Hallo,
Ich habe meine jetzige Wohnung gekündigt und ich habe ein gutes Angebot von einem Immobilienmakler bekommen. Im Mietvertrag würde dann ich und meine Mutter stehen. Eigentlich wäre der Einzug schon fix, doch heute Morgen hat mich eine Mitarbeiterin angerufen und hat mich gebeten 2 Ausweiskopien, von mir und meiner Mutter denen zu schicken. Ich habe die Mitarbeiterin per Email gefragt, für was sie denn diese braucht.
Daraufhin hat sie mir Folgendes geschrieben:
„ wir müssen leider laut den gesetzlichen Bestimmungen den Personalausweis verlangen."
Ich dachte, dass der Immobilienmakler das nur beim Verkauf bzw. Kauf macht, was bei mir jedoch nicht der Fall ist, da ich lediglich eine Wohnung mieten will.
Meine Fragen wären:
1) Hat die Mitarbeiterin mit oben genanntem Satz Recht? Gibt es solche gesetzliche Bestimmungen?
2) Falls nicht, wie kann ich mich wehren? Welche Paragraphen sprechen für mich? Bzw was kann ich dem Makler sagen?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von AMGBruda am 21.10.2020 23:01
Makler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
ZitatMakler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das? :
Wenn die Ausweisinhaber ihm das erlauben, ja.
Zitat„ wir müssen leider laut den gesetzlichen Bestimmungen den Personalausweis verlangen." :
Die möge man dann doch mal bitte substantiiert benennen.
Wäre mir neu, das es solche gibt.
ZitatFalls nicht, wie kann ich mich wehren? :
Man verweigert das gewünschte Dokument.
Man zeigt das ganze beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten an.
Unter Umständen könnte man den Makler auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
ZitatWenn die Ausweisinhaber ihm das erlauben, ja. :
Vielen Dank für sehr ausführliche Antwort. Ich bin sehr dankbar, dass Sie auf jeden einzelnen Punkt eingegangen sind. Natürlich bin ich dagegen. Gibt es Paragraphen auf die ich mich berufen könnte bzw wie könnte man möglichst überzeugend erklären, ohne unfreundlich zu werden oder zu drohen, dass das ganze nicht zulässig ist?
Vielen Dank im Voraus
-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 01:16
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ZitatGibt es Paragraphen auf die ich mich berufen könnte :
Da vergisst man als Laie ganz leicht mal welche, es reicht eigentlich das man sich einfach auf die DSGVO, Kapitel 2 bezieht. Demnach ist Unternehmen jede Form der Datenverarbeitung erstmal untersagt, es sei denn der Betroffene willigt ein oder ein Gesetz erlaubt es.
Zitatbzw wie könnte man möglichst überzeugend erklären, ohne unfreundlich zu werden oder zu drohen, dass das ganze nicht zulässig ist? :
Man sagt einfach, das man selber und auch im Bekanntenkreis keiner davon gehört hat, und das man gerne wissen wollte welche konkrete Rechtsgrundlage es denn da gibt die das vorschreibt.
Vielen Dank für sehr schnelle und ausführliche Antwort.
Ich treffe mich morgen mit dem Makler und werde berichten wie es lief. Theoretisch Beweise hätte ich, falls er die Kopien von Ausweisen weiterhin fordern sollte
Und wenn der Makler dann sagt, ohne Ausweis keine Wohnung,
Zitatund ich habe ein gutes Angebot von einem Immobilienmakler bekommen :
dann ist da gute Angebot halt weg.
Mal die - Selbstauskunft Datenschutzerklärung - von Haus und Grund lesen. Selbige bekommt der Mietinteressent.
Zitatist Unternehmen jede Form :
Der Vollständigkeit halber auch Privatpersonen, wenn es keine Verarbeitung zu privaten Zwecken ist. Klassiker auch Vermieter
zum Thema: Anstatt vor Einzug Gefahr zu laufen das bild eines Querulanten zu vermitteln, der auf die Rechtslage pocht empfiehlt es sich strategisch anders zu kommunizieren.
Bspw. das der Makler gerne die Daten mit dem Ausweis abgleichen darf. Aber man keine Kopie möchte, weil das Missbrauchspotenzial einer Ausweiskopie sehr groß ist und man das einfach nicht möchte.
Zitatspw. das der Makler gerne die Daten mit dem Ausweis abgleichen darf. Aber man keine Kopie möchte, weil das Missbrauchspotenzial einer Ausweiskopie sehr groß ist und man das einfach nicht möchte. :
Bei der Selbstauskunft stehen alle relevanten Angaben, es fehlt nur die Augenfarbe und die Größe.
Gibt es eine Statistik wie viele Vermieter/Makler die Daten missbrauchen?
Ich will den Ausweis sehen und mit der Selbstauskunft abgleichen, eine Kopie mache ich nicht.
Da ist die Gefahr im Internet größer,dort man macht sich gläsern.
Hallo,
ich habe mich heute mit dem Makler getroffen. Der Vertrag war schon fertig, der hat dann nach Ausweiskopien gefragt.
Ich habe den gefragt, welche gesetzliche Bestimmungen das Kopieren des Ausweises vorschreiben, hat er mir gleich gesagt „darüber brauchen wir nicht zu diskutieren". Der hat immer wieder davon gesprochen, dass der Gesetzgeber ihn das verpflichtet zu machen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Mietvertrag lag vor mir und ich müsste den nur noch unterschreiben, jedoch als ich mich verweigert habe Kopien vorzulegen, hat er mich weggeschickt.
Das will ich auf mir nicht sitzen lassen.
Wo kann ich mich am besten beschweren?
Die Stadt ist Weiden in der Oberpfalz (Bayern), falls das relevant sein sollte.
ZitatWo kann ich mich am besten beschweren? :
siehe #1
Zitatsiehe #1 :
Wie gut stehen meine Chancen? Was könnte der Makler denn bekommen? Eine Geldstrafe? Wenn ja, was zeigen denn die anderen Fälle, wie hoch ausfällt?
Ach ja, Makler haben auch Aufsichtsbehörden, die sollte sich im Impressum finden. Auch dort kann man das rechtswidrige Verhalten anzeigen.
ZitatDas will ich auf mir nicht sitzen lassen. :
Wo kann ich mich am besten beschweren?
Meine eine Ausweiskopie wird z.B. auch benötigt, wenn sie etwas auf Raten kaufen.
Haben sie AGBs des Maklerbüros gelesen?
Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass ihre Beschwerde erfolgreich sein wird. Die Wohnung ist also weg und ihre haben sie bereits gekündigt.
Welche anderen Fälle?ZitatWenn ja, was zeigen denn die anderen Fälle, wie hoch ausfällt? :
Kommt drauf an, was und wie du das anstellst mit deiner Beschwerde.ZitatWie gut stehen meine Chancen? Was könnte der Makler denn bekommen? :
Wegen einer Beschwerde bekommt ein Makler noch keine Geldstrafe.
Was meinst du damit? Auf jeden Fall ist die Wohnung weg. Und die jetzige ist schon gekündigt. Dieser Makler will von dir nichts mehr.ZitatDas will ich auf mir nicht sitzen lassen. :
In welchem Ort die Wohnung ist, ist nicht relevant. Freut sich vermutlich ein anderer Wohnungssuchender.
Wo kann man eigentlich lesen, das der Makler die Ausweiskopien dauerhaft behalten will?
Bevor Sie sich noch unbeliebter beim Makler machen weise ich Sie darauf hin, dass die hier bisher geäußerten Rechtsauffassungen bzgl. der Kopien unzutreffend sein dürften.
Das Recht bzw. sogar die Pflicht des Maklers eine solche Kopie zu fertigen und zu behalten ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz.
Ich empfehle hier insb. die Lektüre von §§ 2 Abs. 14, 11, 12 Abs.1, 8 Abs.1,2 GwG.
Was genau? Der Makler hat die Pflicht, sicherzustellen, dass der Mieter der ist, der er vorgibt. Abgesehen davon hat er keine Pflicht mit ihnen einen Vertrag einzugehen.ZitatDas will ich auf mir nicht sitzen lassen. :
Wo kann ich mich am besten beschweren?
Ich bin beim Datenschutz auch eher kritisch aber wenn in so einem Fall jemand anfängt zu diskutieren, wäre es das von meiner Seite auch gewesen. Und ich bin mir sicher, Sie würden es in seiner Position auch anders sehen, spätestens nachdem der erste falsche Daten angegeben hat und sowohl sie als auch der Vermieter einige (zehn)tausend zahlen durften.
ZitatIch empfehle hier insb. die Lektüre von §§ 2 Abs. 14, 11, 12 Abs.1, 8 Abs.1,2 GwG. :
Gute Idee - wenn man das macht, wird man feststellen das die §§ nicht zum Sachverhalt passen ...
Aber wenn der Makler das ähnlich fehlinterpretiert, ist das verständlich das der Makler so einen Unfug verbreitet.
Hier steht, dass eine Ausweiskopie rechtens ist.
https://www.datenschutz-notizen.de/wohnraumvermietung-was-der-vermieter-wissen-darf-2-1310485/
Die neue Wohnung weg, die alte gekündigt und das nur wg. einer Ausweiskopie.
Sollte der TE unter Lehrgeld verbuchen. Und Strafe muss der Makler auch nicht bezahlen.
ZitatGute Idee - wenn man das macht, wird man feststellen das die §§ nicht zum Sachverhalt passen ... :
Möchtest du dies noch begründen oder bleibst du bei deiner haltlosen Behauptung?
Danke Loni12 für den Link zu dem durchaus informativen Beitrag.
Ich verstehe nicht, wie man so einen Aufstand machen kann (gemeint ist die TS).
Sucht der Makler sich bzw. für den Vermieter einen anderen, der nicht schon vor Vertragsbeginn anfängt über Gott und die Welt zu diskutieren.
Ich brauche übrigens die Ausweiskopie (beide Seiten) und die Steueridentifikationsnummer zur Anlegung des Mietkautionskontos auf den Namen des Mieters. Ohne macht es die Bank nicht, ohne das wir beide dort pers. aufschlagen.
ZitatUnd Strafe muss der Makler auch nicht bezahlen. :
Seh ich auch so, denn er hat nichts falsch gemacht.
Die DSGVO gilt inhaltlich, wenn „personenbezogene Daten" vorliegen und diese „verarbeitet" werden. Von einer Verarbeitung im Sinne der DSGVO wurde hier nicht gesprochen.
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 22.10.2020 16:30
ZitatIch brauche übrigens die Ausweiskopie (beide Seiten) und die Steueridentifikationsnummer zur Anlegung des Mietkautionskontos auf den Namen des Mieters. Ohne macht es die Bank nicht, ohne das wir beide dort pers. aufschlagen. :
Das war hier aber nicht das Thema.
ZitatIch verstehe nicht, wie man so einen Aufstand machen kann (gemeint ist die TS). :
Zum einen gibt es Leute die sich einfach über ihre Rechte informieren wollen und diese dann auch bereit sind durchzusetzen.
Und es gibt Leute die halt sehr bewusst mit ihren Daten und wichtigen Dokumenten umgehen und diese nicht in alle Welt verteilt wissen wollen.
ZitatHier steht, dass eine Ausweiskopie rechtens ist. :
Unter Bedignungen, ja. Aber die Zulässigkeit von Ausweiskopien das war auch nicht das Thema.
ZitatMöchtest du dies noch begründen :
Da Du behauptet hast, das die relevant wären, wollte ich Dir den Vortritt bei den Ausführungen lassen.
§§ 2 Abs. 14; 8; 12 Abs.1 können wir erst mal außen vor lassen, denn erst mal sollte man erklären können weshalb hier überhaup eine Pflicht zu Identifikation besteht.
Und da gibt es aus dem Sachverhalt 0,0 Ansatzpunkte für die Anwendung des Geldwäschegesetz.
-- Editiert von Harry van Sell am 22.10.2020 16:41
Das war aber hier nicht die Frage.Zitatweshalb hier überhaup eine Pflicht zu Identifikation besteht. :
Es gab schon eine Wunschantwort.ZitatMakler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das? :
Also doch bitte weiter mit Beschwerde, oder mit Anzeige, Herr/Frau @AMGBruda
Neue Wohnungssuche vermutlich ohne Identifikation. Auch ohne Legitimation.
Es hat sich schon ausgemakelt... nicht einmal selbst mitgebrachte Kopien wollte man vorlegen.ZitatBevor Sie sich noch unbeliebter beim Makler machen :
Bleibt noch: Wutbürgertum.
ganz clevere fragen einen Anwalt.
ZitatDie neue Wohnung weg, die alte gekündigt und das nur wg. einer Ausweiskopie. :
Sollte der TE unter Lehrgeld verbuchen. Und Strafe muss der Makler auch nicht bezahlen
Keine Sorgen, habe im Vorfeld 2 Alternativen. Also kein Grund zur Schadenfreude
ZitatEs gab schon eine Wunschantwort. :
Also doch bitte weiter mit Beschwerde, oder mit Anzeige, Herr/Frau @AMGBruda
Neue Wohnungssuche vermutlich ohne Identifikation. Auch ohne Legitimation.
Da wissen Sie wohl mehr über mich als ich. Ich bin bereit alle Unterlagen vorzulegen, Schufa, Einkommensnachweis etc.
Das habe ich auch gemacht
ZitatEs hat sich schon ausgemakelt... nicht einmal selbst mitgebrachte Kopien wollte man vorlegen. :
Bleibt noch: Wutbürgertum.
ganz clevere fragen einen Anwalt.
Da verbreiten Sie schon wieder Unsinn.
Die Forderung vom Makler war Ausweis von mir und meiner Mutter abzufotografieren und diese anschliessend per Email zu schicken.
Ich bin heute mit meinem Ausweis gekommen und habe ihm vorgeschlagen, meinen Ausweis zu zeigen und die Daten abzugleichen, was aus einem unbekannten Grund abgelehnt wurde.
Ich war sogar bereit Ausweiskopien zu schicken, jedoch dort einige Stellen zu schwärzen, was auch aus einem unbekannten Grund abgelehnt wurde.
-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 18:05
-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 18:05
Zitat§§ 2 Abs. 14; 8; 12 Abs.1 können wir erst mal außen vor lassen, denn erst mal sollte man erklären können weshalb hier überhaup eine Pflicht zu Identifikation besteht. :
Und da gibt es aus dem Sachverhalt 0,0 Ansatzpunkte für die Anwendung des Geldwäschegesetz
Mich würde auch interessieren, was ich als derjenige, der lediglich eine Wohnung mieten will, etwas mit Geldwäschegesetz zu tun haben soll?
-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 18:02
ZitatKeine Sorgen, habe im Vorfeld 2 Alternativen. Also kein Grund zur Schadenfreude :
ich habe keine Schadenfreude, ich haben ihnen einen Link eingestellt, wo sie nachlesen können, dass eine Kopie des Ausweises rechtens ist.
Denken sie also bei den 2 Alternativen daran, nicht das es wieder am gleichen Problem scheitert.
ZitatIch bin bereit alle Unterlagen vorzulegen, Schufa, Einkommensnachweis etc. :
Das reicht halt nicht immer.
NÖ.ZitatDa verbreiten Sie schon wieder Unsinn. :
Ich kann nur lesen, was du schreibst. Das hast du HEUTE nach dem Termin beim Makler geschrieben. In #8.Zitatjedoch als ich mich verweigert habe Kopien vorzulegen, hat er mich weggeschickt. :
Es kann sich ja nur um Ausweiskopien handeln.
Wo kann man eigentlich lesen, das der Makler die Ausweiskopien dauerhaft behalten will?
Immobilienmakler sind im Sinne des Geldwäschegesetzes Verpflichtete.
Daran erinnere ich mich unscharf. Damit gibt man nicht nur als Makler, sondern auch als Vermieter solche Daten vom Ausweis weiter.ZitatIch brauche übrigens die Ausweiskopie (beide Seiten) und die Steueridentifikationsnummer zur Anlegung des Mietkautionskontos auf den Namen des Mieters. Ohne macht es die Bank nicht, ohne das wir beide dort pers. aufschlagen. :
Denn nicht jeder Vermieter benötigt die Dienste eines Maklers.
Nein, wieso. Nur, was du schreibst.ZitatDa wissen Sie wohl mehr über mich als ich. :
Außer Ausweiskopien.ZitatIch bin bereit alle Unterlagen vorzulegen, Schufa, Einkommensnachweis etc. :
ZitatImmobilienmakler sind im Sinne des Geldwäschegesetzes Verpflichtete. :
Man sollte dann auch mal weiterlesen und verstehen zu wann und für was ...
ZitatMich würde auch interessieren, was ich als derjenige, der lediglich eine Wohnung mieten will, etwas mit Geldwäschegesetz zu tun haben soll? :
Das trifft nur zu, wenn man zu den 0,00001% gehört welche eine Wohnungmiete ab 10.000,01 EUR pro Monat zahlen.
Ich war so frei und hatte das mal ausgeschlossen.
ZitatIch kann nur lesen, was du schreibst. Das hast du HEUTE nach dem Termin beim Makler geschrieben. In #8. :
Es kann sich ja nur um Ausweiskopien handeln.
Ich frage mich wirklich, ob Sie das ironisch oder ernsthaft meinen.
GESTERN hat er mich gebeten die Kopien online zu schicken, als ich dann dies verweigerte und HEUTE bei ihm im Büro war, wollte er beide Seiten kopieren oder denken Sie ernsthaft, dass er mir in seinem Büro sagt, dass ich diese Kopien ihm schicken soll?
Sie können sowieso nicht objektiv sein und betreiben bloß das Copy Paste ohne dabei den Kontext zu verstehen.
Ich rufe morgen bei der Aufsichtsbehörde sowie Datenschutzbeauftragten an und wir schauen was dabei rauskommt
-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 19:18
Offensichtlich denken hier einige, die Miete bei mir würde +10.000,01 EUR pro Monat betragen.
Das ist jedoch nicht der Fall
-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 19:31
Und jetzt?
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