Hallo lieben Forengemeinde,
mich beschäftigt ein wichtige Sache. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da etwas Input geben könntet.
Wir erhielten eine unberechtigte Forderung von einem angeblichen Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz (Telefon). Es kam nie zu einem Vertragabschluss. Ich werde diese sofort trotzdem vorsorglich widerrufen.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich fordere das Unternehmen auf meine Kundendaten mit sofortiger Wirkung zu löschen, da Sie diese eh ohne meine Einwilligung erhoben haben!
Jedoch regelt das Unternehmen im kleingedruckten, dass sie eine Gebühr für das Deaktivieren der Daten in Höhe von 29,95 € verlangen (Pauschalgebühr).
Die Klausel lautet:
Die Behandlung der überlassenen Kundendaten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz. "Firm" ist bevollmächtigt, Daten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weiterzugeben. Falls der Kunde damit nicht einverstanden ist, kann es einfach eine kurze formlose Mitteilung an die angegebene Adresse von "Firma" schicken. Die Kündigung hat immer durch schriftliche Mitteilung an die u. genannte Adresse zu erfolgen. Der dadurch entstehende Aufwand für die Deaktivierung und Löschung/Austragung wird mit einer Pauschale von 29.95 € berechnet.
Die Fehler in der Klausel stammen nicht von mir, dies ist die Klausel 1 zu 1.
Frage: Es dies generell möglich, dass die Firma hier eine Gebühr für das Löschen verlangt? Ich finde dazu keine juristische Quelle aber nach meinem Rechtsverständnis ist eine derartige Klausel unwirksam. Denn mir liegt viel daran die Firma entsprechend abzumahnen und um Unterlassung zu bitten.
Doch bevor ich um das Löschen der Daten bitte, muss ich sicher sein, dass derartige Forderungen generell unwirksam sind.
Könnt Ihr mir diesbezüglich helfen?
Ich danke euch!!
VG
Christian
Löschung von Kundendaten
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?



Hallo,
das ist Lustig - von so einer Klausel habe ich noch nie gehört!
Eine Firma kann durch Gesetze zur Datenspeicherung verpflichtet sein (z.B. Buchhaltungsdaten). Eine Firma kann Daten im Rahmen des Datenschutzes speichern (z.B. Schufa). Auch können Daten zur Auftragsabwicklung gespeichert und an andere Unternehmen weitergeleitet werden, hierzu ist das Einverständnis Voraussetzung.
Insofern keine Berechtigung, gesetzliche Vorschrift zur Datenspeicherung vorliegt, sind diese Daten, nach Aufforderung zu löschen!
Für eine Löschung unberechtigt gespeicherter Daten kann keine Gebühr verlangt werden!
Also auf keinen Fall zahlen!
Sehr nett. Vielen Dank. Genau das war meine Vermutung. Sie haben mich noch nicht aufgeforder zu zahlen, aber ich erwäge jetzt die Löschung zu beantragen! Dann sind sie sicher so dreist und stellen mir das in Rechnung! Diese werde dann aber nicht zahlen, da derartige Forderungen per se unwirksam sind... so sehe ich das aktuell und du bestätigst das nochmal also sollte es passen. Denen lege ich das Handwerk diesen Abzockern =).
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--- editiert vom Admin
das versteht sich doch von selbst. War nicht ganz eindeutig, dass ich ein Verbraucher bin. Sorry.
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Würde diiese AGBs an die Verbraucherzentrale geben. Die nehmen sich die Firma dann mal vertrauensvoll vor.
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Das habe ich bereits gemacht... Nur bin skeptisch ob sie sich darum kümmern... wollen ja in erster Linie Geld verdienen und weniger solchen Firmen das Handwerk legen. Denn ich reagiere echt sauer auf deratige Praxis von solchen Unternehmen... die gerade ältere Herrschaften abzocken mit ihren billigen Methoden. Habe halt an die Verbraucherzentale Niedersachsen geschrieben in der Hoffnung sie können etwas unternehmen. Die Hoffnung stirbt zuletzt. =)
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quote:
AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungens? ;-P
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