Konkurrenz Angebot machen DSVGO konform?

4. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.01.2019 01:17:10
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 9x hilfreich)
Konkurrenz Angebot machen DSVGO konform?

Hallo,

ich möchte ein paar Konkurrenten anbieten, meine Produkte zu kaufen, da Sie dann die einzigen auf dem Markt wären.
Darf ich nun meine gewerblichen Kunden anschreiben? Ist ja irgendwie Werbung.
Oder gilt das nur für Verbraucher?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von doggfather):
ich möchte ein paar Konkurrenten anbieten, meine Produkte zu kaufen, da Sie dann die einzigen auf dem Markt wären.

Überaus verlockendes Angebot, da kann man ja kaum wiederstehen ...
Wenn das das einzige Argument ist, dürfte das nicht funktionieren.



Zitat (von doggfather):
Darf ich nun meine gewerblichen Kunden anschreiben?

Ja, darf man.
Man muss halt alle dafür erforderlichen Gesetze beachten. Das man z.B. keine personen bezigenen Daten ohne Erlaubnis verarbeitet.



Zitat (von doggfather):
Ist ja irgendwie Werbung.

Nicht nur "irgenwie" - das IST Werbung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Du schreibst du möchtest Konkurrenten dein Produkt anbieten und fragst dann, ob du deine gewerblichen Kunden anschreiben darfst.

Was hat jetzt dein Kunde mit deiner Konkurrenz am Hut?

Werbeemails sind prinzipiell auch im B2B Bereich verboten, es gibt aber immer ein paar Ausnahmen.
Dazu findet man bei Google unzählige Ergebnisse "werbe email gewerbliche kunden" usw.

0x Hilfreiche Antwort

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