Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Da ich ein Bild "angeblich" geklaut haben soll, hat mich der "angebliche" Urheber (was er bis Dato nicht bewiesen hat) dazu aufgefordert:
40€ zu überweisen als "Ausgleichszahlung" (dies habe ich Fristgerecht getan)
eBay Namen ihm zukommen lassen (dies ist Fristgerecht erfolgt)
UND meine persönlichen Daten herauszugeben...
Nun meine Frage:
Hat der "angebliche" Urheber Recht auf meine persönlichen Daten obwohl ich den geforderten Betrag überwiesen habe und er damit dies mit der Zahlung als "erledigt" ansieht?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Herausgabe persönlicher Daten
13. August 2015
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2015 | 14:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe persönlicher Daten
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. August 2015 | 21:21
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Da ich ein Bild "angeblich" geklaut haben soll,
Wieso "angeblich"? Du wirst doch wissen wo Du es her hast?
Zitat:Hat der "angebliche" Urheber Recht auf meine persönlichen Daten obwohl ich den geforderten Betrag überwiesen habe und er damit dies mit der Zahlung als "erledigt" ansieht?
Kommt darauf an wie genau das "erledigt" formuliert wurde ...
Zitat:Wenn ja, aus welchen Gründen?
Normalerweise kommen die Daten in eine Liste. Kann ja surchaus sein, das man nochmals in gleicher Angelegenheit begegnet ...
#2
Antwort vom 14. August 2015 | 15:52
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Zitat:Hat der "angebliche" Urheber Recht auf meine persönlichen Daten obwohl ich den geforderten Betrag überwiesen
Was für "persönliche Daten" denn?
Wenn er die nicht kennt, kann er dich ja auch nicht verklagen, sie herauszugeben. Eine Klage gegen "den eBay-Nutzer pusemuckel" geht nicht.
Grundsätzlich dürfte der Anspruch aus §97 UrhG begründbar sein - Unterlassungsanspruch macht nur Sinn, wenn man den Rechtsverletzer kennt.
Und jetzt?
Schon
267.051
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten