Hallo,
angenommen, eine Person hat ein Geschäfts-Handy und darf dieses geschäftlich und privat nutzen. Der Arbeitnehmer scheidet aus und gibt das Handy zurück, löscht aber die Daten nicht.
Unabhängig davon dürften die Mails, wenn sie über die Mailadresse des Arbeitgebers versandt / empfangen wurden, dort auf dem Server gespeichert sein.
Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?
Danke für Info.
-- Editiert von User am 31. Juli 2025 19:31
Geschäftshandy wird zurückgegeben - darf der Arbeitgeber Nachrichten lesen
Zitat :gibt das Handy zurück, löscht aber die Daten nicht.
Das ist das Problem. Wenn AN das Handy einfach zurück gibt, gibt er auch frei, was darauf ist - nicht anders, wie wenn jemand analoge Post offen rumliegen lässt oder weitergibt.
Zitat :Hallo,
angenommen, eine Person hat ein Geschäfts-Handy und darf dieses geschäftlich und privat nutzen. Der Arbeitnehmer scheidet aus und gibt das Handy zurück, löscht aber die Daten nicht.
Das ist das Problem des Mitarbeiters. Nur weil man das Geschäftshandy auch privat nutzen darf, heißt es ja nicht, dass man das auch tun muss.
Zitat:Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?
Ja.
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Danke für die klaren Antworten.
Ich hatte nur im Gedächtnis, dass vor langer langer Zeit bei meinem letzten Arbeitgeber ein Wirbel selbst um den Mailaccount auf dem Geschäfts-PC eines Mitarbeiters, der ausgeschieden ist, gemacht wurde. War aber scheinbar übertrieben.
... es ist ja niemand gehindert, beim Ausscheiden oder bei der Rückgabe des Gerätes Privates aus dem Speicher zu löschen. Oder alles auf Werkzustand zurück zu setzen.
Doch noch eine Ergänzung:
Angenommen die private Daten wurden auf dem Handy gelöscht. Aber nicht professionell. Wie ist es zu werten, wenn der Arbeitgeber diese Daten wieder herstellt?
Man müsste ja erst einmal wissen, ob und warum und wie er das gemacht hätte.Zitat :Wie ist es zu werten, wenn der Arbeitgeber diese Daten wieder herstellt?
Und falls ja, dann kann der AG evtl. noch teilweise lesen/hören, was erhalten ist.
Das ist dann ggfls. auch eigenes Versäumnis des AN.
Artikel bei Chip:
Zitat:Datenwiederherstellung von gelöschten Dateien unter Android
Es gibt einige Möglichkeiten, um gelöschte Dateien jeglicher Art unter Android wiederherzustellen...
Es stellt sich ja nur die Frage, "darf ein Arbeitgeber (versuchen) die gelöschten Daten wiederherzustellen".
Das ist ja eine ganz andere Frage. Zuerst wurde gefragt:Zitat :darf ein Arbeitgeber (versuchen)
JA. Warum nicht?Zitat :Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?
Aber:
Wenn ein AG solche Handys an andere AN zur dienstlichen und privaten Nutzung weitergeben will, wird er idR selbst dafür sorgen, dass das Handy *sauber* ist, falls es *ungelöscht* ist.
Zitat:Das ist ja eine ganz andere Frage.
Ja.
Zitat:Wenn ein AG solche Handys an andere AN zur dienstlichen und privaten Nutzung weitergeben will, wird er idR selbst dafür sorgen, dass das Handy *sauber* ist
Die Frage kann sich auch andersherum stellen: Verwertet der Arbeitgeber den wieder hergestellten Inhalt missbräuchlich?
Zitat:Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?Zitat:Warum nicht?
DSVGO. Es sind ja privaten Nachrichten dabei, die, in diesem Beispiel, vom Arbeitnehmer vor Abgabe des Smartphones gelöscht wurden.
-- Editiert von User am 1. August 2025 19:58
Kann man irgendwas davon beweisen?
Wurden auch dienstliche Dinge gelöscht?
Zitat :Kann man irgendwas davon beweisen?
Ist etwas nur falsch, wenn man es beweisen kann?
Zitat :Wurden auch dienstliche Dinge gelöscht?
Dürfte dann der Inhalt wiederhergestellt werden?
-- Editiert von User am 2. August 2025 07:54
Zitat :Ist etwas nur falsch, wenn man es beweisen kann?
Wenn es darum geht, einen Vorwurf zu erheben: ja.
Und wir bewegen uns hier in einem juristischen Forum, oder?
-- Editiert von User am 2. August 2025 08:33
Ja. Nein Vielleicht. Ein *ordentlicher AG* wird das wahrscheinlich nicht tun.Zitat :Die Frage kann sich auch andersherum stellen: Verwertet der Arbeitgeber den wieder hergestellten Inhalt missbräuchlich?
DSGVO dürfte in dem beschriebenen Fall nicht gelten. Und wenn man die PN gelöscht hat, ist die Angelegenheit idR erledigt.Zitat :DSVGO. Es sind ja privaten Nachrichten dabei,
Ob der AG solche *retouren-Handys* nochmal professionell zurücksetzen lässt, ist unbekannt.
JA. Offenbar befürchtet man bisher nur etwas und will dem AG trotzdem schon etwas *Falsches* unterstellen?Zitat :Ist etwas nur falsch, wenn man es beweisen kann?
JA. Das hat der AG zu entscheiden... denn das Handy ist ein Arbeitsmittel, welches evtl. noch weiter von einem anderen AN als Arbeitsmittel zu verwenden ist.Zitat :Dürfte dann der Inhalt wiederhergestellt werden?
Fragen mit Gegenfragen und Umkehrsituationen zu beantworten, bringt eher nichts.
Mal ganz abgesehen davon, ob zulässig oder nicht:
Zitat:Ein *ordentlicher AG* wird das wahrscheinlich nicht tun.
Die Aussage hilft jetzt.
Zitat:Ob der AG solche *retouren-Handys* nochmal professionell zurücksetzen lässt, ist unbekannt.
Ob bekannt oder unbekannt ist unerheblich. Und was bedeutet hier "zurücksetzen"? Wiederherstellen oder vor der Weitergabe an einen anderen Mitarbeiter neu aufspielen?
Zitat :Ist etwas nur falsch, wenn man es beweisen kann?Zitat :JA. ...
Recht sinnfreie Antwort. Der Einbrecher handelt also nur falsch, wenn man ihn erwischt.
Zitat :Dürfte dann der Inhalt wiederhergestellt werden?Zitat :..... Arbeitsmittel, welches evtl. noch weiter von einem anderen AN als Arbeitsmittel zu verwenden ist.
Unabhängig davon, ob der Inhalt wiederhergestellt werden darf oder nicht: Für die Weiterverwendung gibt es die komplette Neuaufspielung.
Zitat :Fragen mit Gegenfragen und Umkehrsituationen zu beantworten, bringt eher nichts.
Wenn ich aber auf meine Frage, die Antwort erhalte:
Zitat:Kann man irgendwas davon beweisen?
Dann hat das nichts mit der Ausgangsfrage zu tun. Denn es geht nicht darum etwas dagegen zu unternehmen, sondern nur zu klären, ob etwas zulässig ist. Deshalb die Gegenfrage:
Zitat :Ist etwas nur falsch, wenn man es beweisen kann?
die dann auch mit
Zitat :JA.
beantwortet wurde.
.... ich verstehe nicht mehr, was gegenüber der Eingangsfrage jetzt noch im Kern diskutiert wird bzw. in welche Sphären die Beiträge gedriftet sind.
Erst geht es um zulässig / unzulässig für den Fall, dass AN sein Handy unbereinigt zurückgibt.
Später um Wiederherstellung von Gelöschtem, was schon ein anderer Aufwand ist.
Dann auch noch die Drift dahin, ob nur falsch ist, was zu beweisen ist - samt Kategorienwechsel (Einbruch; Einbrechen ist und bleibt verboten, wenn ich aber jmd. Einbruch vorwerfe, muss ich auch beweisen können.)
Das freut mich.Zitat :Die Aussage hilft jetzt.
d.h. alle Daten komplett und vollständig löschen, d.h. das Handy auf Werkseinstellungen zurücksetzen, d.h. keine Nachrichten/Daten eines früheren Nutzers sind mehr enthalten.Zitat :Und was bedeutet hier "zurücksetzen"?
Ich wollte möglichst einfach deine eigentlich sinnfreie Frage beantworten. Zum Glück ging es nicht um Einbrecher. Falsch ist übrigens kein justiziabler Begriff.Zitat :Recht sinnfreie Antwort.
Damit dürfte dann alles *ALTE* überspielt/gelöscht/nicht wiederherstellbar/weg sein.Zitat :Für die Weiterverwendung gibt es die komplette Neuaufspielung.
Dann werden AG, die solche *Arbeitsmittel* weiterverwenden, das wohl genauso machen/machen lassen.
Zitat :sondern nur zu klären, ob etwas zulässig ist.
Was denn jetzt?Zitat :Mal ganz abgesehen davon, ob zulässig oder nicht:
Ich gehe davon aus, dass der AG bzw. Beauftragte das Handy erst nach *Neuaufspielung* an andere AN gibt.
Das ist zulässig und üblich und falls man den Verdacht/die Befürchtung hat, der AG täte das nicht und würde die PN lesen--- müsste man ihm das wohl beweisen.
Für mich als Thread-Starter ist das Thema erledigt, da es zum "Wiederherstellen von privaten Daten auf Diensthandys durch Arbeitgeber" geteilte Meinungen geben kann bzw. die Tendenz dahin geht, dass dies erlaubt ist.
Zitat:Ich gehe davon aus, dass der AG bzw. Beauftragte das Handy erst nach *Neuaufspielung* an andere AN gibt.
Ich habe zu so einem Einwurf zwar schon mal vorher geantwortet (reagiert, nicht agiert). Darum geht es aber überhaupt nicht. Es ging immer nur um "erlaubt" oder "nicht erlaubt" oder gesetzeskonform oder nicht gesetzeskonform und nicht was wäre wenn.
-- Editiert von User am 3. August 2025 12:46
Klar ist, dass eine nicht beweisbare Behauptung strafrechtlich relevant ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
Zitat :.... und nicht was wäre wenn.
... dann lies mal #5: damit angefangen hast du selbst; 'angenommen, dass ..' ist nur eine andere Wendung für 'was wäre wenn'.
Zitat :Für mich als Thread-Starter ist das Thema erledigt
Das ist schade.
Zitat :da es zum "Wiederherstellen von privaten Daten auf Diensthandys durch Arbeitgeber" geteilte Meinungen geben kann bzw. die Tendenz dahin geht, dass dies erlaubt ist.
Geteilte Meinungen schön und gut, die daraus geschlossene Tendenz ist aber falsch.
Ich bin über die bisherigen Antworten doch sehr verwundert, denn es werden sowohl die DSGVO, das BDSG, das TKG bzw. neue TTDSG, als auch Persönlichkeitsrechte ignoriert.
Ist die private Nutzung erlaubt, darf der AG grundsätzlich keine privaten Daten einsehen, Ausnahmen davon sind sehr enge Grenzen gesetzt.
Die engen Grenzen sind beispielsweise ein konkreter Verdacht auf Straftaten oder missbräuchliche Nutzung des Accounts / des Gerätes.
Und selbst bei ausschließlich dienstlicher Nutzung gelten diese Grenzen.
Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, beschränkt sich der Zugriff des AG neben dem oben genannten, auf die Bearbeitung von dienstlicher Korrespondenz, wenn der AN (längerfristig) abwesend ist.
Aber auch hier muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Wundern darfst du dich selbstverständlich, aber hier darf ich mal *mäkeln*.Zitat :Ich bin über die bisherigen Antworten doch sehr verwundert, denn es werden sowohl die DSGVO, das BDSG, das TKG bzw. neue TTDSG, als auch Persönlichkeitsrechte ignoriert.
Es wird hier in allen Antworten nichts ignoriert.
Schon vor langer Zeit in # 3 bedankte sich der TE für die klaren Antworten zu seiner 1. klaren Frage.
So, wie die Frage dann leider zu Annahmen/Befürchtungen/Unterstellungen mutierte... weist grundsätzlich nichts darauf hin,, dass der AG mit dem gebrauchten Handy irgendetwas aus deiner Gesetzes-Schatzkiste nicht beachtet hätte.
Was dann folgte, war: hatte von früher im Gedächtnis...mal angenommen... was wäre, wenn......usw.
Tja, was dann?
Der TE könnte alles, was du rausgekramt hast, grundsätzlich so geballt dem AG zuwerfen/vorwerfen/schreiben....
Tja, was dann?
Dann gilt ---> #10 und #18
...und dann? Evtl. fängst du bei #9 an und sortierst deinen Fundus grundsätzlich nochmal --->Verwertet der Arbeitgeber den wieder hergestellten Inhalt missbräuchlich?
Zitat :So, wie die Frage dann leider zu Annahmen/Befürchtungen/Unterstellungen mutierte... weist grundsätzlich nichts darauf hin,, dass der AG mit dem gebrauchten Handy irgendetwas aus deiner Gesetzes-Schatzkiste nicht beachtet hätte.
Die Annahmen/Befürchtungen/Unterstellungen kamen nicht vom TE.
Das ganze "drum herum" begann mit irrelevanten Fragen zur Beweisbarkeit und Dingen wie "ob und warum und wie", welches für die Frage nach dem darf, bis auf die aufgeführten Ausnahmen (warum), keine Rolle spielen.
Der TE hat wertungsfrei 2 völlig klare Fragen gestellt:
Frage 1. Darf der AG nicht gelöschte private Inhalte vom Gerät auslesen
Frage 2. Darf der AG gelöschte private Inhalte vom Gerät wiederherstellen.
Zitat :Es wird hier in allen Antworten nichts ignoriert.
Falls das zutreffen sollte, ist es um so fragwürdiger, wie z.B. Deine Antwort aus #8 zu Stande gekommen ist.
Zitat :Zitat :Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?
JA. Warum nicht?
Denn sie müsste NEIN lauten, weil es dafür grundsätzlich erstmal keine Rechtsgrundlage gibt.
Im Gegensatz dazu gibt es aber etliche, die es verbieten und nur unter ganz gewissen Voraussetzungen beschränkt erlauben.
Zitat :Der TE könnte alles, was du rausgekramt hast, grundsätzlich so geballt dem AG zuwerfen/vorwerfen/schreiben....
War das die Frage des TE?
Steht irgendwo zu lesen, dass der TE das vor hat?
Zitat :Dann gilt ---> #10 und #18
Und wenn er den AG heimtückisch ermordet gilt §211 StGB, auch das war nie die Frage, Intention oder Plan des TE.
Es könnte helfen sich auf die eigentliche Frage zu beschränken, ohne eigene Interpretationen von hätte, könnte, dann... einem Fragestelle anzudichten und immer weiter vom Thema abzuschweifen.
Zitat :...aber hier darf ich mal *mäkeln*.
Das sei Dir unbenommen, aber dann doch bitte auf Grund einer fundierten Grundlage.
-- Editiert von User am 4. August 2025 13:28
Doch. Alle.Zitat :Die Annahmen/Befürchtungen/Unterstellungen kamen nicht vom TE.
Nachlesen hilft...vielleicht.
Die Fragen des TE:
1. Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?
2. Wie ist es zu werten, wenn der Arbeitgeber diese Daten wieder herstellt?
3. Darf ein Arbeitgeber (versuchen) die gelöschten Daten wiederherzustellen.
4. Verwertet der Arbeitgeber den wieder hergestellten Inhalt missbräuchlich?
5. Dürfte dann der Inhalt wiederhergestellt werden?
6. Und was bedeutet hier "zurücksetzen"? Wiederherstellen oder vor der Weitergabe an einen anderen Mitarbeiter neu aufspielen?
7. Ist etwas nur falsch, wenn man es beweisen kann?
Gute Idee: DU beantwortest ganz einfach die Fragen des TE.Zitat :Es könnte helfen sich auf die eigentliche Frage zu beschränken,
WAS an 1-7 ist eine Unterstellung gegenüber des Arbeitgebers?
Zitat :Doch. Alle.
Nachlesen hilft...
Sich über die Bedeutung der verwendeten Begriffe zu informieren, hilft ebenfalls enorm.
In KEINEM Beitrag hat der der TE dem Arbeitgeber irgendetwas unterstellt, noch befürchtet er irgendetwas.
Es ist genau das: Die eigene Interpretationen... einem Fragesteller anzudichten.
Wunderbar in einem Beitrag zusammengefasst.
Zitat :Gute Idee:
Habe ich getan, nachlesen hilft.
Zumindest dem ein oder anderen....
Ich beantrage die Schließung dieses Threads. Wahlweise Verschiebung in die Plauderecke.
ALLES, was der TE wissen wollte, ist beantwortet.
Zunächst danke @spatenklopper.
Nachstehender Satz in # 25 sagt zur Auffassung des Beitragsersteller alles aus:
Zitat :ALLES, was der TE wissen wollte, ist beantwortet.
Beantwortet ja, aber falsch. Scheint aber egal zu sein.
Wenn das aber die Meinunge vieler Teilnehmer eines Forums ist, ist das Forum tot. Die obige Aussage drückt aber die Auffassung des Schreibers voll umfänglich aus: Ein Thema bis zur Unkenntlichkeit breittreten, über Nebensächlichkeiten schwadronieren und so fehlendes Wissen, was hier ja nachgewiesen wurde, vertuschen.
In einem anderen Thread, mein Fachgebiet, hat man sich auch eingeklickt und das eigentliche Thema mit Nebensächlichkeiten und Vermutungen verwässert. Die Antworten zeugen nicht von Fachwissen, sondern sind dem Moto „Hauptsache ich habe was geschrieben" geschuldet. Letztendlich weiss niemand mehr, um was es eigentlich ging. Und man ist damit beschäftigt, eigentlich unwesentliche Beiträge abzuwehren. Resultat: Man verliert letztendlich die Übersicht.
Zunächst möchte ich aber an den aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten aus #21 rummäkeln:
Zitat :hatte von früher im Gedächtnis
Mein gesamter Text:
„Ich hatte nur im Gedächtnis, dass vor langer langer Zeit bei meinem letzten Arbeitgeber ein Wirbel selbst um den Mailaccount auf dem Geschäfts-PC eines Mitarbeiters….."
Das war meine Reaktion auf die bis dahin veröffentlichten und aus meiner Sicht nicht ganz zutreffenden Beiträgen. Den Antwortschreibern wollte ich damit nur signalisieren, dass man es auch anders sehen könnte, was sich jetzt zu Bewahrheiten scheint.
Zitat :mal angenommen...
Meine Einleitung im ersten Beitrag
„Hallo, angenommen, eine Person hat …"
Ich dachte, wir befinden uns hier in einem Rechtsportal. Und da darf man schon mal den Gedanke an unerlaubte Rechtsberatung im Hinterkopf haben und deshalb von fiktiven Fällen sprechen.
Zitat :was wäre, wenn......
Das „wäre wenn" bezog sich auf einen nach meiner Meinung unqualifizierten Einwurf des besagten Schreibers. Mein ganzer Text:
Ich habe zu so einem Einwurf zwar schon mal vorher geantwortet (reagiert, nicht agiert). Darum geht es aber überhaupt nicht. Es ging immer nur um "erlaubt" oder "nicht erlaubt" oder gesetzeskonform oder nicht gesetzeskonform und nicht was wäre wenn.
Es ging also darum, das Breittreten des Themas einzuschränken. Hat aber nicht geholfen.
Zitat :usw.
Ich mag garnicht daran denken, was hier noch vertret werden sollte.
Dass aber ansonsten jemand, der mehrfach falsche Antworten von sich gibt, die
Außerdem werden Texte nach eigenen Vorstellungen interpretiert:
Zitat :Schon vor langer Zeit in # 3 bedankte sich der TE für die klaren Antworten zu seiner 1. klaren Frage.
Richtiges lesen hilft. Ich habe geschrieben klare Antworten. Ich habe nicht geschrieben richtige Antworten.
Zitat :... weist grundsätzlich nichts darauf hin,, dass der AG mit dem gebrauchten Handy irgendetwas aus deiner Gesetzes-Schatzkiste nicht beachtet hätte.
Das war überhaupt nicht die Frage. Die Frage war:
Darf der Arbeitgeber Nachrichten (z.B. Mail privat / geschäftlich) im Handy bzw. Server lesen?
Zitat :Der TE könnte alles, was du rausgekramt hast, grundsätzlich so geballt dem AG zuwerfen/vorwerfen/schreiben....
Damit werden Forumsbeiträge komplett überhöht und der Fragesteller als Naivling dargestellt. Ich frage bzw. antworte nicht nur in diesem Forum. Schon daher, aber auch aufgrund eines gesunden Menschenverstand, weiss ich, dass Forumsbeiträge nur eine vorläufige Einschätzung darstellen können.
-- Editiert von User am 4. August 2025 18:27
Völlig richtig. Nichts anderes können Nutzer dieses Forums einschätzen. Das liest sich in den NB eines jeden Forums.Zitat :Schon daher, aber auch aufgrund eines gesunden Menschenverstand, weiss ich, dass Forumsbeiträge nur eine vorläufige Einschätzung darstellen können.
Ich schreibe sogar nur meine Meinung.
„Hinsichtlich einer gestatteten privaten Nutzung des Arbeitsgerätes stellt sich die Rechtslage für die Speicherung privater Daten – im Gegensatz zur Auswertung von E-Mails, bei welcher den Arbeitgeber Pflichten aus dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 Abs. 2 S. 1 TKG treffen können – nicht wesentlich anders dar. Auch hier wird dem Arbeitgeber regelmäßig nicht die Verarbeitung von Dateien erlaubt sein, die eindeutig privater Natur sind.
Es empfiehlt sich daher in jedem Fall zu vereinbaren, private Dateien in einem klar erkenntlichen privaten Bereich zu speichern. Dies hat der EGMR in seinem Urteil vom 22. Februar 2018 nun bekräftigt." Quelle: https://www.dr-datenschutz.de/darf-der-arbeitgeber-auf-private-daten-des-firmen-pc-zugreifen/
Näheres zum vor dem EGMR verhandelte Fall auf der genannten Webseite.
Ob der Arbeitgeber die Nachrichten lesen darf, hängt vor allem davon ab, ob die private Nutzung des dienstlichen Geräts und der dienstlichen E-Mail-Adresse verboten oder erlaubt ist.
Verbot der privaten Nutzung
•Festgehalten in Richtlinie, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung.
•Es dürfen sich dann nur dienstliche Inhalte auf Gerät und im E-Mail-Postfach befinden.
•Arbeitgeber darf die geschäftlichen Nachrichten einsehen, soweit dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist.
Keine Regelung → private Nutzung mutmaßlich erlaubt
Enthält Gerät bzw. Postfach mutmaßlich auch private Inhalte.
Diese unterliegen dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) und dem Datenschutz.
Arbeitgeber darf private Inhalte nicht lesen.
Der (ehemalige) Mitarbeiter muss vor Einsicht die Möglichkeit bekommen, private Inhalte zu löschen.
Achtung: Erfolgt dennoch ein Zugriff und es werden private Inhalte eingesehen, liegt möglicherweise eine Datenschutzverletzung (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) vor → Risikobewertung und ggf. Meldung an Aufsichtsbehörde sowie Information des Betroffenen erforderlich.
Die Ist-Situation (Arbeitsverträge, Richtlinien und Co) am besten vom Datenschutzbeauftragten oder Informationssicherheitsbeauftragten prüfen lassen.
Das Problem ist doch, dass die Daten gar nicht mehr die Daten des Mitarbeiters sind, weil der Mitarbeiter das Gerät bewusst wieder an den Arbeitgeber zurückgegeben hat und der Arbeitnehmer damit auch die darauf gespeicherten Daten zurückgegeben hat. Wenn dann da private Daten dabei sind, die der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gar nicht überlassen wollte, ist es sein Pech.
Wenn ich meine gesammelten Liebesbriefe als Altpapier an die Straße stelle und der Nachbar kommt vorbei und blättert darin, bevor die Müllabfuhr kommt, dann begeht der Nachbar auch keinen Datenschutzverstoß.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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