Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, im richtigen Subforum gelandet zu sein. Gerne würde ich Eure Tipps zu folgendem, gestern passiertem Fall in Erfahrung bringen:
Ich gehe auf eine Privatschule, die über 300 Euro im Monat kostet. Dafür erwarte ich kompetente Lehrer, doch leider gibt es da einen, der durchweg weibliche Mitschülerinnen bei der Notengestaltung bevorzugt. Das sehen zahlreiche andere Personen auch so.
Ich habe gestern besagtem Lehrer eine E-Mail geschrieben und ihm darin mitgeteilt, dass ich seinen Unterricht aus eben diesem Grund nicht mehr besuchen möchte. Ich erwähnte die Problematik und gab auch konkrete Fälle an, zum Beispiel, dass er einer Mitschülerin eine 1 für ein Referat gab, das nicht ganz 5 Minuten dauerte (als Minimum waren 30min vorgegeben) und schlecht vorgetragen war, wohingegen andere, durchweg männliche Schüler, Referate mit einer Länge von +40min vortrugen, zahlreiche Materialien hatten und nur eine 3 bekamen. Es gibt noch viele Beispiele mehr.
Nun hat der Lehrer meine E-Mail an ihn ausgedruckt und während meiner Abwesenheit und ohne meine vorherige Zustimmung öffentlich vor der gesamten Klasse vorgelesen. Dass ich dadurch nun extrem unbeliebt bin und gemieden werde, wusste man auch, bevor man das vorliest (da eben auch die besagte Schülerin erwähnt wurde).
Der Lehrer argumentiert, dass mein Brief die Klasse betreffe und ihm dieser Umstand gleichzeitig das Recht einräume, ihn auch vor der ganzen Klasse vorzulesen. Dies ist jedoch falsch, die Mail behandelt lediglich seine Art der Notenvergabe und meine Ankündigung, seinem Unterricht fern bleiben zu wollen, da ich mich nicht ungerecht benoten lassen möchte.
Nun vermute ich folgende "Tatbestände":
- Öffentliche Bloßstellung eines Schülers
- Verletzung des Datenschutzes, insbesondere des Briefgeheimnisses, da ich der öffentlichen Vorlesung meiner Nachricht nicht vorher zustimmte
Liege ich mit meinen Vermutungen richtig? Was würdet ihr an meiner Stelle tun, und welche (rechtlichen) Möglichkeiten habe ich, darauf zu reagieren?
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Lehrer stellt Schüler öffentlich bloß
Hallo Mandarine,
hm - wenn deine Schilderung stimmt, müsstest du eigentlich von ca. 50% der Klasse Rückendeckung bekommen, oder?
Gruß,
capitano
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Hallo Capitano,
von einigen bekomme ich Rückendeckung, allerdings eher stillschweigend, da sie sich nicht einmischen und so selbst zum Ziel werden wollen.
Das allgemeine Problem an den Folgen der Veröffentlichung ist, dass meine Mitschüler den Inhalt der E-Mail größtenteils nicht korrekt erfassen. Besagte Schülerin im Eingangsbeitrag hörte lediglich ihren Namen raus und, dass ich schrieb, dass ihre Leistung eben deutlich schlechter als die anderer, schlechter bewerteter Schüler, war. Deswegen ist sie und auch andere nun sauer, obwohl ich mich in der E-Mail lediglich über die Notenvergabe des Lehrers beschwerte, und keinerlei Maßnahmen, nachträgliche Notenänderungen oder sonstiges forderte.
Das liegt vor allem am Kollektiv. Auch, wenn das viele Einzelpersonen ähnlich oder genau so sehen wie ich, entwickeln die Menschen in der Gruppe eine gemeinschaftliche Meinung. Zum Einen aus Angst vor sozialer Ausgrenzung, wenn sie etwas anders sehen, zum Anderen, um sich gegenseitig zu unterstützen (zu "pushen"). Aus ersterem Grund ist meine "Rückendeckung", die ich bekomme, eher passiv, aus zweiterem Grund habe ich nun offiziell die ganze Klasse gegen mich und möchte schon gar nicht mehr zur Schule gehen.
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Gibt es keinen Beratungs- oder Vertrauenslehrer bei Euch?
Gruß,
capitano
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Leider nicht. Aber wie man so schön sagt, das Kind ist ja nun ohnehin schon in den Brunnen gefallen. Selbst, wenn ich mich hinstellen und der Klasse den Inhalt der E-Mail noch einmal erklären würde, würde mir jetzt schon gar niemand mehr zuhören bzw. mich ernst nehmen, da man sich seine Meinung allgemein bereits gebildet hat. Da interessieren die Fakten leider niemanden mehr.
Und wer schon den Inhalt meiner E-Mail so sehr fehlinterpretiert, der würde auch meine Aussagen nicht begreifen. Seltsamerweise haben alle, denen ich die Mail nachträglich zeigte (Geschwister, Eltern) und zunächst nichts zu den Hintergründen sagte, aus dem Text lediglich eine Kritik an meinem Lehrer unter Nennung einiger Beispiele, und nicht etwa einen Angriff auf einzelne Personen, herausgelesen. Das hat nur meine Klasse geschafft.
Mir ist klar, dass für mich irgendwann "Tag X" kommt und ich wieder zur Schule muss, vielleicht nächste Woche Montag. Da muss ich mich dann allen stellen, die nächste Zeit wird sicher nicht angenehm. Darüber hinaus kann und will ich die Aktion von meinem Lehrer, der eigentlich an dem Ganzen Schuld ist, aber auch nicht einfach so stehen lassen. Das kann einfach nicht folgenlos für ihn bleiben, ganz davon abgesehen, dass er genau wusste, was er mit dem Vorlesen anrichten wird.
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quote:
dass er einer Mitschülerin eine 1 für ein Referat gab, das nicht ganz 5 Minuten dauerte (als Minimum waren 30min vorgegeben) und schlecht vorgetragen war, wohingegen andere, durchweg männliche Schüler, Referate mit einer Länge von +40min vortrugen, zahlreiche Materialien hatten und nur eine 3 bekamen
Was hat die Länge mit der Qualität zu tun? Mein Prof sagte immer, er hat schon mal für eine 10-seitige Doktorarbeit eine Eins vergeben.
Abgesehen davon gibt es grundsätzlich keinen Anspruch, gegen die Note Dritter vorzugehen. Wenn man für die eigene Arbeit objektiv eine Zwei verdient, kann man nichts dagegen tun, wenn die "schlechtere" Arbeit eines Dritten mit Eins bewertet wird.
quote:
Verletzung des Datenschutzes, insbesondere des Briefgeheimnisses
Briefgeheimnis endet beim Empfänger. Datenschutz sehe ich auch nicht tangiert, denn welche "Daten" wurden hier weitergegeben?
Bliebe nur noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Ansatzpunkt.
Aber was bringt's? Blöde gesagt, den eigenen Lehrer zu verklagen wird dessen Objektivität nicht gerade fördern - dann ist man immer dann der Dumme, wenn eine Ermessensentscheidung ansteht. Und das ist bei Schulnoten fast immer der Fall, sofern es nicht um Mathematik geht.
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Hallo BigiBigiBigi,
natürlich unterliegt die Qualität einer Arbeit immer dem persönlichen Eindruck. Allerdings wird bei Referaten, wie in diesem Fall, immer ein entsprechender Rahmen vorgegeben. Zudem war dies ein besonders wichtiges Referat, da die Note dafür direkt ins Zeugnis kommt (als eigene "Präsentationsnote", sozusagen).
Der Rahmen, der vorgegeben wurde, waren eine Länge von mindestens 30 Minuten, ein "Handout" für die Mitschüler sowie freies Vortragen. Bis auf das "Handout" wurde nichts eingehalten, und dennoch gab es eine 1 ins Zeugnis. Sämtliche Quellen sind in 1min im Internet zu recherchieren und kopieren gewesen. Zudem war das Referat nur ein und gleichzeitig auch das jüngste Beispiel, eine allgemeine Bevorzugung des weiblichen Geschlechts beobachtet die ganze Klasse bei diesem Lehrer schon lange.
Die Note an sich, die sie bekam, ist mir egal. Nicht aber, wenn man sie in Relation zu der Leistung anderer Schüler setzt. Und das sieht die breite Masse stillschweigend genau so wie ich. Hier stimmt definitiv etwas nicht.
"Briefgeheimnis endet beim Empfänger." Dazu schreiben diverse Seiten im Internet etwas unterschiedliches. Zum Einen lese ich, dass die Einwilligung des Absenders immer benötigt wird, zum Anderen, dass eine Veröffentlichung, wenn das allgemeine Interesse das des Einzelnen überwiegt, auch ohne Zustimmung erfolgen kann oder, dass eine Veröffentlichung durch den Empfänger grundsätzlich immer in Ordnung sei.
Sind dir vielleicht offizielle (staatliche) Seiten/Gesetzestexte bekannt, auf denen man den Paragraphen und dessen Ausnahmen und Einschränkungen genau nachlesen kann? Bisher fand ich nur §10 GG
, aber das beschreibt nur das Wesen des Briefgeheimnisses, nicht, unter welchen Umständen eine Veröffentlichung erlaubt/verboten ist.
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Datenschutz hat hier keinerlei Relevanz. Allerdings sehe ich das als extremen pädagogischen Fehler des Lehrers so vorzugehen. Das sollte für eine Beschwerde bei der Schulleitung reichen. Die Fakten des blosstellen und blamieren eines Schüllers vor der Klasse ist ja kaum zu leugnen.
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Ich sehe hier gleich mehrere "Tatbestände":
Zum einen ist relativ sicher das Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Zum anderen nahezu 100%-ig das Urheberrecht.
Weiterhin sehe ich hier auch eine Beleidigung nach §192 StGB
gegeben (Stichwort Publikationsexzess).
Eine Abmahnung mit Unterlassungsforderung und netter Kostennote ist daher mit sehr hoher Sicherheit drin
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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"
-- Editiert 3,141592653 am 25.03.2014 23:49
quote:<hr size=1 noshade>Zum Einen lese ich, dass die Einwilligung des Absenders immer benötigt wird <hr size=1 noshade>
Nein, das ist nicht so.
quote:<hr size=1 noshade>Zum anderen nahezu 100%-ig das Urheberrecht. <hr size=1 noshade>
Nein, die Schöpfungshöhe eines normalen Briefes ist sicherlich Null. Der teilt schließlich eine Meinung mit und ist kein "Werk", das bewußt als solches geschaffen wurde.
quote:<hr size=1 noshade>Weiterhin sehe ich hier auch eine Beleidigung nach §192 StGB gegeben (Stichwort Publikationsexzess). <hr size=1 noshade>
Nein, eine Beleidigung wäre ja nur gegeben, wenn eine Ehrverletzung vorliegen würde. Wie das Verlesen eines Briefes des A den A beleidigen soll (sofern er nicht schreibt "ich bin ein Vollpfosten"), bleibt dein Geheimnis.
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Dreht den Spieß doch um.
Mal abgesehen von der Bewertung dieses Lehrers bei Spickmich (wenn das die ganze Klasse macht, "haut das rein"),könnten alle Schüler ihre Arbeiten unverfremdet, also inkl. seiner Note und Unterschrift, im Internet für jeden Lesbar bereit stellen. Wenn die Schüler das nicht wollen, kann ja der Nachname verfremdet werden. Dann sieht man noch das Geschlecht.
Wenn die Schüler aber den Lesern ein komplettes Bild zeigen wollen, würden Sie noch Fotos von sich beifügen, und angeben wo sie in der Klasse sitzen. Das soll ja auch Einfluss auf Noten haben.
Der Goth der hinten sitzt kann schlechter bewertet werdem, als der Typ mit Brille, Stoffhose und Rombenmuster-Pullover der vorne sitzt. Bei gleicher Leistung...
Dann kann jeder sehen wie unobjektiv der benotet.
Stellt noch die Möglichkeit bereit, dazu in einem Forum oder Gästebuch (123guestbook ist kostenlos und schnell eingerichtet) zu diskutieren.
Dann könnte ich mir gut vorstellen, dass auch Fachpersonen wie Lehrer diese Arbeiten durch ihr Lesen bewerten, und sich dazu äußern, ob der Lehrer objektiv ist.
OK, beim Fach Deutsch gibt es Objektivität leider nur bei Grammatik etc..
Auf Interpretationen etc. sollte eigentlich völlig verzichtet werden.
Wenn man dafür nicht gleich eine Webseite mit dessen Name und Schule im Titel kaufen will (obwohl es so etwas inkl. kostenlosem WhoIs-Schutz für z.B. 8 Euro auf den Bahamas gibt), nimmt man eine kostenlose Domain ala nic.de.vu oder de.smartdots.com. Die nutzen das Gleiche System, gibt evtl. noch weitere Anbieter dieser Art.
Beide werben mittlerweile sogar mit 300MB Webspace, früher musste man sich umständlich externen kostenlosen Webspace dazu suchen und verbinden. OK, das verbinden ist nicht schwer, aber für Laien eben ein Umstand.
Lasst andere, besonders andere Lehrer die Kompetenz dieses Lehrers beurteilen.
Das ist absolut legal, und auch moralisch kein Problem.
StGB 192 kann schon zutreffen.
Der 192 ist bei Gerichten besonders beliebt, wenn man sich nicht die Arbeit machen will zu prüfen ob Wahrheit vorliegt. Ironischerweise ist das für den Kläger ja auch nicht ideal, denn das Gericht stellt damit einfach mal fest "du bist zwar ein Aaschloch, aber das ist eine Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis" ;-D .
Der 192 wird aber gerne von der Justiz selbst genutzt, wenn Bürger Dinge "breit treten", die geeignet sind das Ansehen eines Gerichtes bzw. des Staatsanwaltes oder Richters in der Öffetnlichkeit zu beschädigen, aber wahr sind.
Auch wenn ich den 192 (so wie 185-189) inakzeptabel (im Strafrecht, im Zivilrecht wäre das in Ordnung) finde, hier wäre es Mittel zum Zweck.
Der 192 wäre hier erfüllt, weil der Zweck des Vorlesens der Beleidigung (Herabwürdigung...) dient.
Das ist quasi ein perfektes Fallbeispiel für die durch das Gesetz gewollte Anwendung des StGB 192.
Es dürfte auch kaum schwer sein das nachzuweisen, wenn es vor der ganzen Klasse geschah.
-- Editiert Tacitum am 03.05.2014 15:41
Also mal abgesehen von der gestellten Kernfrage, ob das Vorlesen o.k. war, hier sind noch etliche Fragen offen:
quote:
"in meiner Abwesenheit und ohne meine vorherige Zustimmung öffentlich vor der gesamten Klasse vorgelesen. Dass ich dadurch nun extrem unbeliebt bin und gemieden werde, wusste man auch, bevor man das vorliest (da eben auch die besagte Schülerin erwähnt wurde)."
Klar, einerseits sowas wie "Nestbeschmutzung" unter euch Schülern. Die Rechnung geht aber letztlich dennoch nur auf, wenn der Lehrer mehr oder weniger beliebt ist.
Und wie jemand schon schreibt, wenigstens 50%, alle Jungen, müssten dann hinter dir stehen.
Wieso setzt du dich (Mandarine? bist du ein Mädchen?) so für die Jungenseite ein? Löblich, aber andererseits auch etwas unlogisch.
Wieso gibt es keine Vertrauenslehrer / Beratungslehrer? Kaum vorstellbar.
Wieso bist du genau diesen Weg gegangen? Warum nicht Beschwerde an Schulleitung, oder an anderen "Lehrer deines Vertrauens", oder an deine Eltern? Ebenso klar wie du klar voraussehbare Folgen des Vorlesens beklagst hätte dir doch klar sein müssen, dass das der direkteste Weg ist, Öl ins Feuer zu gießen. Und damit der am wenigsten angeratene.
Wieso gibt es - gerade in einer Privatschule - keine derartige Transparenz, dass derartige ungerechte, geschlechtsbezogene Bewertung schon aufgefallen ist, zB der Schulleitung.
Wurde die Mail wörtlich 1:1 vorgelesen? Nicht gerade optimal. Oder wurde der Vorfall/Vorgang nur an sich thematisiert?
Gab´s noch andere Gründe für die verschiedene Bewertung (Nachteilsausgleich etc),die du vielleicht nicht kennst?
-- Editiert ask14 am 21.05.2014 18:35
Wie ist die Sache denn nun ausgegangen? Gehst Du wieder zur Schule und wie geht's mit den Mitschülern?
Mal ehrlich. Zu meiner Zeit gab es so einen "Murks" zum Glück noch nicht, dass man ganz ungehemmt in der Freizeit mal flott dem Lehrer eine Mail schreibt. Da musste man direkt im Unterricht sagen: hören Sie mal, ich fühl mich aber ungerecht benotet. Und wer dann gesagt hat: das von der Dings war doch schei.sse und meins viel besser und die kriegt eine Eins und ich nur eine Drei! Also, derjenige war in der Klasse dann auch nicht mehr sehr beliebt, wenn er seine eigene Note aufbessern wollte, indem er konkrete Namen von anderen nennt und dass deren Arbeit doch eigentlich Mist war.
Das dürfte heute kaum anders sein.
Ein guter Pädagoge hätte das erst mal mit dir beredet und nicht offen besprochen in der Klasse in Deiner Abwesenheit. Aber so ein wenig an die eigene Nase packen könnte Dir auch nicht schaden. Hintenrum dem Lehrer schreiben: das Referat von der X war doch Mist. Die feine Art ist das nicht.
Zu meiner Zeit hat man sowas direkt im Unterricht gesagt, wenn man sich ungerecht benotet fühlte. Und wenn man ein Arsch war, hat man auch noch dazu gesagt: der X hat ne Eins gekriegt, dabei war doch das und das falsch, warum krieg ich dann nicht auch eine Eins?
Ich hoffe, es ist jetzt alles wieder ok? Deine erste Anfrage ist ja schon ein wenig her. Aber so ein bisschen bei Dir selbst schauen solltest Du schon auch. Nett ist das nicht, hintenrum beim Lehrer den Mitschülern ihre Noten absprechen - die hat nur 5 Minuten etc.
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