Namensnennung in anwaltlichem Schreiben ohne Einwilligung

18. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb560809-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Namensnennung in anwaltlichem Schreiben ohne Einwilligung


In meinem Umfeld gibt es nach einer Trennung einen erbitterten Sorgerechtsstreit. Da meine Kinder und die Kinder der Familie befreundet sind besteht immer wieder Kontakt zu beiden Parteien.
Der Anwalt der Mutter hat nach einem Gerichtsurteil nun ein Schreiben an das Gericht aufgesetzt indem Situationen geschildert werden über die ich mit der Mutter im Vertrauen sprach, weil sie auch meine Kinder betrafen.
Grundsätzlich bin ich nicht dagegen, dass diese Informationen in dem Schreiben verwendet werden, aber ich war bis zu einem unfreundlichen Anruf des Vaters gar nicht im Bilde, dass ich in einem Schreiben (mit vollem Namen!) erwähnt wurde.
Da ich bislang noch keinerlei Kenntnis darüber habe was genau in diesem Schreiben unter meinem Namen steht würde ich gerne wissen, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein Anwalt ohne mein Einverständnis meinen Namen in einem Zusammenhang verwendet, dessen Wahrheitsgehalt er nur auf die Aussagen seiner Mandantin stützen kann.
Für eine Antwort auf diese Frage wäre ich sehr dankbar.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von fb560809-63):
Da ich bislang noch keinerlei Kenntnis darüber habe was genau in diesem Schreiben unter meinem Namen steht würde ich gerne wissen, ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein Anwalt ohne mein Einverständnis meinen Namen in einem Zusammenhang verwendet, dessen Wahrheitsgehalt er nur auf die Aussagen seiner Mandantin stützen kann.

ja, ist zulässig

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb560809-63):
ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, dass ein Anwalt ohne mein Einverständnis meinen Namen in einem Zusammenhang verwendet, dessen Wahrheitsgehalt er nur auf die Aussagen seiner Mandantin stützen kann.

Der bisherigen Schilderung nach: ja


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb560809-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also auch, wenn der Anwalt ja gar nicht weiß ob das stimmt und ob ich einverstanden bin?

Ich weiß leider noch nicht wirklich was in dem Schreiben steht, da mich bislang nur der Vater am Telefon dazu angebrüllt hat.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Der Anwalt wird die Aussagen Deiner Freundin wiedergegeben haben. Und darin tauchst Du eben auf. Ist aber nichts verbotenes.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb560809-63):
Also auch, wenn der Anwalt ja gar nicht weiß ob das stimmt und ob ich einverstanden bin?

Der Anwalt wird die Aussagen seiner Mandantin widergegeben haben. Eventuell wurde man auch als Zeuge benannt.


Die Freundin schon mal nach einer Kopie des Schreibens gefragt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von fb560809-63):
indem Situationen geschildert werden über die ich mit der Mutter im Vertrauen sprach, weil sie auch meine Kinder betrafen.
Das klingt mir im ersten Moment so, als das der Anwalt ja offenbar nichts Falsches geschrieben hat, oder?

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#7
 Von 
fb560809-63
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich nicht. Ich kenne den Wortlaut nicht, da die Mutter ihm mir nicht wieder geben konnte.
Der Vater hat mich am Telefon ja nur inhaltlos beschimpft.
Was genau geschrieben wurde weiß ich also nicht

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die Mutter unterliegt keiner Schweigepflicht hinsichtlich dessen, was ihr Bekannte erzählt haben. Der Anwalt darf mit Einwilligung seiner Mandantin das, was sie ihm erzählt hat, an Dritte weitergeben.

Davon abgesehen könnte der Bekannte der Mutter jederzeit von
a) der Mutter
b) dem Vater
als Zeuge benannt und dann vom Gericht als Zeuge geladen werden. Dann ist er gesetzlich zur Aussage vor Gericht verpflichtet.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Rechtsverfolgung ist berechtigtes Interesse und daher lt. DSGVO zulässig.

Der Wahrheitsgehalt oder die Relevanz der betreffenden Einbeziehung ist datenschutzrechtlich irrelevant.

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