Frage zum Löschen von Daten bei Führerscheinstelle

14. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Frage zum Löschen von Daten bei Führerscheinstelle

Ein Freund durfte vor gut 10 Jahren eine MPU machen (er ist nie auf irgendwas gefahren oder so, auch hat er keine illegalen Drogen konsumiert). Nun hat er nachgefragt ob die Daten gelöscht wurden. Darauf hin hiess es nein, erst zum Ende des Jahres.
Die Aufforderung zur MPU kam +- heute vor 10 Jahren. Nun frage ich mich ob er wirklich bis Ende des Jahres warten muss oder nicht? Der Strafregistereintrag wurde gelöscht weil die 10 Jahre rum sind, da wurde nicht auf Ende des Jahres gewartet.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
(er ist nie auf irgendwas gefahren oder so, auch hat er keine illegalen Drogen konsumiert).

Also ist die MPU irgendwie vom Himmel gefallen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Nein, er hat eine Straftat begangen und da kam bei raus (bei der Befragung/Verhör/Aussage), dass er vor 10 Jahren Probleme mit einer Substanz hatte. Das war ausreichend für die MPU. Tut hier aber absolut nichts zur Sache. Bitte back2topic, danke.

-- Editiert von einKaeufer am 14.06.2021 11:58

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16523 Beiträge, 9303x hilfreich)

Es gibt kein automatisches "zum Jahresende".
Die spannende Frage ist vielmehr, ab welchem Tag die Frist gezählt wird. Beginn der 10 Jahre ist nicht unbedingt der Tag, an dem die MPU angeordnet wurde.
Wurde die MPU denn bestanden? Oder wurde der Führerschein entzogen? - Das kann für den Fristbeginn wichtig sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Tut hier aber absolut nichts zur Sache. Bitte back2topic,

Doch, tut es, denn es dürfte durchaus relevant sein, ob die Sache nach 10 Jahren oder nach 15 Jahren verjährt ist.
Es kann nämlich bis zu 5 Jahre dauern, bis die Verjährungfrist von 10 Jahren überhaupt beginnt.



Zitat (von einKaeufer):
Nun frage ich mich ob er wirklich bis Ende des Jahres warten muss oder nicht?

Ja, da wird man sich dann in der Tat noch etwas gedulden müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Da die Details wohl doch relevant zu sein scheinen, schreibe ich bisschen mehr über den Fall.

Die Person hatte die Gerichtsverhandlung und wurde schuldig gesprochen. Ca. 1 Monat später wurde ein Schreiben der FS an den Verklagten gesendet.
Das Schreiben hat die Person leider nie erhalten, denn an dem Ort wo das Schreiben hin ging, war die Person nicht mehr (umgezogen und vergessen das Namensschild von der alten Wohnung zu entfernen). Nach weiterer Zeit kam ein 2tes Schreiben - jetzt wurde die Person vom neuen Mieter informiert, dass da Post für ihn ankam (ja, das Klingelschild mit seinem Namen hing da leider noch immer...). Das Schreiben ging zurück an den Empfänger und der Beschuldigte war inzwischen in einer psychosomatischen Klinik. Das Klingelschild wurde aber freundlicherweise vom Hauswart entfernt und die Anmeldung an der Stadt erfolgte. Jetzt kam das erste Schreiben an mit dem Hinweis, dass der Führerschein abgegeben werden müsse, weil auf die ersten Schreiben nicht reagiert worden war. Der Führerschein wurde also der Stadt zugeschickt und ein Anwalt eingeschaltet. Ca. 2 Wochen später hat der Beschuldigte seinen Führerschein wieder bekommen mit der Auflage, welche im ersten Schreiben stand, einzuhalten. Die Fristen von den ersten Schreiben wurden nicht verlängert. In den ersten Schreiben war gestanden, dass der Beschuldigte einen Arzt aufsuchen soll (medizinischer Gutachter), welcher bestätigt dass die Sache von damals (weit über 10 Jahre her, Probleme mit Medikamenten zur Angstlösung) nicht mehr da sind. Der Beschuldigte hat dann wild versucht einen Arzt zu finden, aber leider nur beim TüV wen gefunden der so schnell einen Termin anbietet. Beim TüV Termin (der Beschuldigte hat sich nicht vorbereitet) wurde gefragt, ob er Alkohol trinke. Ehrlich wurde geantwortet: ab und an am Wochenende. Daraufhin war dann nicht mehr das Problem mit den Medikamenten sondern nun hiess es, man zweifle an der Fahrtüchtigkeit wegen dem Alkoholkonsum. Das wurde der FS gemeldet und die hat direkt eine MPU angeordnet.

Die MPU wurde bestanden und auch der psychologische Gutachter schrieb in dem Gutachten, er wisse nicht wieso hier ein Gutachten notwendig ist und die Sachlage sei absolut klar. Das Gutachten war im Jahr 2012. Die Verurteilung Mitte 2011. Das Aufgebot zum Arzt zu gehen kam ca. im Juni 2011.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120150 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von einKaeufer):
Die MPU wurde bestanden und auch der psychologische Gutachter schrieb in dem Gutachten, er wisse nicht wieso hier ein Gutachten notwendig ist und die Sachlage sei absolut klar.

Ich bin etwas verwirrt.
Beides war also positiv und er hat dennoch den FS nicht zurückbekommen?
Und nun will er den FS haben und die FFST verweigert ihn trotz der positiven Ergebnisse?



Zitat (von einKaeufer):
Das Gutachten war im Jahr 2012.

Wann kam es denn bei der FSST an?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich bin etwas verwirrt.
Beides war also positiv und er hat dennoch den FS nicht zurückbekommen?
Und nun will er den FS haben und die FFST verweigert ihn trotz der positiven Ergebnisse?

Nein, es geht nur darum ob bzw. wann die Daten gelöscht werden. Den Führerschein musste er nur ca. 2 Wochen abgeben vor gut 10 Jahren - seitdem hat er ihn. Er ist mit dem Auto auch zur MPU gefahren. Die Frage geht um Datenschutz, nicht um die Wiedererlangung des Führerscheins.

Ich sollte vielleicht noch dazu sagen, dass die Person in der FSST mit dem Bruder des Beschuldigten damals recht Probleme hatte (Schule, Kinder, ...). Sprich der Bruder des Beschuldigten hat die Person in der FSST damals öfter verkloppt.

Zitat (von Harry van Sell):
Wann kam es denn bei der FSST an?

Ich glaube August 2012. Es hat solange gedauert wegen der "freiwilligen" Urinkontrollen.

-- Editiert von einKaeufer am 15.06.2021 12:04

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