PayPal und ebay geben Daten einfach so an Dritte weiter?

17. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)
PayPal und ebay geben Daten einfach so an Dritte weiter?

Ist das erlaubt?

Ich hatte etwas bei ebay verkauft geringer Betrag 70 Euro. Habe das Paket am Dienstag mit Hermes raus geschickt. Heute schreibt mir die Käuferin das sie von ebay und PayPal meine Daten bekommen hat und zur Polizei geht um mich anzuzeigen aus Prinzip weil das Paket anstatt Montag Dienstag raus ging. Und somit eventuell Bus Freitag noch nicht da ist. Sie droht mir nun schriftlich wenn Bis Freitag Mittag das Paket nicht da ist zeigt sie mich an.

Ist das nicht ruf Schädigung? Und Daten Missbrauch? Da ebay und PayPal sehr offen fremden gegenüber mit meinen Daten umgehen.

Ich habe ihr Montag mitgeteilt das das Paket Dienstag raus geht das ich es Montag nicht geschafft habe.

Jetzt ruft sie permanent an und beschimpft und bedroht mich.

Bisher ist mir sowas noch nicht passiert und man konnte immer normal mit den ebayer Kommunizieren. Habe auch keine Beschwerden keine negativen Einträge.

Was kann ich da machen? Muss ich mich so durch den Dreck ziehen lassen obwohl das Paket Bis Samstag ankommt laut sebdungs Verfolgung?

Obwohl sie sich Freitag ihr Geld zurück holt wenn das Paket Bis Freitag 12 Uhr nicht da ist.?

Danke

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50 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
wenn das Paket Bis Freitag 12 Uhr nicht da ist

Und das war vertraglich vereinbart? Freitag 12 Uhr?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
st das nicht ruf Schädigung? Und Daten Missbrauch? Da ebay und PayPal sehr offen fremden gegenüber mit meinen Daten umgehen.
Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Die Käuferin ist alles andere als fremd, sie ist deine Vertragspartnerin. Sie hat natürlich ein Recht darauf zu erfahren mit wem sie das Geschäft gemacht hat.

Zitat:
und zur Polizei geht um mich anzuzeigen aus Prinzip weil das Paket anstatt Montag Dienstag raus ging.
Frag' sie doch mal welche Straftat ihr da so verschwebt.

Zitat:
Jetzt ruft sie permanent an und beschimpft und bedroht mich.
Wieso ignorierst du die Anrufe nicht einfach?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
anzuzeigen aus Prinzip weil das Paket anstatt Montag Dienstag raus ging

Wurde vertraglich vereinbart, dass das Paket spätestens am Montag rausgeht?
Zitat (von TimeLady):
Da ebay und PayPal sehr offen fremden gegenüber mit meinen Daten umgehen.

Sie ist ja nicht fremd... Sie ist deine Geschäftspartnerin / Vertragspartnerin.
Zitat (von TimeLady):
Obwohl sie sich Freitag ihr Geld zurück holt wenn das Paket Bis Freitag 12 Uhr nicht da ist.?

Wurde das vertraglich vereinbart? War es ein Zweckkauf? Beispielsweise eine Kamera für einen Urlaub, der am Freitagabend losgeht?
Zitat (von TimeLady):
Obwohl sie sich Freitag ihr Geld zurück holt

Vorsichtshalber schon mal das PayPal-Konto leerräumen.

Zitat (von TimeLady):
Jetzt ruft sie permanent an und beschimpft und bedroht mich.

Anrufe und Nachrichten ignorieren, PayPal-Konto leerräumen. (Außer, es wurde Lieferung bis Freitag 12 Uhr vereinbart...)
Wobei.. Was macht die Käuferin, wenn der Hermesfahrer erst um 13 Uhr oder um 17 Uhr das Paket ausliefert?

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Heute schreibt mir die Käuferin das sie von ebay und PayPal meine Daten bekommen hat und zur Polizei geht um mich anzuzeigen aus Prinzip weil das Paket anstatt Montag Dienstag raus ging.


Der zweite Teil ist hanebüchener Unsinn, also wieso glaubst du, daß sie beim ersten Teil die Wahrheit sagt?


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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also anzeigen kann Jeder was immer er will. Nur was dann mit der Anzeige geschieht, dass ist eine andere Frage. Hier würdn sich die Polizisten wohl eher nen Ast ablachen.

Zitat:
weil das Paket anstatt Montag Dienstag raus ging
Sollte Monatag als Absendetag ausgemacht worden sein und Bestandteil des KV sein, dann könnte die K tatsächlich zivilrechtlich gegen dich vorgehen.

Zitat:
Wobei.. Was macht die Käuferin, wenn der Hermesfahrer erst um 13 Uhr oder um 17 Uhr das Paket ausliefert?
Sollte es vom VK eine Zusage geben, lieferung bis 12Uhr, dann wäre dies auch das Problem des VK und nicht der K, nur mal so allgemein gesagt.

Wurden Vertraglich weder bsendedatum, noch Zustellzeit vereinbart, dann sollte der TE die Kommunikation einstellen, PP leerräumen (im allgemeinen am besten gleich bei PP abmelden, ist so oder so das beste was er für sich selber machen kann, egal ob es nun diesen Fall hier gab oder nicht). Wahrscheinlich weiss der TE gar nicht von den Gefahren in die er sich mit PP geben kann, vorallem wenn er selber damit einkauft..

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Der TE sollte sich auch schonmal darauf vorbereiten, dass es wohl ne Rote für ihn von der K geben wir, sollte es diese nicht sogar schon gegeben haben...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wahrscheinlich weiss der TE gar nicht von den Gefahren in die er sich mit PP geben kann, vorallem wenn er selber damit einkauft.
Welche Gefahren meinst du denn, insbesondere als Käufer?
Klar, für Verkäufer gibt es da einiges, aber für Käufer? Ich persönlich verwende PP sogar extra dann, wenn ich ein ungutes Gefühl habe, etwa bei Versand aus dem Ausland (China etc.).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Welche Gefahren meinst du denn, insbesondere als Käufer?
Klar, für Verkäufer gibt es da einiges, aber für Käufer?
Da fällt dir wirklich nichts ein? Na der so hochgelobte Käuferschutz!

Jemanden der wie du und ich hier im Forum aktiv schreibt, dem wird das sicher nicht psieren können, aber wer der Nutzer von PP ist das schon gross!?

Kleines Beispiel für die Gefahr des Nutzens des Käuferschutzes: Jemand kauft nen abgekauten Bleistift bei EBAY für 1Euro bei einem privaten VK, dieser versendet ihn (Versand im Brief als Luftpolsterumschlag). Der Bleistift kommt nie an. Der Käufer wird dann sicherlich den PP Käuferschutz nutzen und diesen von PP auch gewährt bekommen. Ein paar Tage später gibts dann für den K das grosse erwachen, wenn dieser einen Brief des Anwaltes vom VK bekommt in dem er zum einen den über PP zurückgeholten Betrag zahlen darf, als auch noch die Tätigkeit des Anwaltes für den Brief an den K.

PP hält sich nicht gerade an deutsche Gesetze und lässt seine Kunden (auch die Käufer) somit gerne mal ins offene Messer laufen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Es War nicht vertraglich geregelt das der Artikel bis Freitag 12 Uhr zugestellt sein muss. Auch nicht das er Montag raus geht.

Die Käuferin hat das nur einfach alles in die droh Mails geschrieben und gestern schon bei ebay einen Fall eröffnet. Sie unterstellt mir betrug weil ja was sein müsste warum der Artikel einen Tag später raus ging was ich Montag abend erklärt hatte. Sie interessiert sich nicht dafür.

Allein Bis heute 30 Mails alle nur mit Drehungen und Polizei.

Was ich übrigens auch schon hatte Anfang des Jahres ein Käufer erhält den Artikel ist nicht zufrieden behält ihn aber ein verweigert die Rückgabe und holt sich sein PayPal Geld zurück. Die Polizei ermittelt gegen ihn er war schon vorher bekannt laut Polizei mein Geld und den Artikel habe ich nie mehr gesehen.

Ich musste gefälligst noch PayPal mit Gebühren das ganze Geld überweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Dann mach dir keine Gedanken, ignoriere das Alles einfach...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie unterstellt mir betrug weil ja was sein müsste warum der Artikel einen Tag später raus ging
Einen Tag später als was denn bitte? Wenn du kein konkretes Datum und auch keinen Zeitraum angegeben hast, dann musst du nicht mal in der selben Woche abschicken.

So eine Anzeige wegen einem Tag zu spät grenzt für mich schon an "falsche Verdächtigung".

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Es War nicht vertraglich geregelt das der Artikel bis Freitag 12 Uhr zugestellt sein muss. Auch nicht das er Montag raus geht.

Dann ist doch alles prima.
Trotzdem würde ich vorsichtshalber das PP Konto leerräumen.
Des Weiteren: Kommunikation mit dem Käufer einstellen und ignorieren.
Für Nachrichten gibt es das Löschen-Symbol.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Für Nachrichten gibt es das Löschen-Symbol.
Ich würde die Nachrichten aufbewahren... Sicher ist sicher

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
PP hält sich nicht gerade an deutsche Gesetze


? Es steht jedem frei, über Dritte (oder direkt) abweichende Liefervereinbarungen gegenüber den Regelungen des BGB zu treffen (etwa bzgl. Versandrisiko oder Beweislast). (Mit Einschränkungen, sofern der VK gewerblich und der K privat ist.)

Wenn etwa die Käuferschutzregelung (der sich K und VK unterwerfen) vorsieht, daß der (private) VK das Transportrisko trägt, dann hat das nichts mit "nicht an deutsche Gesetze halten" zu tun, nur weil das BGB standardmäßig (!) das Transportrisiko in dem Fall beim K festlegt. Solche Regelungen sind abdingbar.

Zitat:
So eine Anzeige wegen einem Tag zu spät grenzt für mich schon an "falsche Verdächtigung".


Eher könnte es dem Anzeigeerstatter eine psychiatrische Untersuchung einbringen. Wer bei einem Tag Lieferverzögerung von "Betrug" spricht, muß eigentlich offiziell für doof erklärt werden. :D

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

ich habe die Nachrichten mal aufbewahrt. auf meinem PayPal Konto sthet jetzt der bertrag im minus PayPal teilte mir heute morgen per mail mit das die Käuferin sich an diese erneut wandte und hat ihr das geld zurücküberwiesen. ich dolle den sendungsstatus des pakets auktualisieren. laut sendungsnummer wird das paket heute noch zugestellt.

als versanddauer im eBay steht ich brauche 1 werktak zum versand bearbeiten und versenden. der Artikel wurde samstag 13.8.16 gekauft montag 15.8.16 bezhalht dienstag 16.08.16 mit hermes versendet.

PayPal dräängt mich nun den offenen betrag auszugleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
PayPal dräängt mich nun den offenen betrag auszugleichen.
Ignorieren

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Ok also auch nicht bei PayPal Anrufen?

Die Käuferin behauptet nun den Artikel als Schaden Ersatz zu behalten und weigert sich zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Ok also auch nicht bei PayPal Anrufen?

Die Käuferin behauptet nun den Artikel als Schaden Ersatz zu behalten und weigert sich zu bezahlen.



Dieser Sachverhalt ist mittlerweile aber strafrechtlich relevant. Das würde ich zur Anzeige bringen (und Strafantrag stellen).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die Käuferin behauptet nun den Artikel als Schaden Ersatz zu behalten und weigert sich zu bezahlen.
Welcher Schaden denn?

Aber wenigstens hat sie damit eingeräumt den Artikel erhalten zu haben (bei Paket mit Sendungsverfolgung ist das natürlich nicht so entscheidend).

Zitat:
Dieser Sachverhalt ist mittlerweile aber strafrechtlich relevant. Das würde ich zur Anzeige bringen (und Strafantrag stellen).
Sehe ich auch so.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Spartacus5
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich spar mir jetzt mal der Einfachheit halber das Zitieren, nur wenn ich hier immer das Advocaten-Rechtsgehabe lesen muß, die Realität läuft aber viel einfacher ab.
Das ganze Anfangsdrama ist ja nun geklärt, nur hat es wohl wenig Sinn, das angeblich auf Dauer von Paypal einbehaltene Geld zivilrechtlich einklagen zu müssen.
Der / die TO sollte sich bei ebay und paypal bzgl. der dortigen Regeln u.v.a. Abläufe mal etwas Rat holen!
Ab Zustellung des Artikels wäre der Käuferschutzfall als erledigt und der Geldbetrag an den / die Verkäufer/in zurückerstattet oder wieder bei Paypal freigeben wurden.
Wenn man natürlich nur in Panik hier hilflos Rat sucht, übersieht man / frau wohl das Einfachste?
Was mich aber wundert, wie kann ein solcher Fall bei ebay oder Paypal in der kurzen Frist überhaupt eröffnet werden?
Da laufen Zeiträume vorweg ab, welche das prinzipiell verhindern! In jeder Auktion oder Sofortkauf ist noch dazu ein garantiertes Lieferdatum zu lesen, dazu kommt dann noch mal 1 bis 2 Tage Karenzzeit als Sicherheit, und dann noch mal 1 Tag ehe man einen Fall dazu wegen Nichterhalt eröffnen kann. Eine gewisse TeilSchuld an dem Drama trifft dann sicherlich den / die Verkäufer/in. Voll geschäftsfähig ist der / die TO aber schon, weil sich das hier etwas sehr anders liest? Wenn man sich von solchen Lapalien oder aufgebauschten Belanglosigkeiten derart beeindrucken oder vereinnahmen lässt, sollte man sich vllt. überlegen das dort sein zu lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Natürlich bin ich geschäftsfähig und schon längst volljährig. Jedoch ist mir so ein Fall noch nicht untergekommen. Bisher konnte ich alle Fälle ganz normal abwickeln. Was das Fall eröffnen bei ebay angeht laut ebay habe ich bis 25.8. Zeit aber auf der anderen Seite sieht man ja wie es lief. Ebay hat bereits nach 2 Tagen einen Fall eröffnet und PayPal hat am Donnerstag das Geld zurück geholt. Im Prinzip kann ich mich nicht dagegen wehren muss jetzt morgen damit zum Anwalt und zur Polizei gehen. Da sie die Ware erhalten hat behält und sich weigert diese zu bezahlen.

Ich bin gespannt wie das ausgeht erst im Januar wurde ich betrogen und die Ermittlungen der Polizei laufen immnoch weder PayPal noch ebay haben mich entschädigt und ich hatte Käufer Schutz.

Da renne ich immer noch über 500 Euro hinterher. Obwohl der Käufer zugab sich zu weigern. Und es ihm egal war das die Polizei in der Sache ermittelt. Der Käufer ist laut Staatsanwaltschaft schon mehrfach wegen solcher Delikte bekannt. Trotzdem warte ich heute noch auf das Geld oder die Ware zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13738 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

um das mal klarzustellen: Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft bringt dir kein Geld, allenfalls indirekt (weil der Beschuldigte seine Chancen auf eine Einstellung oder milde Bestrafung verbessern möchte und freiwillig zahlt).
Korrekt wäre der zivilrechtliche Weg, wobei es da die große Falle "Mittellosigkeit" gibt. Wenn die andere Seite keine Kohle hat, dann hast du am Ende nur Kosten nebst einem unnützen Titel.

Zitat:
PayPal dräängt mich nun den offenen betrag auszugleichen.
Ignorieren, Mahnschreiben und Inkasso ebenfalls - - und natürlich PP nicht mehr zum Verkaufen nutzen. PP wird nicht klagen, insbesondere weil in diesem Fall das Geld zu unrecht gefordert wird.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Ok danke sehr dann werde ich das mal so machen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Wenn die andere Seite keine Kohle hat, dann hast du am Ende nur Kosten nebst einem unnützen Titel.


Aber wenigstens die Genugtuung, daß die Gegenseite strafrechtlich ernste Probleme hat. Eingehungsbetrug (pleite sein, aber etwas kaufen), Unterschlagung, versuchte Erpressung (Drohung mit wissentlich unberechtigter Anzeige) etc.
Bei so massiver krimineller Energie wird es wohl selbst bei einem Ersttäter keine Bewährung geben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Bei so massiver krimineller Energie wird es wohl selbst bei einem Ersttäter keine Bewährung geben.

Genau, wegen den genannten Tatsachen wird der Täter bestimmt zu einer lebenslangen Haft verurteilt...
Gaaanz bestimmt.


Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Bei so massiver krimineller Energie wird es wohl selbst bei einem Ersttäter keine Bewährung geben.

Die 30 Emails innerhalb kurzer Zeit sprechen aber eine andere Sprache, das ist nicht kriminell sondern medizinisch relevant. Ergo verschwendete Zeit für die Justiz. Ergo passiert hier in der Praxis eher mal überhaupt gar nichts.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

So es liegt jetzt alles beim Anwwalt vor. Bin gespannt was da jetzt weiter passieren wird.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von TimeLady):
Bin gespannt was da jetzt weiter passieren wird.

Vermutlich kommt als erste mal eine dicke Rechnung vom Anwalt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
TimeLady
Status:
Beginner
(142 Beiträge, 30x hilfreich)

Das glaube ich nicht da ich Beratungshilfe bekommen habe.

Aber dafür war heute tatsächlich Post von der Polizei im Briefkasten ich würde doch von der Dame angezeigt.

0x Hilfreiche Antwort

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