Hausverwaltung teilt Anfrage mit allen Beiräten.

24. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverwaltung teilt Anfrage mit allen Beiräten.

Hallo liebe Community,

vor kurzem habe ich eine Immobilie gekauft und folglich der Hausverwaltung folgende Frage gestellt:

"Wenn ich vor hätte ein Andreaskreuz und einen Sichtschutz auf der Terrasse zu installieren, wie müsste bezüglich der Zustimmung und etwaigen Genehmigung vorgehen?"

Daraufhin wurde meine E-Mail beantwortet und im selben Zug an alle Beiräte der Eigentumsgemeinschaft in CC übersendet.

Nun sehe ich meine Persönlichkeitsrechte verletzt, da ich nicht will, dass fremde Eigentümer mitbekommen das ich EVENTUELL plane eine Sauna zu installieren und damit verbunden nackt auf meiner Dachterrasse rumlaufen könnte (auch wenn es später einen Sichtschutz geben soll).

Ein solches Verhalten möchte ich nicht billigen, was kann ich tun bzw. darf die Hausverwaltung sowas?

Beste Grüße,
Luke

-- Editiert von Moderator am 31.07.2020 12:11

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go545531-81):
Ein solches Verhalten möchte ich nicht billigen, was kann ich tun

Man könnte einfach Details wie "nackt auf meiner Dachterrasse rumlaufen" weglassen?



Zitat (von go545531-81):
was kann ich tun

Der Hausverwaltung nicht mehr solche Fragen stellen.



Zitat (von go545531-81):
darf die Hausverwaltung sowas?

Der Beirat ist grundsätzlich ein Organ zur Unterstützung der Tätigkeit des Verwalters und der Vorbereitung der Versammlung. Insofern ist so eine Information durchaus legitim.

Kommt aber auch darauf an, was bezüglich des Beirates in der WEG geregelt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Harry,

danke, aber das reicht mir leider nicht.

"Nackt auf der Terrasse" wurde ja nirgends formuliert und wäre nur eine folge der Saunanutzung.

Es wurde kein Antrag und somit auch kein Tagesordnungspunkt gestellt sondern nur eine hypothetische Frage (siehe oben) - womit besteht das berechtigte Interesse diese an Dritte wie Beiräte weiterzuleiten?

Dazu kommt, dass die Hausverwaltung auch allerhand Unterlagen (wie an einen Eigentümer adressierte Rechnungen) über den "großen Verteiler" versendet.

Warum soll die Hausverwaltung das Recht haben hier immer Dritte einzubeziehen?

Ich zahle die Hausverwaltung ja für Ihre Dienste mir bzw. WEG gegenüber und nicht dafür dass meine privaten Anliegen ohne Antrag oder Aufforderung Veröffentlicht werden.

Stell dir mal vor, ein Eigentümer eines Eigentümerpaars schreibt der Hausverwaltung, dass er ausziehen möchte und fragt nach Tipps (wie ich) und die Hausverwaltung doppelt alles. Dann weiß jeder das eine Trennung/Scheidung im Haus ansteht - geht doch niemand was an wie die privaten Verhältnisse sind oder?

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Die Frage ist ja, wurde es an alle (gesamte Hausgemeinschaft) oder nur an die Beiräte versandt?

Da die Beiräte von der Eigentümergemeinschaft gewählt werden, kann man davon ausgehen, dass man diesen vertraut, dass sie nicht alles an die gesamte Gemeinschaft weitergeben.

Die Beiräte prüfen auch den Rechnungsabschluss, sind also im Bilde, wer wieviel zahlen muss; deshalb ist das Übersenden von Rechnungen auch unproblematisch.

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#4
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur an die Beiräte.

Verstehe ich es richtig, dass die Hausverwaltung somit jede E-Mail von jedem Eigentümer an die Beiräte weiterleiten dürfte?

D.h. wenn man der Hausverwaltung etwas privates mitteilen würde, dann dürfte diese es an die Beiräte weiterleiten? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Die Hausverwaltung hat in der Vergangenheit beispielsweise auch Klagen gegen Eigentümer geführt und daraufhin die Urteile/Vergleiche ans schwarze Brett im Hausflur gehängt, vermutlich um die Eigentümer zu demütigen (dies wurde mir allerdings nur durch Beschwerden von Eigentümern erläutert, da habe ich aktuell keine Beweise für).

Für mich wirkt das alles mindestens grenzwertig...

Wie seht ihr das?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich versteh schon gar nicht, warum man der Verwaltung eine solche Fragen stellt, Rechtsberatung des Einzelnen ist keine ihrer Aufgaben.
Was hat man sich erhofft? Irgendwelche Tricks wie man das Vorhaben klammheimlich ohne Beschluss durchbringen kann?

Imho dürfte es sogar die Pflicht der Verwaltung sein, die Eigentümer zu informieren; in deren Auftrag arbeitet sie schließlich (und zwar in aller Auftrag). Das gilt natürlich nicht für jeden Kleinkram, aber für gravierende Dinge dann doch. Und da der Fragesteller selbst schon denkt (befürchtet), dass er u.U. einen Antrag stellen muss reicht das wohl aus.

Zitat:
D.h. wenn man der Hausverwaltung etwas privates mitteilen würde, dann dürfte diese es an die Beiräte weiterleiten? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Es kann per Definition schon keine privaten Mitteilungen an die Hausverwaltung geben.

Zitat:
Die Hausverwaltung hat in der Vergangenheit beispielsweise auch Klagen gegen Eigentümer geführt und daraufhin die Urteile/Vergleiche ans schwarze Brett im Hausflur gehängt,
Das könnte wirklich unzulässig sein, und zwar weil das schwarze Brett auch wirkliche Dritte sehen können (Besucher, der Postbote etc.).

Zitat:
Da die Beiräte von der Eigentümergemeinschaft gewählt werden, kann man davon ausgehen, dass man diesen vertraut, dass sie nicht alles an die gesamte Gemeinschaft weitergeben.
Im Gegenteil, man darf erwarten, dass der Beirat (und ebenso die Verwaltung) keine Kungeleien mit einzelnen Eigentümern betreibt.

Stefan

PS: Was so schlimm daran ist das die anderen wissen, dass man sich nackt in seinem Eigentum aufhält kann ich auch nicht nachvollziehen. Das macht doch jeder Bewohner einer Wohnung.
Wenn bezüglich eines SM-Studios im Keller gefragt worden wäre, OK, aber eine Sauna ist doch nicht viel mehr als ein Badezimmer.
Aber egal, man muss sich halt vorher überlegen was man fragt und was nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go545531-81):
"Nackt auf der Terrasse" wurde ja nirgends formuliert und wäre nur eine folge der Saunanutzung.

Also genau wie die Nutzung einer Sonnenliege?

Wenn man Befürchtungen über ausufernde Phantasien hat, wird man sich damit befassen müssen, dass diese spätestens mit dem Antrag bzw. dem Aufbau entstehen werden...



Zitat (von go545531-81):
womit besteht das berechtigte Interesse diese an Dritte wie Beiräte weiterzuleiten?

Beiräte sind keine Dritten.



Zitat (von go545531-81):
D.h. wenn man der Hausverwaltung etwas privates mitteilen würde, dann dürfte diese es an die Beiräte weiterleiten?

Egal wem man was mitteilt, derjenige darf mit dem mitgeteilten nach belieben verfahren, es sei denn man hätte mit diesem zuvor eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen oder er würde den Einschränkungen nach § 203 StGB unterliegen.



Zitat (von reckoner):
Das könnte wirklich unzulässig sein, und zwar weil das schwarze Brett auch wirkliche Dritte sehen können (Besucher, der Postbote etc.).

Da Verhandlungen und Urteile eh öffentlich sind, ist der Schutz da recht begrenzt.
Einzig die Namen könnte man anonymisieren müssen, kommt aber auf den Inhalt des Urteils an.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
ich versteh schon gar nicht, warum man der Verwaltung eine solche Fragen stellt, Rechtsberatung des Einzelnen ist keine ihrer Aufgaben.
Was hat man sich erhofft? Irgendwelche Tricks wie man das Vorhaben klammheimlich ohne Beschluss durchbringen kann?


Grundlegend erwartete man natürlich Tipps was es bzgl des Objektes und des Antrags zu beachten gelten würde, falls man die Entscheidung treffen würde, einen Antrag einzubringen (aus den Notwendigkeiten kann man sich Kosten errechnen).


Zitat:
Also genau wie die Nutzung einer Sonnenliege?
Wenn man Befürchtungen über ausufernde Phantasien hat, wird man sich damit befassen müssen, dass diese spätestens mit dem Antrag bzw. dem Aufbau entstehen werden...

PS: Was so schlimm daran ist das die anderen wissen, dass man sich nackt in seinem Eigentum aufhält kann ich auch nicht nachvollziehen. Das macht doch jeder Bewohner einer Wohnung.
Wenn bezüglich eines SM-Studios im Keller gefragt worden wäre, OK, aber eine Sauna ist doch nicht viel mehr als ein Badezimmer.
Aber egal, man muss sich halt vorher überlegen was man fragt und was nicht.


Ja klar, aber genau das ist ja eben nur in Erwägung gezogen worden und nicht passiert, man kann es gerne mit dem SM Studio im Keller vergleichen finde ich sogar passender.

Was mich hauptsächlich stört ist, dass die gesamte Kommunikation mit der Hausverwaltung immer im Verteiler mit allen Beiräten stattfindet teilweise werden auch andere Eigentümer oder Objektbetreuer mit einbezogen, dort werden meiner Meinung nach wirklich peinliche und unprofessionelle Texte formuliert a la "Zeigen Sie mich doch an" oder "Sie haben wirklich keine Ahnung" (sowas finde ich schon leicht beleidigend).

Vermutlich ist der einzige Weg dies zu umgehen KEINE E-MAILKOMMUNIKATION MEHR durchzuführen um der Dynamik des "E-Mail-Chats" zu entgehen. Ich komme mir vor wie in einer Whatsapp-Gruppe mit rivalisierenden Teenagern. Man versucht sich gegenseitig anzuprangern anstatt kooperativ zu helfen (was ich unterirdisch finde, da die zahlenden Eigentümer die Leid tragenden sind, welche bei Unmut sogar angeblich aufgerufen wurden Ihr Eigentum an den Inhaber der Verwaltung zu verkaufen (kann ich nicht beweisen wurde mir zugetragen).


-- Editiert von go545531-81 am 26.07.2020 00:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go545531-81):
Grundlegend erwartete man natürlich Tipps was es bzgl des Objektes und des Antrags zu beachten gelten würde

Die HV hat weder eine beratende Funktion noch als "Tippgeber" - von dem Gedanken sollte man sich verabschieden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
@hnungslos
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde mal den Vertrag mit der Hausverwaltung prüfen lassen und sehen welche Leistungen dort vereinbart wurden und bezahlt werden. So komme ich sicherlich besser an einen definitiven Konsens.

Von anderen Hausverwaltungen wurde ich schon äußerst gut und kooperativ beraten, vom internen Legal sowie auch von regulären Sachbearbeitern.

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass man den Dienstleister wechseln sollte wenn man unzufrieden mit den Leistungen und Handlungen ist, diesen Tipp gebe ich auch den Eigentümern in meiner Familie wenn ich mal wieder einen "Botengang" erledige.

Ein Wechsel ist mir mit anderen Eigentümern gemeinsam auch schon mehr als einmal gelungen. Einmal sogar per Sonderkündigung da waren die 5 Jahre Bestellung futsch.

Naja, vielleicht kommt die gute Hausverwaltung ja wieder auf Kurs und erspart sich den Ärger indem Sie sich angemessen verhält.

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