Führerscheinkontrolle: Übermittlung von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber an Dritte

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
densidad
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinkontrolle: Übermittlung von Arbeitnehmerdaten durch Arbeitgeber an Dritte

Hallo,

angenommen ein Arbeitgeber übermittelt personenbezogene Daten wie z.B. eine Führerscheinummer zum Zwecke der Führerscheinkontrolle an einem externen Auftragnehmer ohne explizite Einwilligung des Arbeitnehmers, ist dies rechtlich zulässig?

Besten Dank im Voraus für Meinungen.

-- Editier von densidad am 16.08.2017 20:22

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von densidad):
darf ein Arbeitgeber personbezogene Daten wie z.B. eine Führerscheinummer zum Zwecke der Führerscheinkontrolle an einem externen Auftragnehmer ohne explizite Einwilligung des Arbeitnehmers übermitteln?

Je nach Anlass und Kontext darf er das. Oder halt nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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