Makler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das?

21. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Makler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das?

Hallo,

Ich habe meine jetzige Wohnung gekündigt und ich habe ein gutes Angebot von einem Immobilienmakler bekommen. Im Mietvertrag würde dann ich und meine Mutter stehen. Eigentlich wäre der Einzug schon fix, doch heute Morgen hat mich eine Mitarbeiterin angerufen und hat mich gebeten 2 Ausweiskopien, von mir und meiner Mutter denen zu schicken. Ich habe die Mitarbeiterin per Email gefragt, für was sie denn diese braucht.
Daraufhin hat sie mir Folgendes geschrieben:
„ wir müssen leider laut den gesetzlichen Bestimmungen den Personalausweis verlangen."

Ich dachte, dass der Immobilienmakler das nur beim Verkauf bzw. Kauf macht, was bei mir jedoch nicht der Fall ist, da ich lediglich eine Wohnung mieten will.
Meine Fragen wären:
1) Hat die Mitarbeiterin mit oben genanntem Satz Recht? Gibt es solche gesetzliche Bestimmungen?
2) Falls nicht, wie kann ich mich wehren? Welche Paragraphen sprechen für mich? Bzw was kann ich dem Makler sagen?

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von AMGBruda am 21.10.2020 23:01

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48 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Makler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das?

Wenn die Ausweisinhaber ihm das erlauben, ja.



Zitat (von AMGBruda):
„ wir müssen leider laut den gesetzlichen Bestimmungen den Personalausweis verlangen."

Die möge man dann doch mal bitte substantiiert benennen.
Wäre mir neu, das es solche gibt.



Zitat (von AMGBruda):
Falls nicht, wie kann ich mich wehren?

Man verweigert das gewünschte Dokument.
Man zeigt das ganze beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten an.
Unter Umständen könnte man den Makler auf Unterlassung in Anspruch nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn die Ausweisinhaber ihm das erlauben, ja.

Vielen Dank für sehr ausführliche Antwort. Ich bin sehr dankbar, dass Sie auf jeden einzelnen Punkt eingegangen sind. Natürlich bin ich dagegen. Gibt es Paragraphen auf die ich mich berufen könnte bzw wie könnte man möglichst überzeugend erklären, ohne unfreundlich zu werden oder zu drohen, dass das ganze nicht zulässig ist?
Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 01:16

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Gibt es Paragraphen auf die ich mich berufen könnte

Da vergisst man als Laie ganz leicht mal welche, es reicht eigentlich das man sich einfach auf die DSGVO, Kapitel 2 bezieht. Demnach ist Unternehmen jede Form der Datenverarbeitung erstmal untersagt, es sei denn der Betroffene willigt ein oder ein Gesetz erlaubt es.



Zitat (von AMGBruda):
bzw wie könnte man möglichst überzeugend erklären, ohne unfreundlich zu werden oder zu drohen, dass das ganze nicht zulässig ist?

Man sagt einfach, das man selber und auch im Bekanntenkreis keiner davon gehört hat, und das man gerne wissen wollte welche konkrete Rechtsgrundlage es denn da gibt die das vorschreibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für sehr schnelle und ausführliche Antwort.
Ich treffe mich morgen mit dem Makler und werde berichten wie es lief. Theoretisch Beweise hätte ich, falls er die Kopien von Ausweisen weiterhin fordern sollte

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#5
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Und wenn der Makler dann sagt, ohne Ausweis keine Wohnung,

Zitat (von AMGBruda):
und ich habe ein gutes Angebot von einem Immobilienmakler bekommen


dann ist da gute Angebot halt weg.

Mal die - Selbstauskunft Datenschutzerklärung - von Haus und Grund lesen. Selbige bekommt der Mietinteressent.

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ist Unternehmen jede Form


Der Vollständigkeit halber auch Privatpersonen, wenn es keine Verarbeitung zu privaten Zwecken ist. Klassiker auch Vermieter ;)

zum Thema: Anstatt vor Einzug Gefahr zu laufen das bild eines Querulanten zu vermitteln, der auf die Rechtslage pocht empfiehlt es sich strategisch anders zu kommunizieren.

Bspw. das der Makler gerne die Daten mit dem Ausweis abgleichen darf. Aber man keine Kopie möchte, weil das Missbrauchspotenzial einer Ausweiskopie sehr groß ist und man das einfach nicht möchte.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
spw. das der Makler gerne die Daten mit dem Ausweis abgleichen darf. Aber man keine Kopie möchte, weil das Missbrauchspotenzial einer Ausweiskopie sehr groß ist und man das einfach nicht möchte.

Bei der Selbstauskunft stehen alle relevanten Angaben, es fehlt nur die Augenfarbe und die Größe.
Gibt es eine Statistik wie viele Vermieter/Makler die Daten missbrauchen?
Ich will den Ausweis sehen und mit der Selbstauskunft abgleichen, eine Kopie mache ich nicht.

Da ist die Gefahr im Internet größer,dort man macht sich gläsern.

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#8
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich heute mit dem Makler getroffen. Der Vertrag war schon fertig, der hat dann nach Ausweiskopien gefragt.
Ich habe den gefragt, welche gesetzliche Bestimmungen das Kopieren des Ausweises vorschreiben, hat er mir gleich gesagt „darüber brauchen wir nicht zu diskutieren". Der hat immer wieder davon gesprochen, dass der Gesetzgeber ihn das verpflichtet zu machen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Der Mietvertrag lag vor mir und ich müsste den nur noch unterschreiben, jedoch als ich mich verweigert habe Kopien vorzulegen, hat er mich weggeschickt.
Das will ich auf mir nicht sitzen lassen.
Wo kann ich mich am besten beschweren?
Die Stadt ist Weiden in der Oberpfalz (Bayern), falls das relevant sein sollte.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Wo kann ich mich am besten beschweren?

siehe #1


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
siehe #1

Wie gut stehen meine Chancen? Was könnte der Makler denn bekommen? Eine Geldstrafe? Wenn ja, was zeigen denn die anderen Fälle, wie hoch ausfällt?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Ach ja, Makler haben auch Aufsichtsbehörden, die sollte sich im Impressum finden. Auch dort kann man das rechtswidrige Verhalten anzeigen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Das will ich auf mir nicht sitzen lassen.
Wo kann ich mich am besten beschweren?


Meine eine Ausweiskopie wird z.B. auch benötigt, wenn sie etwas auf Raten kaufen.
Haben sie AGBs des Maklerbüros gelesen?

Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass ihre Beschwerde erfolgreich sein wird. Die Wohnung ist also weg und ihre haben sie bereits gekündigt.

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Wenn ja, was zeigen denn die anderen Fälle, wie hoch ausfällt?
Welche anderen Fälle?
Zitat (von AMGBruda):
Wie gut stehen meine Chancen? Was könnte der Makler denn bekommen?
Kommt drauf an, was und wie du das anstellst mit deiner Beschwerde.
Wegen einer Beschwerde bekommt ein Makler noch keine Geldstrafe.
Zitat (von AMGBruda):
Das will ich auf mir nicht sitzen lassen.
Was meinst du damit? Auf jeden Fall ist die Wohnung weg. Und die jetzige ist schon gekündigt. Dieser Makler will von dir nichts mehr.
In welchem Ort die Wohnung ist, ist nicht relevant. Freut sich vermutlich ein anderer Wohnungssuchender.

Wo kann man eigentlich lesen, das der Makler die Ausweiskopien dauerhaft behalten will?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Bevor Sie sich noch unbeliebter beim Makler machen weise ich Sie darauf hin, dass die hier bisher geäußerten Rechtsauffassungen bzgl. der Kopien unzutreffend sein dürften.

Das Recht bzw. sogar die Pflicht des Maklers eine solche Kopie zu fertigen und zu behalten ergibt sich aus dem Geldwäschegesetz.

Ich empfehle hier insb. die Lektüre von §§ 2 Abs. 14, 11, 12 Abs.1, 8 Abs.1,2 GwG.

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#15
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Das will ich auf mir nicht sitzen lassen.
Wo kann ich mich am besten beschweren?
Was genau? Der Makler hat die Pflicht, sicherzustellen, dass der Mieter der ist, der er vorgibt. Abgesehen davon hat er keine Pflicht mit ihnen einen Vertrag einzugehen.
Ich bin beim Datenschutz auch eher kritisch aber wenn in so einem Fall jemand anfängt zu diskutieren, wäre es das von meiner Seite auch gewesen. Und ich bin mir sicher, Sie würden es in seiner Position auch anders sehen, spätestens nachdem der erste falsche Daten angegeben hat und sowohl sie als auch der Vermieter einige (zehn)tausend zahlen durften.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Ich empfehle hier insb. die Lektüre von §§ 2 Abs. 14, 11, 12 Abs.1, 8 Abs.1,2 GwG.

Gute Idee - wenn man das macht, wird man feststellen das die §§ nicht zum Sachverhalt passen ...

Aber wenn der Makler das ähnlich fehlinterpretiert, ist das verständlich das der Makler so einen Unfug verbreitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Hier steht, dass eine Ausweiskopie rechtens ist.

https://www.datenschutz-notizen.de/wohnraumvermietung-was-der-vermieter-wissen-darf-2-1310485/

Die neue Wohnung weg, die alte gekündigt und das nur wg. einer Ausweiskopie.

Sollte der TE unter Lehrgeld verbuchen. Und Strafe muss der Makler auch nicht bezahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gute Idee - wenn man das macht, wird man feststellen das die §§ nicht zum Sachverhalt passen ...


Möchtest du dies noch begründen oder bleibst du bei deiner haltlosen Behauptung?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Danke Loni12 für den Link zu dem durchaus informativen Beitrag.

Ich verstehe nicht, wie man so einen Aufstand machen kann (gemeint ist die TS).
Sucht der Makler sich bzw. für den Vermieter einen anderen, der nicht schon vor Vertragsbeginn anfängt über Gott und die Welt zu diskutieren.

Ich brauche übrigens die Ausweiskopie (beide Seiten) und die Steueridentifikationsnummer zur Anlegung des Mietkautionskontos auf den Namen des Mieters. Ohne macht es die Bank nicht, ohne das wir beide dort pers. aufschlagen.

Zitat (von Loni12):
Und Strafe muss der Makler auch nicht bezahlen.

Seh ich auch so, denn er hat nichts falsch gemacht.
Die DSGVO gilt inhaltlich, wenn „personenbezogene Daten" vorliegen und diese „verarbeitet" werden. Von einer Verarbeitung im Sinne der DSGVO wurde hier nicht gesprochen.

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 22.10.2020 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Ich brauche übrigens die Ausweiskopie (beide Seiten) und die Steueridentifikationsnummer zur Anlegung des Mietkautionskontos auf den Namen des Mieters. Ohne macht es die Bank nicht, ohne das wir beide dort pers. aufschlagen.

Das war hier aber nicht das Thema.



Zitat (von Sir Berry):
Ich verstehe nicht, wie man so einen Aufstand machen kann (gemeint ist die TS).

Zum einen gibt es Leute die sich einfach über ihre Rechte informieren wollen und diese dann auch bereit sind durchzusetzen.
Und es gibt Leute die halt sehr bewusst mit ihren Daten und wichtigen Dokumenten umgehen und diese nicht in alle Welt verteilt wissen wollen.



Zitat (von Loni12):
Hier steht, dass eine Ausweiskopie rechtens ist.

Unter Bedignungen, ja. Aber die Zulässigkeit von Ausweiskopien das war auch nicht das Thema.



Zitat (von Ballivus):
Möchtest du dies noch begründen

Da Du behauptet hast, das die relevant wären, wollte ich Dir den Vortritt bei den Ausführungen lassen.

§§ 2 Abs. 14; 8; 12 Abs.1 können wir erst mal außen vor lassen, denn erst mal sollte man erklären können weshalb hier überhaup eine Pflicht zu Identifikation besteht.
Und da gibt es aus dem Sachverhalt 0,0 Ansatzpunkte für die Anwendung des Geldwäschegesetz.




-- Editiert von Harry van Sell am 22.10.2020 16:41

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
weshalb hier überhaup eine Pflicht zu Identifikation besteht.
Das war aber hier nicht die Frage.
Zitat (von AMGBruda):
Makler will Ausweiskopien machen und diese dauerhaft behalten. Darf er das?
Es gab schon eine Wunschantwort.
Also doch bitte weiter mit Beschwerde, oder mit Anzeige, Herr/Frau @AMGBruda

Neue Wohnungssuche vermutlich ohne Identifikation. Auch ohne Legitimation.

Zitat (von Ballivus):
Bevor Sie sich noch unbeliebter beim Makler machen
Es hat sich schon ausgemakelt... nicht einmal selbst mitgebrachte Kopien wollte man vorlegen.

Bleibt noch: Wutbürgertum.
:bang:

ganz clevere fragen einen Anwalt. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die neue Wohnung weg, die alte gekündigt und das nur wg. einer Ausweiskopie.

Sollte der TE unter Lehrgeld verbuchen. Und Strafe muss der Makler auch nicht bezahlen

Keine Sorgen, habe im Vorfeld 2 Alternativen. Also kein Grund zur Schadenfreude ;)

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es gab schon eine Wunschantwort.
Also doch bitte weiter mit Beschwerde, oder mit Anzeige, Herr/Frau @AMGBruda
Neue Wohnungssuche vermutlich ohne Identifikation. Auch ohne Legitimation.

Da wissen Sie wohl mehr über mich als ich. Ich bin bereit alle Unterlagen vorzulegen, Schufa, Einkommensnachweis etc.
Das habe ich auch gemacht :)

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es hat sich schon ausgemakelt... nicht einmal selbst mitgebrachte Kopien wollte man vorlegen.
Bleibt noch: Wutbürgertum.


ganz clevere fragen einen Anwalt.

Da verbreiten Sie schon wieder Unsinn.
Die Forderung vom Makler war Ausweis von mir und meiner Mutter abzufotografieren und diese anschliessend per Email zu schicken.
Ich bin heute mit meinem Ausweis gekommen und habe ihm vorgeschlagen, meinen Ausweis zu zeigen und die Daten abzugleichen, was aus einem unbekannten Grund abgelehnt wurde.
Ich war sogar bereit Ausweiskopien zu schicken, jedoch dort einige Stellen zu schwärzen, was auch aus einem unbekannten Grund abgelehnt wurde.

-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 18:05

-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 18:05

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
§§ 2 Abs. 14; 8; 12 Abs.1 können wir erst mal außen vor lassen, denn erst mal sollte man erklären können weshalb hier überhaup eine Pflicht zu Identifikation besteht.
Und da gibt es aus dem Sachverhalt 0,0 Ansatzpunkte für die Anwendung des Geldwäschegesetz

Mich würde auch interessieren, was ich als derjenige, der lediglich eine Wohnung mieten will, etwas mit Geldwäschegesetz zu tun haben soll?

-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Keine Sorgen, habe im Vorfeld 2 Alternativen. Also kein Grund zur Schadenfreude


ich habe keine Schadenfreude, ich haben ihnen einen Link eingestellt, wo sie nachlesen können, dass eine Kopie des Ausweises rechtens ist.
Denken sie also bei den 2 Alternativen daran, nicht das es wieder am gleichen Problem scheitert.
Zitat (von AMGBruda):
Ich bin bereit alle Unterlagen vorzulegen, Schufa, Einkommensnachweis etc.


Das reicht halt nicht immer.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von AMGBruda):
Da verbreiten Sie schon wieder Unsinn.
NÖ.
Zitat (von AMGBruda):
jedoch als ich mich verweigert habe Kopien vorzulegen, hat er mich weggeschickt.
Ich kann nur lesen, was du schreibst. Das hast du HEUTE nach dem Termin beim Makler geschrieben. In #8.
Es kann sich ja nur um Ausweiskopien handeln.

Wo kann man eigentlich lesen, das der Makler die Ausweiskopien dauerhaft behalten will?

Immobilienmakler sind im Sinne des Geldwäschegesetzes Verpflichtete.

Zitat (von Sir Berry):
Ich brauche übrigens die Ausweiskopie (beide Seiten) und die Steueridentifikationsnummer zur Anlegung des Mietkautionskontos auf den Namen des Mieters. Ohne macht es die Bank nicht, ohne das wir beide dort pers. aufschlagen.
Daran erinnere ich mich unscharf. Damit gibt man nicht nur als Makler, sondern auch als Vermieter solche Daten vom Ausweis weiter.
Denn nicht jeder Vermieter benötigt die Dienste eines Maklers.

Zitat (von AMGBruda):
Da wissen Sie wohl mehr über mich als ich.
Nein, wieso. Nur, was du schreibst.
Zitat (von AMGBruda):
Ich bin bereit alle Unterlagen vorzulegen, Schufa, Einkommensnachweis etc.
Außer Ausweiskopien. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Immobilienmakler sind im Sinne des Geldwäschegesetzes Verpflichtete.

Man sollte dann auch mal weiterlesen und verstehen zu wann und für was ...



Zitat (von AMGBruda):
Mich würde auch interessieren, was ich als derjenige, der lediglich eine Wohnung mieten will, etwas mit Geldwäschegesetz zu tun haben soll?

Das trifft nur zu, wenn man zu den 0,00001% gehört welche eine Wohnungmiete ab 10.000,01 EUR pro Monat zahlen.
Ich war so frei und hatte das mal ausgeschlossen.


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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann nur lesen, was du schreibst. Das hast du HEUTE nach dem Termin beim Makler geschrieben. In #8.
Es kann sich ja nur um Ausweiskopien handeln.

Ich frage mich wirklich, ob Sie das ironisch oder ernsthaft meinen.
GESTERN hat er mich gebeten die Kopien online zu schicken, als ich dann dies verweigerte und HEUTE bei ihm im Büro war, wollte er beide Seiten kopieren oder denken Sie ernsthaft, dass er mir in seinem Büro sagt, dass ich diese Kopien ihm schicken soll?

Sie können sowieso nicht objektiv sein und betreiben bloß das Copy Paste ohne dabei den Kontext zu verstehen.
Ich rufe morgen bei der Aufsichtsbehörde sowie Datenschutzbeauftragten an und wir schauen was dabei rauskommt :)



-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 19:18

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
AMGBruda
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Offensichtlich denken hier einige, die Miete bei mir würde +10.000,01 EUR pro Monat betragen.
Das ist jedoch nicht der Fall :)

-- Editiert von AMGBruda am 22.10.2020 19:31

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