafbar.

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