Herausgabe persönlicher Daten

13. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb421288-57
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe persönlicher Daten

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Da ich ein Bild "angeblich" geklaut haben soll, hat mich der "angebliche" Urheber (was er bis Dato nicht bewiesen hat) dazu aufgefordert:

40€ zu überweisen als "Ausgleichszahlung" (dies habe ich Fristgerecht getan)
eBay Namen ihm zukommen lassen (dies ist Fristgerecht erfolgt)

UND meine persönlichen Daten herauszugeben...

Nun meine Frage:

Hat der "angebliche" Urheber Recht auf meine persönlichen Daten obwohl ich den geforderten Betrag überwiesen habe und er damit dies mit der Zahlung als "erledigt" ansieht?
Wenn ja, aus welchen Gründen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Da ich ein Bild "angeblich" geklaut haben soll,

Wieso "angeblich"? Du wirst doch wissen wo Du es her hast?



Zitat:
Hat der "angebliche" Urheber Recht auf meine persönlichen Daten obwohl ich den geforderten Betrag überwiesen habe und er damit dies mit der Zahlung als "erledigt" ansieht?

Kommt darauf an wie genau das "erledigt" formuliert wurde ...



Zitat:
Wenn ja, aus welchen Gründen?

Normalerweise kommen die Daten in eine Liste. Kann ja surchaus sein, das man nochmals in gleicher Angelegenheit begegnet ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Hat der "angebliche" Urheber Recht auf meine persönlichen Daten obwohl ich den geforderten Betrag überwiesen


Was für "persönliche Daten" denn?
Wenn er die nicht kennt, kann er dich ja auch nicht verklagen, sie herauszugeben. Eine Klage gegen "den eBay-Nutzer pusemuckel" geht nicht.

Grundsätzlich dürfte der Anspruch aus §97 UrhG begründbar sein - Unterlassungsanspruch macht nur Sinn, wenn man den Rechtsverletzer kennt.

0x Hilfreiche Antwort

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