Hallo,
folgende Situation: Als Schüler habe ich mal in der Anfang Januar erscheinenden Ausgabe eines regional kostenlos an alle Haushalte verteilten Stadtmagazins eine private Kleinanzeige mit dem Inhalt "Kaufe Ihre gebrauchten Weihnachtsbäume. 5DM/m. Hole ab. Tel: 0123-45678910" aufgegeben.
Die Telefonnummer war die meines damaligen Jahrgangsstufenleiters.
Würde ich mich damit heutzutage eines Verstoßes gegen die DSGVO
schuldig machen? Ich war bereits in der Oberstufe und wahrscheinlich schon volljährig. (Jaja, ich weiß...)
Und falls ja, könnte jemand, wenn er sowas Albernes heutzutage machen würde, dafür irgendwie belangt werden?
Wenn mir darauf jemand eine möglichst fundierte Antwort - am besten inklusive Fallbeispiel - geben kann, bin ich überglücklich. :-)
Ich danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort.
Bleiben Sie gesund!
Theo
Harmloser Streich oder Datenschutzverstoß? Absichtlich falsche Telefonnummer in Kleinanzeige
20. März 2020
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Frage vom 20. März 2020 | 23:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Harmloser Streich oder Datenschutzverstoß? Absichtlich falsche Telefonnummer in Kleinanzeige
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#1
Antwort vom 20. März 2020 | 23:25
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWürde ich mich damit heutzutage eines Verstoßes gegen die DSGVO schuldig machen? :
Nein.
Zitatkönnte jemand, wenn er sowas Albernes heutzutage machen würde, dafür irgendwie belangt werden? :
Da kämen Strafbewehrte Unterlassungserklärung / -klage und Schadenerstz in Frage.
#2
Antwort vom 21. März 2020 | 01:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Das ist schlicht strafbar - einfach mal Paragraph 238 StGB lesen...
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#3
Antwort vom 21. März 2020 | 17:56
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
ZitatDas ist schlicht strafbar - https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html :
Und jetzt?
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