Neue Vorratsdatenspeicherung - Welche Daten werden gespeichert?

9. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
mmmeier070
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Neue Vorratsdatenspeicherung - Welche Daten werden gespeichert?

Neue Vorratsdatenspeicherung

Hallo, ich hätte mal Fragen zur neuen Datenspeicherung:

Mir ist die Tragweite des neuen Vorratsdatengesetzes noch nicht klar,
wlche Daten werden im alltäglichen folgenden fixtiven Senario gespeichert:

- VDSL Anschluss bei der Telekom
- Besuch von google durch Firefox ohne Blocker ohne Tor etc.
- Suchen nach dem Begriff "Singleboerse....de"
- Auf dem Link klicken und "Singleboerse....de" öffnen
- Account eröffnet
- Mit 21 Jährigen Frau gechattet, und ICQ Daten ausgetaucht
- Über ICQ noch ein paar Tage gechattet
- Ein paar mal Telefoniert, und zum Eis essen vorabredet
- Internetausfall am Telekomverteiler (daher neue IP)
- Kein weiterer Kontakt zur Singlebörse und zur getroffener Frau

Welche Daten werden hier im Folge einer Rechtsgültigen Behördenabfragung innerhalb von 10 Wochen
nach dem neuen Gesetz übermittelt?

Welche Daten werden nach 10 Wochen gelöscht, bzw. werden dann noch übermittelt?

Wo besteht der Unterschied zum alten Gesetz?
MFG
Markus




-- Editier von mmmeier070 am 09.11.2015 09:38

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

- VDSL Anschluss bei der Telekom
=> das ist ja unabhängig von Vorratsdatenspeicherung bekannt.
- Besuch von google durch Firefox ohne Blocker ohne Tor etc.
=> nein
- Suchen nach dem Begriff "Singleboerse....de"
=> nein
- Auf dem Link klicken und "Singleboerse....de" öffnen
=> nein
- Account eröffnet
=> nein (außer es wurden dabei Emails verschickt, dann Absender und Empfänger)
- Mit 21 Jährigen Frau gechattet, und ICQ Daten ausgetaucht
=> nein
- Über ICQ noch ein paar Tage gechattet
=> nein
- Ein paar mal Telefoniert, und zum Eis essen vorabredet
=> Anrufer, Angerufener und Gesprächszeit und -dauer (sowie Standort bei Mobiltelefonen)

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mmmeier070
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Also sind die Abfragen:

Wem gehört die IP -> Welche Seiten hat er noch besucht...
oder
Mit wem hat er sich noch in ICQ unterhalten...

nicht möglich?


MFG

-- Editiert von mmmeier070 am 09.11.2015 12:08

-- Editiert von mmmeier070 am 09.11.2015 12:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mmmeier070
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Unterm Strich, geht es also nur darum den Benutzer einer IP-Adresse herauszubekommen, falls etwas sein sollte?

Vielen dank für Aufklärung :)


-- Editiert von mmmeier070 am 09.11.2015 12:29

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Wem gehört die IP


Das war auch schon ohne VDS ohne weiteres möglich (nur für kürzere Zeit). Sonst wären z.B. "Tauschbörsen"-Nutzer noch nie abmahnbar gewesen.

Zitat:
Mit wem hat er sich noch in ICQ unterhalten...


Unklar. Meine Quelle sprach nur davon, daß bei Skype Absender und Empfänger gespeichert werden (da gehe ich aber davon aus, dort ist Telefonie gemeint und nicht Chat, ansonsten würde es keinen Sinn machen, nur Skype herauszustellen und nicht Instant Messaging an sich).

Zitat:
Unterm Strich, geht es also nur darum den Benutzer einer IP-Adresse herauszubekommen, falls etwas sein sollte?


Bei VDS? Nein, da geht es auch darum, im Zweifel herauszufinden "mit wem hat der gefasste Terrorist noch kommuniziert" - bei allem Zweifel an der Sinnhaftigkeit.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von JenAn):

- Account eröffnet
=> nein (außer es wurden dabei Emails verschickt, dann Absender und Empfänger)

Das ist falsch, die neue Vorratsdatenspeicherung umfasst NICHT mehr die Metadaten von Emails.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Richtig, mein Fehler. (Das ist die Unsitte von Online-Zeitschriften, ihre Artikel nicht mehr mit Datum zu versehen. :-(

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Der Thread ist zwar etwas älter aber ich möchte mal allgemein darauf hinweisen, dass zwar das Gesetz, nicht aber deren Speicherung nach dem TKG in Kraft ist

Sprich : es wird noch nichts gespeichert
Ob das jemals kommt, ist sehr fraglich, denn nicht nur der EuGH , sondern auch das BVerfG hat was dagegen.
Wenngleich das BVerfG hier weit weniger streng ist, bleibt die die Instanz des EuGH bei der Richtlinie federführend

Jetzt ist nur noch strittig, ob der EuGH auch für ein deutsches nationales Gesetz zuständig ist, es gibt Leute, die das aber annehmen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist nur noch strittig, ob der EuGH auch für ein deutsches nationales Gesetz zuständig ist, es gibt Leute, die das aber annehmen

Nö, ist er nicht.

Wie wird denn die Meinung begründet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Nö, ist er nicht.


Aber wenn er der Meinung ist, ein deutsches Gesetz verstoße gegen Gemeinschaftsrecht, kann er den Staat zu entsprechenden Schadensersatzzahlungen an Betroffene verurteilen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Nein, es geht sogar noch viel weiter:
Aufgrund der EU Privacy Richtlinie ist eben nicht nur die sog. EU Richtlinie zur damaligen Vorratsdatenspeicherung nichtig, sondern alle nationalen Gesetze.

Das heisst, dass nationale Vorschriften und Gesetze zu einer neuen VDS in Deutschland höchstwahrscheinlich schon vorm Zug nicht nur hinfällig sind, sondern auch aufgrund der Privacy Richtlinie sog. richtlinienkonform von nationalen Gerichten ausgelegt werden müssen.
Das heisst, dass EU Recht hier das Nationale Recht bricht, ein Gericht muss daher das nationale Recht mit der Richtlinie irgendwie in Vereinbarung bringen, wenn das nicht geht, so darf ein Deutsches Gericht, die Deutsche Regelung zur VDS garnicht erst anwenden, dass bedeutet, dass die Vorratsdatenspeicherung unwirksam ist.

Wenn sich ein Deutsches Gericht nicht daran hält, so steht dem Bürger der Gang zum EuGH offen, falls alle nationalen Wege ausgeschöpft sind.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat:
Aufgrund der EU Privacy Richtlinie ist eben nicht nur die sog. EU Richtlinie zur damaligen Vorratsdatenspeicherung nichtig, sondern alle nationalen Gesetze.

BGB ungültig? StGB ungültig? HGB ungültig? Einzig aufgrund der EU Privacy Richtlinie?
Das ist ja nun Stuss hoch 3...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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