Jemand gibt sich auf Whatsapp als mich aus

11. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
STRGALTENTF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemand gibt sich auf Whatsapp als mich aus



Hab ein ernstes Problem

Habe vorhin 2 Screenshots bekommen von meinem besten Freund (Chris), in dem 'Ich' als Kontakt auf Whatsapp in einem Chat stehe (also oben) aber ohne Foto. Steht halt nur mein Name. Dieser, nenne wir es mal doppelgänger, schrieb dann der Person X im Screenshot Äußerungen und Bemerkungen über meines besten Freundes (Chris )Freundin. Dieser hat mir diese dann geschickt und mich gefragt was das soll. Ich habe natürlich alles dementiert und gesagt dass ich das gar nich bin auf dem Foto, aber irgendwie glaubt er mir nicht. Diesen Screenshot hat er von seiner Freundin bekommen und die wiederum von einer UNBEKANNTEN NUMMER (Da macht es doch schon eigentlich klick).

Ich hab dann zu Chris gesagt, dass ich gerne mal die Person wissen würde, die das geschickt hat. Denn diese unbekannte Nummer muss es ja Nelly auch irgendwie geschickt haben -> Whatsapp -> also auch Nummer vorhanden.

Ich habe auch Chris gesagt, dass ich das gar nicht gewesen sein kann, denn : 1. Hat dieserjenige kein Profilbild ( ich hab aber eins ) 2. Schon der Schreibstil ähnelt nicht im Geringsten meinem Schreibstil

Fakt ist: Dass es warscheinlich 2 Personen sind, die hier versuchen einiges zu manipulieren. Dieser 'ich' und der andere Schreibpartner Ist das nicht sogar strafbar?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Zitat:
Ist das nicht sogar strafbar?

Nö. Erstmal nicht.
Strafbarkeit würde erst eintreten, wenn durch das "sich als jemand anderes ausgeben" ein (finanzieller) Schaden entsteht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Es könnte aber auch ein Fall von §§186 , 187 StGB vorliegen, wenn eine Rufschädigung beabsichtigt ist. Immerhin wird (durch den Identitätsdieb) wider besseres Wissen behauptet, der TE habe diese (potentiell auch wieder ehrverletzenden) Äußerungen getätigt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Moin,
die ausführliche Lektüre zum Cybermobbing gibt schon interessante Informationen und Ansatzpunkte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Cyber-Mobbing


Man liest , dass das Cybermobbing-Problem von den Behörden auch zunehmend ernst genommen wird.
In jedem Fall können die Behörden beim Mobilfunk-Provider die Daten des Täters besorgen. Akteneinsicht bekommt aber dann nur der eigene Anwalt, der anschließend damit den Tätern zivilrechtlich bzw. wirtschaftlich das Fell über die Ohren ziehen kann. (z.B. Unterlassungserklärung mit saftiger Vertragsstrafe, Anwaltskosten,....Bei strafrechtlichen Vorwürfen tut sich auch eine eventuelle Rechtsschutzversicherung des Gegners leicht damit nichts beizusteuern...)

Wie bei Fußball-Hooligans im Stadion tun die zivilrechlichen Forderungen den Tätern deutlich mehr weh als die strafrechtlichen Konsequenzen, wo Verfahren oft auch noch eingestellt werden.

Von welcher Alterklasse sprechen wir überhaupt ? Schüler oder schon Erwachsene ?

Es ist noch nicht so viel passiert, aber man sollte schnell präventiv im Umfeld wirken. Erstmal nur gegenüber betroffenenen Adressaten und die die vermutlich die/den Täter kennen.

Eine Strafanzeige gegen Unbekannt ist grundsätzlich geeignet um glaubwürdig zu wirken.
Die passenden Paragraphen sucht sich der Staatsanwalt bzw. Polizei dann schon raus.

Für den Anfang dürfte es schon reichen - wohldosiert - in etwa so was verlauten so lassen. "Das ist eine Riesensauerei was der Typ Dir und mir da zumutet. Habe mich mal kundig gemacht.... Sollte nochmal sowas vorkommen schicke mir das bitte weiter, damit ich eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft machen kann. Die Polizei bekommt das oft nicht auf die Kette.(=> um glaubwürdig zu wirken)
Geht dann auch zum Anwalt, der dann richtig schön teuer für den Typen wird. " (Dann lächeln)

In vielen Fällen reicht eine solche Ansage schon aus um alles im Keim zu ersticken. Dann ist Ruhe.

Die Anzeige ist gratis.
Aber wenn es ernst wird, muss man für die Anwaltsgeschichte dann in der Regel leider erstmal in Vorleistung gehen.
Die meisten Anwälte bieten auch Ratenzahlung an. Das kann der Anwalt aber wieder grundsätzlich auch wieder eintreiben. Sollte beim Täter "nichts zu holen sein", wird dann ein Titel ausgefertigt der ihm dann 30 Jahre lang wegen des Schufa-Eintrages jede Beantragung von neuen Handy-Verträgen und anderen Finanzierungen (später vl. Auto, Haus,...) zum Horrortrip werden lässt. Entweder gibt es gar nichts oder nur gegen sehr hohe Risikoaufschläge.
Das geht auch gegen Minderjährige bzw. strafrechtlich gesehen deliktunfähige U14er , die Mist bauen.


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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Ich hab dann zu Chris gesagt, dass ich gerne mal die Person wissen würde, die das geschickt hat. Denn diese unbekannte Nummer muss es ja Nelly auch irgendwie geschickt haben -> Whatsapp -> also auch Nummer vorhanden.

Unbekannte Nummer?
Warum nicht mal die Nummer anrufen und Klartext reden?

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