Kamera am Arbeitsplatz

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Naaaaddl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kamera am Arbeitsplatz

Hallo Zusammen,

Vielleicht kann mir zu dem Fall jemand eine Auskunft geben.

Folgender Fall:
Es geht um ein Unternehmen in dem der Besitzer die führende Position als Geschäftsführer einnimmt und darüberhinaus gibt es eine Betriebsleitung.

Vorgestern wurde von einem Mitarbeiter eine ÜberwachungsKamera entdeckt ohne Dass jemand davon gewusst hat.
Der Mitarbeiter vertraute sich einem anderen Mitarbeiter an. Sie konfrontierten die Betriebsleitung über die Kamera. Diese fühlte sich ertappt und informierte vor den Mitarbeitern den zuständigen IT Experten. Dieser war auch sauer, dass die Kamera von den Mitarbeitern entdeckt wurde.
Es wurde gleich klar gemacht, dass die Kamera nicht aufnehmen würde.

Man muss dazu sagen, dass in dem Raum, in der die Kamera aufgestellt wurde ein Tresor steht, in diesen andere Mitarbeiter den Tagesumsatz in BAR, in einen Einwurf Tresor werfen. Es gab in der Vergangenheit leider Diebstähle die nicht bewiesen werden konnten, jedoch mit einer Kündigung bereits vor Monaten, gelöst wurde und seither nichts mehr gestohlen wurde. Deswegen gibt es auch keinen hinzureichenden Verdacht eine Kamera aufzustellen.

Die Betriebsleitung gab bei der Konfrontation auch an, dass die Kamera zur Überwachung der Mitarbeiter für die Zeiterfassung aufgestellt wurde. Hier sollten Mitarbeiter geprüft werden, ob sich die Zeit mit dem Geldeinwurf, mit der Zeit der Stempeluhr deckt. ( Geldeinwurf bedeutet normalerweise Schichtende). Darüberhinaus befindet sich in dem Raum ein Schlüsselkasten mit Generalschlüsseln.

Der Kleine Raum mit dem Tresor steht in einem Büro. In dem kleinen Raum, sind die Privatsachen der Büro Angestellten untergebracht. Unter anderem ziehen sich die dort arbeitenden Mitarbeiter ab und zu andere Kleider an.

Uns wurde klar gemacht, dass wir mit niemanden darüber reden dürfen. Die Kamera würde nicht entfernt werden.

Am folgenden Tag wurden zwei weitere Mitarbeiter, die täglich öfter diesen Raum aufsuchen, über diese Kamera von den beiden anderen informiert.

An diesem Tag war auch der Besitzer (Geschäftsführer) im Hause und bekam zufällig ein Gespräch zwischen Abteilungsleiter und Betriebsleitung mit, in der besprochen wurde, dass Mitarbeiter über die Existenz der Kamera wissen.

Fakt ist: Mitarbeiter (Abteilungsleiter und Betriebsleitung) haben ohne Wissens des Geschäftsführers eine Kamera installiert.

Die Mitarbeiter wissen jetzt nicht wie sie sich verhalten sollen. Sie befürchten, dass es von der Geschäftsführung lediglich eine Abmahnung gibt und der Rest unter den Teppich gekehrt wird.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

störst du dich auch an den Kameras an Geldautomaten?

Zitat:
Sie befürchten, dass es von der Geschäftsführung lediglich eine Abmahnung gibt
Abmahnung gegen wen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zwar ist eine geheime Überwachung nach wie vor erlaubt, allerding habe ich starke Zwiefel, das hier diese Ausnahme gelten würde.



Zitat (von Naaaaddl):
Sie befürchten, dass es von der Geschäftsführung lediglich eine Abmahnung gibt und der Rest unter den Teppich gekehrt wird.

Dann macht man ein paar schöne Fotos und meldet das dem zuständigen Datenschutzbeauftragten und erwirkt gegen den Betrieb eine einstweilige Verfügung auf entfernen der Kamera.



Zitat (von reckoner):
störst du dich auch an den Kameras an Geldautomaten?

Die Anzahl der Leute die sich vor den Kameras umziehen sind wohl recht übersichtlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Anzahl der Leute die sich vor den Kameras umziehen sind wohl recht übersichtlich ...
Darüber das sich jemand vor der Kamera umzieht lese ich nichts, es soll nur der selbe Raum sein. Lässt sich aber sicher überprüfen.

Mein Beispiel Geldautomat passt aber trotzdem nicht ganz, denn dort sind die Kameras ja nicht unerwartet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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