Hallo,
ich möchte ein paar Konkurrenten anbieten, meine Produkte zu kaufen, da Sie dann die einzigen auf dem Markt wären.
Darf ich nun meine gewerblichen Kunden anschreiben? Ist ja irgendwie Werbung.
Oder gilt das nur für Verbraucher?
Konkurrenz Angebot machen DSVGO konform?
4. November 2018
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Frage vom 4. November 2018 | 20:24
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 9x hilfreich)
Konkurrenz Angebot machen DSVGO konform?
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#1
Antwort vom 4. November 2018 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120324 Beiträge, 39872x hilfreich)
Zitatich möchte ein paar Konkurrenten anbieten, meine Produkte zu kaufen, da Sie dann die einzigen auf dem Markt wären. :
Überaus verlockendes Angebot, da kann man ja kaum wiederstehen ...
Wenn das das einzige Argument ist, dürfte das nicht funktionieren.
ZitatDarf ich nun meine gewerblichen Kunden anschreiben? :
Ja, darf man.
Man muss halt alle dafür erforderlichen Gesetze beachten. Das man z.B. keine personen bezigenen Daten ohne Erlaubnis verarbeitet.
ZitatIst ja irgendwie Werbung. :
Nicht nur "irgenwie" - das IST Werbung.
#2
Antwort vom 5. November 2018 | 10:03
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 17x hilfreich)
Du schreibst du möchtest Konkurrenten dein Produkt anbieten und fragst dann, ob du deine gewerblichen Kunden anschreiben darfst.
Was hat jetzt dein Kunde mit deiner Konkurrenz am Hut?
Werbeemails sind prinzipiell auch im B2B Bereich verboten, es gibt aber immer ein paar Ausnahmen.
Dazu findet man bei Google unzählige Ergebnisse "werbe email gewerbliche kunden" usw.
Und jetzt?
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