Hallo,
angenommen ein Arbeitgeber übermittelt personenbezogene Daten wie z.B. eine Führerscheinummer zum Zwecke der Führerscheinkontrolle an einem externen Auftragnehmer ohne explizite Einwilligung des Arbeitnehmers, ist dies rechtlich zulässig?
Besten Dank im Voraus für Meinungen.
-- Editier von densidad am 16.08.2017 20:22
Führerscheinkontrolle: Übermittlung von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber an Dritte
16. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 16. August 2017 | 19:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinkontrolle: Übermittlung von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber an Dritte
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. August 2017 | 20:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatdarf ein Arbeitgeber personbezogene Daten wie z.B. eine Führerscheinummer zum Zwecke der Führerscheinkontrolle an einem externen Auftragnehmer ohne explizite Einwilligung des Arbeitnehmers übermitteln? :
Je nach Anlass und Kontext darf er das. Oder halt nicht.
Und jetzt?
Schon
266.817
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten