Netzwerk anhand von Telefonnummern

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Farodin12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Netzwerk anhand von Telefonnummern

Hi,
ist es erlaubt Netzwerke mittels Telefonnummern zu erstellen? Beispiel:
Ich gebe eine Telefonummer und das Geschlecht des Besitzers der Telefonnummer in die Datenbank ein. Wenn also eine weitere Person nach dieser Nummer sucht, bekommt sie angezeigt, dass der Besitzer der Nummer männlich ist.

Der Besitzer der Telefonnummer hat keinen Einfluss auf die eingegebenen Daten!
Die Nummer wird aber nicht veröffentlicht. Lediglich derjenige, der im Besitz der Nummer ist, kann nach der Nummer suchen.

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13 Antworten
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#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Der Besitzer der Telefonnummer hat keinen Einfluss auf die eingegebenen Daten!


Dann sind das personenbezogene Daten Dritter, zu deren geschäftsmäßiger Speicherung du lt. BDSG kein Recht hast. Geschlecht dito.

Zitat:
Lediglich derjenige, der im Besitz der Nummer ist, kann nach der Nummer suchen.


Das genügt aber für einen BDSG-Verstoß. Jeder kann auch auf Verdacht Nummern eingeben, um z.B. weibliche Inhaber zu suchen.

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#2
 Von 
Farodin12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Das genügt aber für einen BDSG-Verstoß. Jeder kann auch auf Verdacht Nummern eingeben, um z.B. weibliche Inhaber zu suchen.

1. Aber derjenige kann dir Nummer ja mit keiner Person verknüpfen.
2. Beispiel: Wenn ich bei google suche: "Heinz Müller, 35 Jahre alt, Berlin" dann speichert google ja diese Sachen für gewerbliche Zwecke (optimierung der Suchfunktion).
Wenn das nicht verboten ist, obwohl ein Personenbezug vorhanden ist, dann solte doch die Telefonnummer ohne Personenbezug erst recht erlaubt sein.
3. Beispiel: Wenn ich Heinz Müller zu Whatsapp einladen möchte, dann hat Whatsapp seine Nummer und seinen Namen (und schickt ihm die Einladung per SMS), ohne dass er das zugelassen hätet. Das ist ja ebenfalls nicht verboten.

Wenn diese Sachen erlaubt sind, wieso dann die Personenunbezogene Speicherung von Telefonnummern nicht?

Liebe Grüße

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

woher sollen die Daten denn kommen?

Und war das mit dem Geschlecht jetzt nur ein Beispiel, oder soll es - nur - dabei bleiben? (weil, das Geschlecht geht ja oft schon aus dem Namen hervor, und dieser Veröffentlichung hat der Betreffende beispielsweise zugestimmt, wenn er im Telefonbuch steht - ergo ist das im Gegensatz zu Alter, Beruf, Religion etc. nicht so kritisch, imho)

Zitat:
1. Aber derjenige kann dir Nummer ja mit keiner Person verknüpfen.
Aber mit der Nummer, das reicht wohl.
Es geht doch immer darum, dass keine Daten unnötig/unzulässig verknüpft werden.

Zitat:
2. Beispiel: Wenn ich bei google suche: "Heinz Müller, 35 Jahre alt, Berlin" dann speichert google ja diese Sachen für gewerbliche Zwecke (optimierung der Suchfunktion).
Google speichert das aber nur weil es schon vorher öffentlich war.
Außerdem ist Google kein deutsches Unternehmen, nicht mal ein europäisches - das kann nicht der Maßstab sein.

Zitat:
3. Beispiel: Wenn ich Heinz Müller zu Whatsapp einladen möchte, dann hat Whatsapp seine Nummer und seinen Namen (und schickt ihm die Einladung per SMS), ohne dass er das zugelassen hätet.
Speichert denn Whatsapp die Daten, oder wird die Nummer nur - einmalig - genutzt? Denn Letzteres ist natürlich erlaubt, genauso wie dein Emailprovider die von dir eingetragene Empfängeradresse einmalig nutzen darf, um deine Email zu senden; außerdem darf er sie auch in deinem Adressbuch speichern, falls du das wünschst (nur selber - zu eigenen Zwecken - nutzen darf er die Daten nicht).
Davon ab reicht bei Whatsapp nicht allein der Name "Heinz Müller", vielmehr muss es eine Telefonnummer geben.

Stefan

-- Editiert von reckoner am 23.02.2016 23:59

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Farodin12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
danke für die Antworten erst einmal!

Vielleicht sollte ich meine Frage umformulieren.
Ist die Telefonnummer rechtlich gesehen das gleiche wie Vorname+Nachnahme? Ist es rechtlich genauso prekär zu sagen: "die Nummer 0171 123 ist weiblich" wie "Heinz Müller aus Berlin ist weiblich"?
Oder ist eine Telefonnummer Datenschutztechnisch nicht so prekär wie Vorname+Nachnahme. Immerhin wird die Nummer nicht "offiziell" vergeben, sondern kann mehr oder weniger nach belieben erworben werden, ist also nicht so eindeutig zuweisbar wie Nachnahme+Vorname.

Zu deinen Anmerkungen:

Zitat (von reckoner):
Hallo,
woher sollen die Daten denn kommen?

Ich als Nutzer gebe die Daten ein. Ich als Nutzer kann die Nummer auch suchen, um zu schauen ob der Besitzer der Telefonnummer männlich oder weiblich ist. Allerdings kann ich nur Nummern suchen, in deren Besitz ich schon bin (das Ganze ist als nicht veröffentlicht. Namen, Anschricht etc werden weder gespeichert noch verknüpft.

Zitat (von reckoner):
Und war das mit dem Geschlecht jetzt nur ein Beispiel, oder soll es - nur - dabei bleiben? (weil, das Geschlecht geht ja oft schon aus dem Namen hervor, und dieser Veröffentlichung hat der Betreffende beispielsweise zugestimmt, wenn er im Telefonbuch steht - ergo ist das im Gegensatz zu Alter, Beruf, Religion etc. nicht so kritisch, imho)

Siehe oben. Kein Name wird gespeichert.

Zitat:2. Beispiel: Wenn ich bei google suche: "Heinz Müller, 35 Jahre alt, Berlin" dann speichert google ja diese Sachen für gewerbliche Zwecke (optimierung der Suchfunktion).
Zitat (von reckoner):
Google speichert das aber nur weil es schon vorher öffentlich war.
Außerdem ist Google kein deutsches Unternehmen, nicht mal ein europäisches - das kann nicht der Maßstab sein.

Das meine ich damit nicht. Google speichert meine Suchanfrage. Wenn ich also das nächste mal "Heinz..." eingebe, wird der ganz Rest vorgeschlagen --> Daten sind gespeichert. Google in Deutschland muss nicht deutschem Recht folgen?

Zitat:3. Beispiel: Wenn ich Heinz Müller zu Whatsapp einladen möchte, dann hat Whatsapp seine Nummer und seinen Namen (und schickt ihm die Einladung per SMS), ohne dass er das zugelassen hätet.
Zitat (von reckoner):
Speichert denn Whatsapp die Daten, oder wird die Nummer nur - einmalig - genutzt? Denn Letzteres ist natürlich erlaubt, genauso wie dein Emailprovider die von dir eingetragene Empfängeradresse einmalig nutzen darf, um deine Email zu senden; außerdem darf er sie auch in deinem Adressbuch speichern, falls du das wünschst (nur selber - zu eigenen Zwecken - nutzen darf er die Daten nicht).
Davon ab reicht bei Whatsapp nicht allein der Name "Heinz Müller", vielmehr muss es eine Telefonnummer geben.

Das weiß ich leider nicht, allerdings gehe ich davon aus, dass Whatsapp das speichert. Gut, Beweise gibt es keine :D



-- Editiert von Farodin12345 am 24.02.2016 00:25

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist es rechtlich genauso prekär zu sagen: "die Nummer 0171 123 ist weiblich" wie "Heinz Müller aus Berlin ist weiblich"?
Wie ich schon angemerkt hatte finde ich die Verknüpfung Nummer=Geschlecht prekärer, da aus dem Namen das Geschlecht oft schon hervorgeht. Beispielsweise gibt es Kommunikationssoftware, die automatisch "Herr" oder "Frau" vor den Namen setzt, je nach dem (mit manchmal recht witzigen Ergebnissen).
Bei der Nummer ist das Geschlecht hingegen gar nicht erkenntlich, es ist eine völlig neue Information.

Zitat:
Ich als Nutzer kann die Nummer auch suchen, um zu schauen ob der Besitzer der Telefonnummer männlich oder weiblich ist.
Verstehe ich nicht. Warum soll ich danach suchen, welches Geschlecht hinter meine Nummer steckt? Ich kenne mich doch. Oder meinst du, dass ich alle in der Datenbank befindlichen Nummern überprüfen kann, also auch die von anderen?
Aber selbst dann haben ja alle die Daten selber eingetragen und eine Veröffentlichung zugestimmt. Wenn ich mich bei Facebook einer Pegida-Gruppe anschließe, dann bin ich dort auch zu finden, mit Namen etc. - selbst Schuld.

Zitat:
Google speichert meine Suchanfrage. Wenn ich also das nächste mal "Heinz..." eingebe, wird der ganz Rest vorgeschlagen --> Daten sind gespeichert.
Aber doch nur auf deinem Rechner/in deinem Google-Account.
Oder willst du auf die Autovervollständigung hinaus (Stichwort "Bettina Wulff")?

Zitat:
Google in Deutschland muss nicht deutschem Recht folgen?
Schwieriges Thema, dazu kann ich nicht wirklich viel sagen. Jedenfalls sind Klagen gegen solche Unternehmen (Google, Facebook, Ebay, Paypal etc.) immer recht kompliziert.
Andererseits gibt es aber ein Urteil zur schon angesprochenen Autovervollständigung gegen Google (Stichwörter: "Scientology" und "Betrug"), eine Klage geht also durchaus auch im Inland.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

Außerdem ist Google kein deutsches Unternehmen, nicht mal ein europäisches - das kann nicht der Maßstab sein.

-- Editiert von reckoner am 23.02.2016 23:59


Ist das nicht egal? Google muss sich natürlich dem deutschen und EU-Recht beugen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
1. Aber derjenige kann dir Nummer ja mit keiner Person verknüpfen.


Egal. Es heißt "bestimmbaren", und natürlich ist der Anschlußinhaber bestimmbar (notfalls durch seinen Provider).

Zitat:
3. Beispiel: Wenn ich Heinz Müller zu Whatsapp einladen möchte, dann hat Whatsapp seine Nummer und seinen Namen (und schickt ihm die Einladung per SMS), ohne dass er das zugelassen hätet. Das ist ja ebenfalls nicht verboten.


Das geschieht ja auch nicht geschäftsmäßig, oder überträgst du servicemäßig die Nummern unbekannter Dritter? Nein, du machst das rein privat mit deinen Kontakten, dagegen hat das BDSG nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ist das nicht egal? Google muss sich natürlich dem deutschen und EU-Recht beugen.
Ja. Es geht hier aber nicht um Google, sondern darum ob etwas legal ist nur weil Google es (auch) macht.

Und da meine ich eben, dass solche US-Unternehmen nicht unbedingt der Maßstab sein können was legal ist und was nicht. Denn eine Klage wäre da relativ aufwendig/teuer und vielleicht traut sich nur deshalb niemand.

Oder würdest du Google verklagen, nur weil in der Suchmaschine irgendetwas unerwünschtes über dich zu finden ist? Wie gesagt durchsucht Google ja (nur) das Internet, veröffentlicht sind die Daten bereits woanders und höchstwahrscheinlich würde ein Gericht urteilen, dass man die Google-Quelle verklagen müsste, nicht aber den Katalog.
Bei einer kleinen illegalen Datenbank hingegen (etwa Vereinsseiten oder Arbeitgeber) ist eine Klage aber wesentlich einfacher möglich, also passiert es dort dann auch.

Wie so oft, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, daher kann man nicht argumentieren "der macht es ja auch".

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Farodin12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Woher die Daten kommen?:
Ich kann zu einer Nummer 123 eintragen, dass sie weiblich ist. Ich kann aber auch die Nummer 123 suchen um zu schauen, ob sie weiblich ist (Falls eine andere Person etwas dazu eingetragen hat). Ich kann aber nicht einfach die Datenbank durchsuchen, sondern muss stets eine bestimmte Nummer eingeben (in deren Besitz ich demzufolge schon rechtmäßig bin (Falls nicht, dann ist das aber eine andere Baustelle)).

Zitat (von reckoner):
Hallo,
Wie so oft, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht, daher kann man nicht argumentieren "der macht es ja auch".
Stefan

Ergibt Sinn :)

Zitat (von TheSilence):
Das geschieht ja auch nicht geschäftsmäßig, oder überträgst du servicemäßig die Nummern unbekannter Dritter? Nein, du machst das rein privat mit deinen Kontakten, dagegen hat das BDSG nichts.

In meinem Fall würden auch keine Daten Dritter verbreitet, veröffentlicht oder zugänglich sein. Nur Daten von Nummern, in deren Besitz der Nutzer bereits ist, können eingesehen werden. Ich kann mir vorstellen das es eine rechtliche Grauzone ist?

Darf ich fragen, auf welche Paragraphen im BDSG du dich beziehst?

-- Editiert von Farodin12345 am 24.02.2016 16:05

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was meinst du eigentlich immer mit "nicht öffentlich"? Wendest du dich an einen sehr eingeschränkten/abgegrenzten Personenkreis?

Mir will einfach nicht in den Kopf, warum ich eine Datenbank nach meinem Geschlecht fragen soll; da gibt es leichtere Wege das in Erfahrung zu bringen (falls ich mir mal nicht ganz sicher bin). :grins:
Aber Spaß beiseite, es geht doch wohl darum, das Geschlecht von jemand anderem zu erfahren (wer hat mich da grad' kontaktiert, ein Mann oder eine Frau?). Und dann stellt sich die Frage, ob die betreffende Person diese Kategorisierung erlaubt hat.
Nehmen wir mal meine Telefonnummer, wie käme die in deine Datenbank? Nur durch mich selbst (incl. Vertrag), oder durch jemanden der mich bzw. meine Telefonnummer kennt, oder gar nur nach mir sucht?

Zitat:
Ich kann aber auch die Nummer 123 suchen um zu schauen, ob sie weiblich ist
Und das betrifft dann sehr wohl einen Dritten. :augenroll:
1. dich bzw. deine Datenbank
2. den der die Daten eingibt
3. den dessen Daten es sind

Zitat:
Nur Daten von Nummern, in deren Besitz der Nutzer bereits ist, können eingesehen werden.
Woher weißt du, dass der Nutzer die Nummer bereits besitzt? Nur weil er sie kennt?

Zitat:
Ich kann mir vorstellen das es eine rechtliche Grauzone ist?
Nee, kann ich mir nicht vorstellen. Sobald du etwas mehr oder weniger Eindeutiges nimmst (Name, Telefonnummer, Kontonummer, Geburtsdatum etc.) darfst du diese Daten nicht ohne Erlaubnis mit anderen Daten verknüpfen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Farodin12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,
was meinst du eigentlich immer mit "nicht öffentlich"? Wendest du dich an einen sehr eingeschränkten/abgegrenzten Personenkreis?
Nicht öffentlich heisst, dass ich nicht in die Datenbank kann und nach allen weiblichen eingetragegen Nummern suchen kann. Der Gedanke dabei ist, dass nur die Leute, die die Nummer schon haben, auch die Information über diese Nummer abrufen können. Es bleibt also in einem "privaten" Kreis.
Damit kommen wir auch schon zu deiner nächsten Frage:
Zitat (von reckoner):
Woher weißt du, dass der Nutzer die Nummer bereits besitzt? Nur weil er sie kennt?
Ja, genau deswegen. Wenn ich die Nummer von einer Person habe, dann habe ich sie von ihr bekommen, alles andere wäre nicht rechtmäßig und nicht unsere Baustelle. Selbstverständlich könnte ich auch auf gut Glück eine Nummer eingeben, aber das bringt mir ja nichts, da ich unmöglich herausfinden kann, wem diese Numme gehört. Das steht nämlich nicht in der Datenbank.

Zitat (von reckoner):
Und dann stellt sich die Frage, ob die betreffende Person diese Kategorisierung erlaubt hat.
Nehmen wir mal meine Telefonnummer, wie käme die in deine Datenbank? Nur durch mich selbst (incl. Vertrag), oder durch jemanden der mich bzw. meine Telefonnummer kennt, oder gar nur nach mir sucht?
Deine Nummer kommt durch Max Mustermann in die Datenbank, weil er es eingetragen hat, aus welchem Grund auch immer. Mein Gedanke ist, dass du da nicht erst zustimmen musst. Du kannst ja auch nciht verlangen, jedes mal zuzustimmen, wenn zwei Leute über dich in einem Café reden. Das Café ist in diesem Beispiel mein Dienst. Ich liefere nur eine Plattform, auf der sich Leute austauschen können. Und zwar sehr gezielt, weitere Informationsaustausche sind nicht möglich. Somit wird Missbrauch ausgeschlossen.

Zitat (von reckoner):
Sobald du etwas mehr oder weniger Eindeutiges nimmst (Name, Telefonnummer, Kontonummer, Geburtsdatum etc.) darfst du diese Daten nicht ohne Erlaubnis mit anderen Daten verknüpfen.
"Mehr oder weniger" sagt ja schon, dass es sehr relativ ist. Eine Telefonnummer ist für einen Privatanwender im Prinzip sehr uneindeutig. Ohne illegale Mittel kann ich die Nummer ja niemanden zuordnen.

-- Editiert von Farodin12345 am 24.02.2016 23:52

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nicht öffentlich heisst, dass ich nicht in die Datenbank kann und nach allen weiblichen eingetragegen Nummern suchen kann.
Das ist aber nicht die Definition von "nicht öffentlich", deine Datenbank wäre ziemlich eindeutig öffentlich.

Zitat:
Selbstverständlich könnte ich auch auf gut Glück eine Nummer eingeben, aber das bringt mir ja nichts, da ich unmöglich herausfinden kann, wem diese Numme gehört.
Aber natürlich bringt mir das was.
Wenn ich beispielsweise telefonisch Viagra verkaufen will (per Cold Call), dann kann ich mir mit deiner Datenbank schon die Hälfte der Anrufe sparen. Ich wüsste wahrscheinlich noch hundert andere Beispiele.

Zitat:
Deine Nummer kommt durch Max Mustermann in die Datenbank, weil er es eingetragen hat, aus welchem Grund auch immer.
Ich bin aber nicht Max Mustermann, also nicht legal.

Zitat:
Mein Gedanke ist, dass du da nicht erst zustimmen musst.
Doch, muss ich. Nicht umsonst fragen auch die Telefongesellschaften, ob es einen Telefonbucheintrag geben soll oder nicht.

Zitat:
Du kannst ja auch nciht verlangen, jedes mal zuzustimmen, wenn zwei Leute über dich in einem Café reden.
Richtig. Ich kann noch nicht einmal was dagegen tun, wenn dann der eine dem anderen meine Telefonnummer offenbart (und meine Augenfarbe, meine sexuelle Neigung u.s.w.). Aber das ist absolut nicht vergleichbar mit deinem Projekt, vor allem ist eine persönliches Gespräch eben nicht öffentlich.

Zitat:
Somit wird Missbrauch ausgeschlossen.
Nein, ganz und gar nicht. Wenn jemand beispielsweise ein Telefonbuch anbietet, dann kann er nun mit deiner Hilfe die Zusatzinfo "Geschlecht" einbauen, er muss nur bei dir nach allen seinen Nummern suchen, macht ein Robot in relativ kurzer Zeit.

Zitat:
Eine Telefonnummer ist für einen Privatanwender im Prinzip sehr uneindeutig.
Nein, ganz im Gegenteil, es gibt fast nichts Eindeutigeres als eine Telefonnummer (alles andere wäre auch widersinnig, ich will ja mit der Nummer nur diese eine Person erreichen).
Das was du meinst ist wohl, dass man der Telefonnummer alleine nicht ansieht welche Person sich dahinter verbirgt. Aber das spielt imho keine Rolle (es gibt da aber durchaus andere Meinungen, und auch reale Datenbanken, etwa im Zusammenhang mit Autokennzeichen).

Zitat:
Ohne illegale Mittel kann ich die Nummer ja niemanden zuordnen.
Was ist denn an einem gewöhnlichen Telefonbuch illegal?
Konkret: Da gibt es manchmal Einträge mit abgekürztem Vornamen (meist sind das Frauen, die Angst vor Belästigung oder Überfällen haben). Und dann könnte ich mit deiner Datenbank das Geschlecht doch entlarven.

Zudem könnte ich einfach ALLE Nummern abfragen (von 0 bis 99999...), im Ergebnis hätte ich dann zwei Listen, eine mit nur weiblichen und eine mit nur männlichen Telefonnummern. Diese Listen könnte ich dann verkaufen, beispielsweise wieder an die Viagra-Verkäufer.
Natürlich wäre das auch wieder illegal, mir ging es jetzt nur darum, dass du Zuordnung und Missbrauch ausschließt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Ich kann aber nicht einfach die Datenbank durchsuchen, sondern muss stets eine bestimmte Nummer eingeben (in deren Besitz ich demzufolge schon rechtmäßig bin


Irrelevant. Schon die geschäftsmäßige öffentliche Weitergabe der personenbezogenen Information "der Inhaber dieser Nummer ist männlich/weiblich" ist unzulässig, sofern die Beteiligten nicht zugestimmt haben.
Dafür ist völlig irrelevant, wie schwer du es jemandem machst, eine Nummer einzugeben, die er geraten hat. Selbst wenn du sicherstellen könntest, daß eine Nummer nur von jemandem eingegeben werden kann, der über diese Nummer schon mal angerufen wurde, wäre es unzulässig.

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