Krankenkasse gibt Daten weiter

4. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sascha82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse gibt Daten weiter

Hallo zusammen,

Meine Frau hat eine Erstattung über einen hohen Geldbetrag von der Krankenkasse bekommen. Dieses Geld ist allerdings auf das Konto meiner damaligen Freundin gelandet.
Somit hat meine Ex-Freundin dieses Geld bekommen - jetzt weiß meine Ex-Freundin den Namen meiner Frau und bei welcher Krankenkasse sie versichert ist.
Was kann ich rechtlich tun? Die Krankenkasse hat sich somit ja nicht an den Datenschutz gehalten oder?
(Haben bei der Krankenkasse vorher noch extra gesagt, dass wir diese Kontonummer nicht kennen und wir haben die richtige Kontonummer an die Krankenkasse gegeben.

Ich hoffe das mir jemand helfen kann.

Gruß Sascha82

-----------------
""

Fragen zum Datenschutz?

Fragen zum Datenschutz?

Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127487 Beiträge, 40818x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich rechtlich tun? <hr size=1 noshade>

Von der Kasse das Geld einfordern, notfalls einklagen.
Wie die das Geld von der Ex zurückbekommenist deren Problem.



quote:<hr size=1 noshade>Die Krankenkasse hat sich somit ja nicht an den Datenschutz gehalten oder? <hr size=1 noshade>

Woher hat die KK denn die Nummer? Die Warscheinlichkeit das diese von Dir stammt ist ja extrem hoch ...





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Dieses Geld ist allerdings auf das Konto meiner damaligen Freundin gelandet.


So einen Zufall gibt es ja eigentlich gar nicht. Das muß ja schon irgendeine Ursache haben.

quote:
Die Krankenkasse hat sich somit ja nicht an den Datenschutz gehalten oder?


Nutzt dir aber nichts, da es ja offenbar ein Versehen war und auch niemandem dadurch ein Schaden entstanden ist.

quote:
Haben bei der Krankenkasse vorher noch extra gesagt, dass wir diese Kontonummer nicht kennen


Äh, wat? Ihr habt *vor* der falschen Überweisung diese Kontonummer seitens der KK mitgeteilt bekommen und gesagt, daß ihr die nicht kennt? Wie kam die KK denn dann an die Nummer und wie konnte sie die zufällig genau mit dem Exfreund der Kontoinhaberin (dir) assoziieren?
Irgendwas fehlt doch an der Story.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

die Krankenkasse hatte vermutlich die Bankverbindung unter DEINER Versichertennummer gespeichert. Irgendeine Beziehung muss ja zu Dir bestehen.

Vermutlich ging die Beziehung auseinander und Du hast es der Kasse nicht mitgeteilt. Bzw. nur mündlich, was kaum zu beweisen ist.

Vermutlich hast Du dann geheiratet und Deine Frau ist nun in der Familienversicherung. Damit besteht die Verbindung zu Dir.

Man kann die Kasse auffordern, darzulegen, wie und wann die Bankverbindung gemeldet wurde. Das muss dokumentiert werden. Man kann aber nicht erwarten, dass die Kasse bei jeder neuen Überweisung fragt, ob die Bankverbindung noch gültig ist.

Hat denn die Kasse bei der falschen Nummer Dich oder Deine Ex als Kontoinhaber eingetragen ? Sind früher Zahlungen zu Recht auf das Konto gelaufen ?

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen