Fragen zur DSGVO

11. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pebbles123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Fragen zur DSGVO

Ich bin Laie und hab ein paar Webseiten online
- ein phpbb Forum
- eine private Seite ohne Konaktformulare oder Social plugins
- ein Onlinespiel mit Adsense & Co, Facebook Login und social plugins

Die Seiten laufen alle über https und haben einen Link zur Datenschutzerklärung und jeder User kann um seine Daten bitten bzw löschen lassen.

Soweit so gut. Wenn ich die DSGVO richtig verstehe, wie gesagt ich bin nur ein Laie, dann muss ich von jedem User eine Einverständniserklärung jetzt haben. Richtig? Und wenn die unter 16 sind von den Erziehungsberechtigten.

Meine Frage ist jetzt wie man das praktisch umsetzen soll?!

1. Muss ich jetzt überall als Einstiegseite meine Datenschutzerklärung anzeigen und jeder User muss diese erst bestätigen inkl der Angabe das er versichert über 16 zu sein bevor er meine Seite ansehen kann?!

2. Und wie muss ich die Antwort dokumentieren, ich muss ja im Zweifelsfall ggf nachweisen das der Benutzer zugestimmt hat?

3. wie muss ich das mit unter 16jährigen machen? Wie bekomme ich das ok von den Eltern?

4. wie stelle ich denn überhaupt fest ob jemand unter 16 ist?!

5. Nromalerweise hätte ich jetzt gesagt jeder User im Spiel oder Forum bekommt diese Meldung einmalig gezeigt, sagt ok und dieses ok wird in der userdatenbank gespeichert damit die Meldung beim nächsten Mal nicht mehr angezeigt wird. Aber nach dem Facebook Login wurden ja schon verarbeitet so daß die Einverständnisseite wohl zu spät angezeigt würde. Dh ich müsste sie vor dem Login anzeigen, aber dann würden meine user die ja bei jedem Seitenaufruf angezeigt bekommen. Oder verstehe ich das falsch?

6. muss ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit den Advertisern zB Adsense abschließen?



-- Editiert von Pebbles123 am 11.05.2018 12:42

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.01.2023 18:57:04
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 21x hilfreich)

ich blicke auch ehrlich gesagt nicht mehr durch dies neue Gesetz durch. Das machte schon groß bei FB die Runde. Ich betreibe selber eine Hobbyseite über einen KÜnstler, wo ich Fan von ihm bin, aber alles sowieso nur mit Einverständnis mache. Nur muss ich die anderen Personen (die manchmal auf Fotos sind und älter) auch die Einverständniserklärung haben? Ich meine das wäre auch etwas übertrieben, gerade, wenn die Fotos nicht brandneu sind oder man die Leute gar nicht kennt oder wenn man bei einer Veranstaltung war und hat dort privat fotografiert. Ich finde das langsam alles auch sehr irreführend ohne Durchblick.

Ich weiß auch nicht, wie man das überprüfen kann, das jemand schon volljährig ist der auf Deine Seite möchte. Da muss man schon weitreichende Kenntnisse haben denke ich.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Pebbles123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja ich sehe das ganz genauso, am liebsten würde ich auch alle Seiten offline nehmen, aber geht leider nicht. Daher halt meine Frage, was ich machen muss um nicht gleich der erste zu sein der eine Abmahnung kassiert und ich halt nachweisen kann das ich zumindest nach bestem Wissen und Gewissen versucht habe das umzusetzen

0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Google, Amazon oder Facebook?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.843 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen