Mahnung (Inkasso) mittels offener Postkarte?

24. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Melody123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung (Inkasso) mittels offener Postkarte?

Guten Tag,

leider muss ich sagen, ich habe die Zahlung einer Rechnung versäumt. Dass sich da nun ein Inkassobüro (EuroTreuhand Köln) einschaltet und mahnt, ist Pech für mich, aber verständlich. Mit der Vorgehensweise bin ich aber gar nicht einverstanden, denn die haben mir keinen verschlossenen Brief gesendet, sondern eine Postkarte. Die Vorderseite zeigt in riesigen Lettern das Wort "Mahnung" + grau schattiert, somit kaum zu übersehen und auf der Rückseite steht wirklich alles bis ins Detail, für jeden sichtbar, der die Karte vor mir in den Händen hält. (Gläubiger, Forderungshöhe, Grund der Forderung, meine Anschrift).

Zumal explizit dieses Institut Schuldner für besonders dumm hält. Nennt sich Partner der Schufa und wirbt zudem damit, dass es beim OLG registriert ist.

Ich habe nichts gegen Mahnungen im Briefformat, aber das geht mir doch etwas zu weit.
Ist das erlaubt? Und wie kann man sich dagegen wehren?

Tausend Dank im Voraus
Melody


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nennt sich Partner der Schufa <hr size=1 noshade>

Das sind viele Inkassos.



quote:<hr size=1 noshade>und wirbt zudem damit, dass es beim OLG registriert ist. <hr size=1 noshade>

Das ist Pflicht laut Gesetz.



Ansonsten halte ich derartige Schreiben per Postkarte für rechtswidrig.
Zum einen würde ich den Datenschutzbeauftragten darüber informieren, zum anderen auch eine Abmahnung/Unterlassungsklage in Erwägung ziehen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Ansonsten halte ich derartige Schreiben per Postkarte für rechtswidrig.


Begründung? Der Postbote darf die Karte eh nicht lesen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Begründung? <hr size=1 noshade>

Jeder kann und darf die Karte lesen



quote:<hr size=1 noshade>Der Postbote darf die Karte eh nicht lesen. <hr size=1 noshade>

Ergibt sich woraus?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dummer-junge
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 32x hilfreich)

sind das die Brüder von Moskau Inkasso ?
Dann hast Du mit nur der Postkarte ja noch Glück , gut Spas beiseite.
Wobei ich glaube das eine Postkarte auch unter das Briefgehemnis fällt,
Nur die Post sollte hier die Adresse lesen zwecks Zustellung alles andere geht sie nichts an.


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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wobei ich glaube das eine Postkarte auch unter das Briefgehemnis fällt, <hr size=1 noshade>

Nö, denn es fehlt das wesentlichste, der Briefumschlag ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

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