Museumsmitarbeiter, aufgefordert Bilder unter Beobachtung zu löschen

5. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2017 13:45:33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Museumsmitarbeiter, aufgefordert Bilder unter Beobachtung zu löschen

Hallo 123recht-Community,
meine Mutter war vor kurzem in einem Museum und hat das Verbotsschild am Eingang übersehen.
Irgendwann ist es einem Museumsmitarbeiter aufgefallen, dass sie ein Foto macht und er hat sie daraufhin gezwungen die Bilder unter seiner Beobachtung zu löschen.
Mir ist klar, dass meine Mutter keine Recht hatte die Bilder zu machen, aber ich glaube sie hätte die Bilder auch nicht zeigen müssen, weil es entweder die Privatsphäre oder Datenschutz verletzt, da unter den Bildern auf dem Smartphone auch andere private Bilder sind.
Kann mich jemand bitte darüber aufklären, ob und unter welchen Umständen ich verpflichtet bin Bilder oder Dateien auf meinem Smartphone zu zeigen?

-- Editier von igromanru am 05.02.2017 16:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119457 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von igromanru):
und er hat sie daraufhin gezwungen

Wie genau sah denn der Zwang aus?



Zitat (von igromanru):
aber ich glaube sie hätte die Bilder auch nicht zeigen müssen,

Stimmt, zumindest nicht die privaten.


Aber dann kann es vorkommen, das man Behörden mit entsprechender Befugnis zu Hilfe ruft (z.B. Polizei).
Und die dann im Rahmen der ihnen zustehenden Befugnisse handeln (z.B. vorläufige Sicherstellung/Beschlagnahme des Gerätes).


Dann könnte es noch zur anwaltlichen Abmahnung/strafbewerhrten Unterlassungserklärung kommen, die liegen dann gerne mal zwischen 800-2000 EUR.



Auch wenn das "Worst-Case" Szenarien sind, das direkte löschen war sicherlich die schnellste und preiswerteste Variante.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.04.2017 13:45:33
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie genau sah denn der Zwang aus?

Weiß nicht genau, war nicht dabei. Mich interessiert bloß wie die rechtliche Lage dazu ist. Ob ich nicht einfach versichern kann, dass ich die Bilder lösche ohne mich überwachen zu lassen.

Zitat (von Harry van Sell):

Wenn man anfängt zu löschen und dabei überwacht wird, bekommt man andere Bilder so oder so zu Gesicht, weil meistens in der Galerie alle angezeigt werden.

Aber dann kann es vorkommen, das man Behörden mit entsprechender Befugnis zu Hilfe ruft (z.B. Polizei).
Und die dann im Rahmen der ihnen zustehenden Befugnisse handeln (z.B. vorläufige Sicherstellung/Beschlagnahme des Gerätes).

Dann könnte es noch zur anwaltlichen Abmahnung/strafbewerhrten Unterlassungserklärung kommen, die liegen dann gerne mal zwischen 800-2000 EUR.

Auch wenn das "Worst-Case" Szenarien sind, das direkte löschen war sicherlich die schnellste und preiswerteste Variante.

Alles klar, danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ob ich nicht einfach versichern kann, dass ich die Bilder lösche ohne mich überwachen zu lassen.
Nein darauf braucht sich das Museum nicht enlassen. Deine Mutter hat schon gegen die Hausordnung verstossen, wie soll man ihr dan einfach glauben dass sie die Bilder löschen wird? Vorallem, welchen Vetrauensbonus bringt sie denn gegenüber dem Museum mit, damit diese sich darauf einlassen sollten?

Deine Mutter hatte doch die freie Wahl, entweder ohne grosses AUfsehen die Bilder löschen, oder halt unter Aufsicht von entsprechenden Beamten mit entsprechenden Kosten etc, keiner hat sie gezwungen dass nur vor dem Museumsmitarbeiter zu machen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

@igromanru
Sei froh, dass deine Mutter sich nicht geweigert hat die Bilder zu löschen. Das hätte ansonsten durchaus teuer für sie werden können.

Signatur:

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