Minderjährige filmen | Ausschluss von Rechtsansprüchen

18. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go480200-38
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Minderjährige filmen | Ausschluss von Rechtsansprüchen

Hallo Forum,

leider bin ich zu meiner Frage hier nicht fündig geworden und möchte daher ein neues Thema eröffnen.

Ich habe eine Anfrage für eine Videoproduktion vorliegen, bei der Workshops (Tanz, Musik, ...) und eine abschließende Show gefilmt werden sollen. Das Problem dabei: Die Teilnehmer der Workshops sind ausschließlich Minderjährige (8-17 Jahre).

Nun ist es meines Wissens nach rechtlich so, dass die Eltern in diesem Falle stellvertretend für ihre Kinder eine Einverständniserklärung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Videomaterial abgeben müssten (also natürlich vorausgesetzt, die Kinder wollen gefilmt werden).
Ich fürchte allerdings, dass der Kunde das in diesem Falle so nicht organisieren können wird.

Meine Frage:

Ich schließe bei jedem Auftrag einen individuellen Vertrag mit dem Kunden ab.
In diesem Falle würde ich nochmal im Vertrag besonders hervorheben, dass ich von Rechtsansprüchen Dritter freizuhalten bin (steht auch in den AGB).
Heißt also: Wenn sich im Nachhinein Eltern darüber empören, dass ihre Kinder in einem Eventvideo im Internet zu finden sind, hat mein Auftraggeber dafür die Verantwortung zu übernehmen. Nicht ich.

Ist das rechtlich so ohne weiteres möglich?

Vielleicht wird das auch ganz unkompliziert laufen. Möchte aber gerne einfach sichergehen, dass wenn die Aufforderung käme das Video vom Netz zu nehmen oder gar eine Anzeige kommt, mein Kunde dafür gerade stehen muss.

Wie denkt ihr darüber?


Vielen Dank für die Rückmeldungen und liebe Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119522 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von go480200-38):
Ich fürchte allerdings, dass der Kunde das in diesem Falle so nicht organisieren können wird.

Es dürft zu Deinen Pflichten gehören, das zu prüfen. Und notfalls den Auftrag abzulehnen.



Zitat (von go480200-38):
hat mein Auftraggeber dafür die Verantwortung zu übernehmen. Nicht ich.

Ist das rechtlich so ohne weiteres möglich?

Nein, die Verantwortung wirst Du übernehmen müssen falls Eltern, Behörden, Anwälte, Gerichte an Dich herantreten.
Nur den dadurch entstehenden (finanziellen) Schaden müsste er begleichen.



Zitat (von go480200-38):
steht auch in den AGB

In AGB steht vieles, das sich vor Gericht in Rauch und Asche verwandelt.
Ich wette, das die noch nie von einem (Fach)Anwalt geprüft wurden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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