Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter der Jobcenter ohne explizite Zustimmung der Kunden, also klammheimlich, und ohne einen entsprechenden Passus in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung die kompletten Bewerberprofile der Erwerbslosen online in die Jobbörse der Arbeitsagentur stellen. Dort könne dann Arbeitgeber, aber natürlich auch jede x-beliebige Privatperson auf deren persönliche Daten frei zugreifen - weltweit via www.
Zwar erfolgt dies, ohne den Namen, das Geburtsdatum und die Straße zu nennen, dafür aber mit Geschlecht, Alter, Wohnort, Beruf etc, wodurch es gerade in kleineren Städten oder gar Dörfern problemlos möglich ist, auf die exakte Person zu schließen. Die vorgegaukelte Anonoymität ist damit natürlich reine Makulatur. Ich habe es ausprobiert und konnte in Kürze drei Bekannte/Freunde ermitteln.
1) Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf die Persönlicheitsrechte und den Datenschutz zu bewerten?
2) Wie kann ich ggf. die Löschung meines Bewerberprofils aus der öffentlichen Jobbörse der Arbeitsagentur erzwingen, wenn sich der Jobcentermitarbeiter weigert?
3) Bestehen unter Umständen strafrechtliche oder zivilrechtliche Möglichkeiten, direkt gegen die jeweiligen Mitarbeiter der Jobcenter vorzugehen, die bestehende Gesetze missachten?
-- Editiert von Bruni2016 am 20.08.2018 23:02
-- Editiert von Bruni2016 am 20.08.2018 23:07
Jobcenter stellt Bewerberprofil klammheimlich online
Zitat :Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter der Jobcenter ohne explizite Zustimmung der Kunden, also klammheimlich, und ohne einen entsprechenden Passus in der sogenannten Eingliederungsvereinbarung die kompletten Bewerberprofile der Erwerbslosen online in die Jobbörse der Arbeitsagentur stellen. Dort könne dann Arbeitgeber, aber natürlich auch jede x-beliebige Privatperson auf deren persönliche Daten frei zugreifen - weltweit via www.
Das ist der Sinn von Arbeitsvermittlung...
Zitat:
Zwar erfolgt dies, ohne den Namen, das Geburtsdatum und die Straße zu nennen, dafür aber mit Geschlecht, Alter, Wohnort, Beruf etc, wodurch es gerade in kleineren Städten oder gar Dörfern problemlos möglich ist, auf die exakte Person zu schließen. Die vorgegaukelte Anonoymität ist damit natürlich reine Makulatur. Ich habe es ausprobiert und konnte in Kürze drei Bekannte/Freunde ermitteln.
1) Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf die Persönlicheitsrechte und den Datenschutz zu bewerten?
Problemlos.
Zitat:
2) Wie kann ich ggf. die Löschung meines Bewerberprofils aus der öffentlichen Jobbörse der Arbeitsagentur erzwingen, wenn sich der Jobcentermitarbeiter weigert?
Indem Sie dem Jobcenter erklären, daß Sie keine Vermittlung mehr wünschen. Allerdings würde das bedeuten, daß Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen, und dann entfallen auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II.
Zitat:
3) Bestehen unter Umständen strafrechtliche oder zivilrechtliche Möglichkeiten, direkt gegen die jeweiligen Mitarbeiter der Jobcenter vorzugehen, die bestehende Gesetze missachten?
Da wird nichts mißachtet.
Zitat:Zwar erfolgt dies, ohne den Namen, das Geburtsdatum und die Straße zu nennen, dafür aber mit Geschlecht, Alter, Wohnort, Beruf etc, wodurch es gerade in kleineren Städten oder gar Dörfern problemlos möglich ist, auf die exakte Person zu schließen.
Das halte ich nicht für "so problemlos" wie Sie schreiben.
Zitat:die bestehende Gesetze missachten?
Welche Gesetze meinen Sie? Bitte mal etwas konkret werden.
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Mir scheint fast, als schreiben hier Mitarbeiter von Jobcentern und der Arbeitsagenturen. Wie sonst soll man diese Art von zur Schau gestellter Missachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte verstehen?
Natürlich ist es in kleinen Orten einfach, jemanden zu identifizieren. Man muss nur die PLZ sowie den Beruf eingeben. Ist ein Bekannter, Nachbar, Freund etc. gelistet, bekommt man dessen persönliche Daten, seinen Lebenslauf etc. frei Haus geliefert. Das ebenfalls angegebene Alter und Geschlecht sind hierbei sehr hilfreich.
Etwas völlig anderes ist es, wenn das Bewerberprofil innerhalb des Jobcenters sowie im Intranet der Bundesagentur für Arbeit (außer Optionskommunen) zugänglich ist.
Selten so einen Nonsens gelesen. Von der Materie haben Sie offenbar keine Ahnung. Von daher lassen Sie es besser, hier zu antworten.Zitat :Allerdings würde das [keine freie Veröffentlichung des Bewerberprofils im www] bedeuten, daß Sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stellen, und dann entfallen auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld I und II.
-- Editiert von Bruni2016 am 21.08.2018 01:56
-- Editiert von Bruni2016 am 21.08.2018 01:59
-- Editiert von Bruni2016 am 21.08.2018 02:00
Zitat :Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf die Persönlicheitsrechte und den Datenschutz zu bewerten?
Der ALG Empfänger hat grundsätzlich erst mal eine Mitwirkungspflicht dahingehend, seine Bedürftigkeit zu vermindern bzw. zu verringern - zumindest wenn man den Leistungsbezug nicht gefährden will.
Dazu zählt unter Umständen dann auch, das ein Bewerberprofil auf dieser Jobbörse vorliegt.
Ob dazu dann tatsächlich eine explizite Zustimmung notwendig wäre oder entsprechende gesetzliche Gründe (Mitwirkungspflicht, Leistungsrelevanz) ausreichend wären, müsste am Einzelfall beurteilt werden.
Es dürfte wohl ausreichend sein, das man es weiter anonymisiert (also Geschlecht, Alter, Wohnort unkenntlich macht).
Zitat :aber natürlich auch jede x-beliebige Privatperson auf deren persönliche Daten frei zugreifen
Nö, da sind durchaus erstmal gewisse Formalien zu erfüllen.
Zitat :Etwas völlig anderes ist es, wenn das Bewerberprofil innerhalb des Jobcenters sowie im Intranet der Bundesagentur für Arbeit (außer Optionskommunen) zugänglich ist.
Nö, ins Jobcenter kann auch jeder reingehen und die Daten abfragen. Und wenn ich was aus dem Intranet will reicht ein Telefonanruf mit den Suchkriterien - das ist aber unkomfortabel.
Zitat :Mir scheint fast, als schreiben hier Mitarbeiter von Jobcentern und der Arbeitsagenturen.
Wenn die Antworten nicht zur Hoffnung passen, dann kanns ja nur an den Antwortenden liegen ... ?
Zitat :Wie sonst soll man diese Art von zur Schau gestellter Missachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte verstehen?
Die Kohle greift man gerne ab, aber bitte keine Pflichten ... so läufts halt nicht immer.
Am besten schützt man seine Daten übrigens in dem man sie gar nicht heraus gibt. Also weder an die Bundesagentur noch an Bekannte.
Zitat :Zitat :1) Wie ist die rechtliche Situation in Bezug auf die Persönlicheitsrechte und den Datenschutz zu bewerten
Sie werden eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben haben, wo Sie solchen Späßen auch zugestimmt haben.
Nein, habe ich nicht!
Zitat :2) Wie kann ich ggf. die Löschung meines Bewerberprofils aus der öffentlichen Jobbörse der Arbeitsagentur erzwingen, wenn sich der Jobcentermitarbeiter weigert?
Sich einfach abmelden, gibt es aber kein Geld mehr. Im übrigen haben die Leute vom JC gar nicht die Möglichkeit einfach mal Profile zu löschen weil sich Kunde XY damit nicht einverstanden fühlt. Die müssen ja auch Ihren Job machen, sonst sitzen sie bald auf der anderen Seite.
Die Mitarbeiter der Jobcenter besitzen aber die Möglichkeit, das Bewerberprofil auf "intern" zu stellen. Damit ist es nicht für jeden hergelaufenen Neugierigen oder Gauner sichtbar im Internet.
Zitat :Mir scheint fast, als schreiben hier Mitarbeiter von Jobcentern und der Arbeitsagenturen. Wie sonst soll man diese Art von zur Schau gestellter Missachtung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte verstehen?
Sie haben nun einmal die Mitwirkungspflicht, dass ist per Gesetz geregelt. Über den Sinn mag man streiten, aber es beinhaltet eben auch, dass man sich den arbeitsvermittelnden Maßnahmen zur Verfügung stellt. Offensichtlich ist es Ihnen ja nicht möglich aus eigener Kraft Arbeit zu finden da greift das JC eben unter die Arme. Das Sie nun in einer Kleinstadt wohnen und Ihre Nachbarn anscheinend ehemalige Stasi-Mitarbeiter sind, welche solche Verrenkungen machen (sich als AG beim JC registrieren usw.) nur um an Ihre Daten zu kommen, dass ist in erster Linie nämlich dann auch Ihr Problem.
Sie verstehen offenbar gar nicht im Detail, worum es geht. Man muss sich nicht extra als Arbeitgeber registrieren lassen, um auf der Internetstellenbörse der BA auf Bewerberprofile zugreifen zu können. Das kann jeder! Einfach den Ort und den Beruf eingeben und man erhält eine Trefferliste. Dank Altersangabe und Geschlecht gepaart mit all den anderen persönlichen Detailangaben ist es in Kleinstädten vielfach leicht und schnell möglich, sicher auf die jeweilige Person zu schließen. Datenschutz sieht anders aus.
-- Editiert von Bruni2016 am 21.08.2018 21:19
-- Editiert von Bruni2016 am 21.08.2018 21:20
-- Editiert von Bruni2016 am 21.08.2018 21:23
Zitat :Datenschutz sieht anders aus.
Und das steht jetzt genau wo?
Berry
Der TE meint sicherlich dieses Portal:
https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/startseite.html?kgr=ag
Und jetzt?
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