Fotos bei Google Rezensionen veröffentlicht.

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
069069069
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Fotos bei Google Rezensionen veröffentlicht.

Guten Tag liebe Community - vorab - ich weiß nicht ob ich bei "Datenschutzrecht" richtig bin :)

Angenommen, Person A arbeitet bei Firma X. Einem Kunde von Person A hat etwas nicht gepasst, dieser hat heimlich ein Foto von Person A gemacht und dieses bei "Google Rezensionen" veröffentlicht .
Wie kann Person A dagegen vor gehen?

Vielen Dank vorab.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von 069069069):
Wie kann Person A dagegen vor gehen?

1. Das Foto entsprechend bei Google melden
2. Den Poster auf Löschung und Unterlassung verklagen


Bei 2. kommt es halt sehr darauf an, wo er wie was genau fotografiert hat. Insbesondere ob der Mitarbeiter eventuell nur Beiwerk war, in welcher Situation er fotografiert wurde, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es kommt darauf an. Wenn die Person nicht zu erkennen ist, (z.B. von hinten) kann es ggf. zulässig sein.

Es kommt auch darauf an, ob die Aufnahme in geschlossenen Räumen heimlich gemacht wurde. In diesem Fall musste A nicht damit rechnen, und hätte ggf. die Zustimmung verweigert, und auch verweigern dürfen.

Weniger ein Problem ist das fotografieren eines defekten Werkstücks. Nur selten werden dabei Urheberrechte verletzt (kann aber auch passieren, z.B. bei einem malenden Künstler).

Signatur:

Viele Grüße Chylla

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
martom
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Insbesondere ob der Mitarbeiter eventuell nur Beiwerk war, in welcher Situation er fotografiert wurde, ...


Für einen Unterlassungsanspruch ist hier das "Beiwerk" wohl eher zu vernachlässigen, selbst wenn des die Person ursprünglich mal gewesen sein sollte.
Bei einem "Lagerhalle mit einem erkennbaren Mitarbeiter vor Bild" dürfte es schwierig werden die Person als Beiwerk anzusehen, wenn sich die Rezension ausschließlich auf die darauf abgebildete Person bezieht.

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