Harmloser Streich oder Datenschutzverstoß? Absichtlich falsche Telefonnummer in Kleinanzeige

20. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Theo Neandonly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Harmloser Streich oder Datenschutzverstoß? Absichtlich falsche Telefonnummer in Kleinanzeige

Hallo,

folgende Situation: Als Schüler habe ich mal in der Anfang Januar erscheinenden Ausgabe eines regional kostenlos an alle Haushalte verteilten Stadtmagazins eine private Kleinanzeige mit dem Inhalt "Kaufe Ihre gebrauchten Weihnachtsbäume. 5DM/m. Hole ab. Tel: 0123-45678910" aufgegeben.

Die Telefonnummer war die meines damaligen Jahrgangsstufenleiters.

Würde ich mich damit heutzutage eines Verstoßes gegen die DSGVO schuldig machen? Ich war bereits in der Oberstufe und wahrscheinlich schon volljährig. (Jaja, ich weiß...)

Und falls ja, könnte jemand, wenn er sowas Albernes heutzutage machen würde, dafür irgendwie belangt werden?

Wenn mir darauf jemand eine möglichst fundierte Antwort - am besten inklusive Fallbeispiel - geben kann, bin ich überglücklich. :-)

Ich danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort.

Bleiben Sie gesund!

Theo

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Theo Neandonly):
Würde ich mich damit heutzutage eines Verstoßes gegen die DSGVO schuldig machen?

Nein.



Zitat (von Theo Neandonly):
könnte jemand, wenn er sowas Albernes heutzutage machen würde, dafür irgendwie belangt werden?

Da kämen Strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage und Schadenerstz in Frage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Das ist schlicht strafbar - einfach mal Paragraph 238 StGB lesen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist schlicht strafbar - https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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