Löschung meiner Daten und Herausgabe meiner Unterlagen

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
KeinAuskenner
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Löschung meiner Daten und Herausgabe meiner Unterlagen

Ein Anwalt vertrat mich wegen eines Autounfalls. Der Fall ist nun abgeschlossen und ich möchte mich von dem Anwalt distanzieren, d.h. möchte ich bei ihm nach §35 alle meine Daten löschen lassen und meine Akte im Original ausgehändigt bekommen.

Nun meine Frage. Funktioniert so etwas? Muss ich mit Kosten rechnen? Ist die physikalische Akte mein Eigentum?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119608 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von KeinAuskenner):
möchte ich bei ihm nach §35 alle meine Daten löschen lassen

§ 35 von was?

Daten löschen dürfte nicht funktionieren, da hier langfristeige Aufbewahrungspflichten bestehen.
Da dürfte höchstens eine Sperre möglich sein.



Zitat (von KeinAuskenner):
und meine Akte im Original ausgehändigt bekommen.

Welche Akte? Die Gerichtsakte z.B. verbeleibt beim Gericht.



Zitat (von KeinAuskenner):
Funktioniert so etwas?

Zumindest hätte man wohl Anspruch auf Ablichtungen.



Zitat (von KeinAuskenner):
Muss ich mit Kosten rechnen?

Ja, dafür können Kosten anfallen, sofern diese nicht in der Vergütung enthalten sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von KeinAuskenner):
möchte ich bei ihm nach §35 alle meine Daten löschen lassen

§ 35 von was?

Daten löschen dürfte nicht funktionieren, da hier langfristeige Aufbewahrungspflichten bestehen.
Da dürfte höchstens eine Sperre möglich sein.



Zitat (von KeinAuskenner):
und meine Akte im Original ausgehändigt bekommen.

Welche Akte? Die Gerichtsakte z.B. verbeleibt beim Gericht.



Zitat (von KeinAuskenner):
Funktioniert so etwas?

Zumindest hätte man wohl Anspruch auf Ablichtungen.



Zitat (von KeinAuskenner):
Muss ich mit Kosten rechnen?

Ja, dafür können Kosten anfallen, sofern diese nicht in der Vergütung enthalten sind.


Willst du die Leute wirklich immer provozieren?


Es ist doch klar, dass es um die Akte beim Anwalt handelt und nicht vom Gericht. Und da ist die Frage berechtigt, ob der Anwalt die Unterlagen behalten darf - oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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