In meinem Umfeld gibt es nach einer Trennung einen erbitterten Sorgerechtsstreit. Da meine Kinder und die Kinder der Familie befreundet sind besteht immer wieder Kontakt zu beiden Parteien.
Der Anwalt der Mutter hat nach einem Gerichtsurteil nun ein Schreiben an das Gericht aufgesetzt indem Situationen geschildert werden über die ich mit der Mutter im Vertrauen sprach, weil sie auch meine Kinder betrafen.
Grundsätzlich bin ich nicht dagegen, dass diese Informationen in dem Schreiben verwendet werden, aber ich war bis zu einem unfreundlichen Anruf des Vaters gar nicht im Bilde, dass ich in einem Schreiben (mit vollem Namen!) erwähnt wurde.
Da ich bislang noch keinerlei Kenntnis darüber habe was genau in diesem Schreiben unter meinem Namen steht würde ich gerne wissen, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein Anwalt ohne mein Einverständnis meinen Namen in einem Zusammenhang verwendet, dessen Wahrheitsgehalt er nur auf die Aussagen seiner Mandantin stützen kann.
Für eine Antwort auf diese Frage wäre ich sehr dankbar.
Namensnennung in anwaltlichem Schreiben ohne Einwilligung
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
ZitatDa ich bislang noch keinerlei Kenntnis darüber habe was genau in diesem Schreiben unter meinem Namen steht würde ich gerne wissen, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein Anwalt ohne mein Einverständnis meinen Namen in einem Zusammenhang verwendet, dessen Wahrheitsgehalt er nur auf die Aussagen seiner Mandantin stützen kann. :
ja, ist zulässig
Zitatob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein Anwalt ohne mein Einverständnis meinen Namen in einem Zusammenhang verwendet, dessen Wahrheitsgehalt er nur auf die Aussagen seiner Mandantin stützen kann. :
Der bisherigen Schilderung nach: ja
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Also auch, wenn der Anwalt ja gar nicht weiß ob das stimmt und ob ich einverstanden bin?
Ich weiß leider noch nicht wirklich was in dem Schreiben steht, da mich bislang nur der Vater am Telefon dazu angebrüllt hat.
Der Anwalt wird die Aussagen Deiner Freundin wiedergegeben haben. Und darin tauchst Du eben auf. Ist aber nichts verbotenes.
ZitatAlso auch, wenn der Anwalt ja gar nicht weiß ob das stimmt und ob ich einverstanden bin? :
Der Anwalt wird die Aussagen seiner Mandantin widergegeben haben. Eventuell wurde man auch als Zeuge benannt.
Die Freundin schon mal nach einer Kopie des Schreibens gefragt?
Das klingt mir im ersten Moment so, als das der Anwalt ja offenbar nichts Falsches geschrieben hat, oder?Zitatindem Situationen geschildert werden über die ich mit der Mutter im Vertrauen sprach, weil sie auch meine Kinder betrafen. :
taxpert
Das weiß ich nicht. Ich kenne den Wortlaut nicht, da die Mutter ihm mir nicht wieder geben konnte.
Der Vater hat mich am Telefon ja nur inhaltlos beschimpft.
Was genau geschrieben wurde weiß ich also nicht
Die Mutter unterliegt keiner Schweigepflicht hinsichtlich dessen, was ihr Bekannte erzählt haben. Der Anwalt darf mit Einwilligung seiner Mandantin das, was sie ihm erzählt hat, an Dritte weitergeben.
Davon abgesehen könnte der Bekannte der Mutter jederzeit von
a) der Mutter
b) dem Vater
als Zeuge benannt und dann vom Gericht als Zeuge geladen werden. Dann ist er gesetzlich zur Aussage vor Gericht verpflichtet.
Rechtsverfolgung ist berechtigtes Interesse und daher lt. DSGVO zulässig.
Der Wahrheitsgehalt oder die Relevanz der betreffenden Einbeziehung ist datenschutzrechtlich irrelevant.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
8 Antworten