Guten Tag, ich betreibe einen Online-Marktplatz (wie z.B. Ebay), auf dem Benutzer Artikel kaufen und verkaufen können. Jetzt werde ich immer häufer aufgefordert Benutzerdaten herauszugeben, z.B. an Finanzämter (wg. Steuerprüfung der Verkäufer) oder auch Polizei (wg. Betrugsermittlungen). Muss ich diese Daten herausgeben bzw. darf ich das überhaupt, wenn ich die Weitergabe an Dritte in meiner Datenschutzerklärung untersagt habe? ("...In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben, die nicht im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehen...")
MfG
-- Editier von Wattenläuper am 06.11.2015 17:17
Herausgabe von Benutzerdaten (Online-Marktplatz)
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/und-nochmal-wenn-fachleute-von-ihrer-taetigkeit-keine-ahnung-haben/
Hallo hamburger-1910,
was sollen denn immer diese Links? (hab' ich jetzt schon öfter von dir gesehen)
Noch dazu hier ziemlich unpassend, denn in dem dort geschilderten Fall ging es um die ärztliche Schweigepflicht, der Fragesteller hier bei uns hat aber keine solche Pflicht.
Ich sehe keine Bedenken, Informationen an Polizei oder Finanzamt herauszugeben - allerdings auch keine Pflicht (bei der Staatsanwaltschaft sähe es anders aus, erst recht bei Anfragen von einem Gericht).
Bezüglich Finanzamt muss man noch sagen, dass von dort auch eine Betriebsprüfung angeordnet werden könnte, und dann kommen die Daten eh' ans Licht.
Und mal grundsätzlich: Straftäter können sich sicher nicht auf den Datenschutz berufen.
Stefan
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Hallo reckoner,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Die Sache mit dem Finanzamt war tatsächlich eine Betriebsprüfung eines Mitglieds.
Da dieser Händler auch auf meinem Marktplatz seine Artikel verkauft, wurde ich um Informationen gebeten.
In Rücksprache mit dem jeweiligen Verkäufer konnte ich dies problemlos klären.
Fraglich ist die aktuelle Email der Polizei, die lediglich Betrug "vermutet" und mich bittet, alle vorhandenen Daten eines Verkäufers rauszurücken. Zudem entstand dieser Fall auf E.ay und es werden nun bei mir Daten eines "Verkäufers mit ähnlichem Nutzernamen" angefordert.
"...Ich benötige nun den Namen und alle weiteren Daten, die von diesem Nutzer vorliegen, da abzuklären bleibt, ob in diesem Fall ein Betrugsdelikt vorliegt. Der Verdacht läge nahe, wenn es sich um dieselbe Person handelt..."
Je öfter ich das lese, umso weniger bin ich davon überzeugt dies zu unterstützen.
Betrugsfälle müssen definitiv aufgeklärt werden, doch alleine schon aufgrund meiner eigenen Datenschutzerklärung könnte ich ebenso Schwierigkeiten bekommen.
Viele Grüße
Marco
Hallo,
So war das nicht gemeint, ich dachte eher an eine Betriebsprüfung bei dir (wenn du die Mitwirkung verweigerst).Zitat:Die Sache mit dem Finanzamt war tatsächlich eine Betriebsprüfung eines Mitglieds.
Ob du der Polizei-Anfrage Folge leisten sollst weiß ich auch nicht, müssen musst du jedenfalls nicht - wie schon gesagt. Antworten würde ich aber, und zwar entweder mit den gewünschten Daten, oder eben ohne die Daten und mit der Begründung "Datenschutz".
Ich würde das übrigens auch davon abhängig machen, ob der Frage ein konkreter Verdacht zugrunde liegt, oder doch nur ein Schuss ins Blaue ist. Das könntest du beispielsweise durch eigene Recherche erahnen (wie sehen die Bewertungen aus? Und sind die Ebaynamen wirklich so ähnlich, dass es die selbe Person sein dürfte? Ich befürchte aber, dass man dir den anderen Namen gar nicht mitgeteilt hat, richtig?).
Warum hast du überhaupt eine solche Erklärung abgegeben? Die ist doch ggf. nur Nachteilig für dich selbst.Zitat:alleine schon aufgrund meiner eigenen Datenschutzerklärung könnte ich ebenso Schwierigkeiten bekommen.
Stefan
Zitat:Straftäter können sich sicher nicht auf den Datenschutz berufen.
Und das steht wo im BDSG?
Richtig ist, daß es für Strafverfolgung Ausnahmen gibt. Aber wenn, mal dumm gesagt, der Hans im Forum des Franz betrügerische Geschäfte über Privatnachrichten abwickelt und der Franz bekommt das mit, weil er die Privatnachrichten mitliest und dann Strafanzeige erstattet, dann hat Hans gegen Franz durchaus Ansprüche (wenn auch wohl keinen Schadensersatz wegen strafrechtlicher Konsequenzen), z.B. auf Unterlassung, das kann dann teuer werden, wenn ein Anwalt abmahnt. Da hilft dem Franz dann auch kein "aber der hat doch Straftaten begangen".
Hallo JenAn,
und ist der Franz die Polizei?
Stefan
Zitat:
Fraglich ist die aktuelle Email der Polizei, die lediglich Betrug "vermutet" und mich bittet, alle vorhandenen Daten eines Verkäufers rauszurücken. Zudem entstand dieser Fall auf E.ay und es werden nun bei mir Daten eines "Verkäufers mit ähnlichem Nutzernamen" angefordert.
"...Ich benötige nun den Namen und alle weiteren Daten, die von diesem Nutzer vorliegen, da abzuklären bleibt, ob in diesem Fall ein Betrugsdelikt vorliegt. Der Verdacht läge nahe, wenn es sich um dieselbe Person handelt..."
Vorsicht! Formlose Emails (wirklich Polizei?) beantwortet man nicht einfach mit pb Daten. Schon gar nicht auf unsicheren Wegen. Unbekannten Beamten würde ich freundlich antworten (oder anrufen) und um schriftliche Anfrage mit Ermittlungsnr. usw. bitten. Im Zweifelsfall kommt dann ein entsprechender Fragebogen und Rechtsgrundlagen dazu.
Vorauseilender Gehorsam kann erhebliche Probleme verursachen. Es geht nicht um Schikane der Polzei, somdern darum sich rechtlich abzusichern bzgl. der rechtl. Grundlagen.
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