Eine Kollegin erzählt der neuen Kollegin persönliche Dinge beim Kennenlernen, z.B., über sich. Das Gespräch war privat und die "erzählende" Kollegin geht davon aus, dass dieses private Gespräch unter 4 Augen bleibt. Aber die "neue" Kollegin kam dann am Montag in die Arbeit und erzählt freudestrahlend, dass die "erzählende" Kollegin, am Wochenende und in einem Schul-Kurs "das Gesprächsthema Nr. 1 gewesen sei, also die neue Kollegin hat nicht nur im privaten Kreis alles "weiter erzählt" sondern auch im öffentlichen Raum.
Soviel ich weiß. wurde sogar der Name der "erzählenden" Kollegin genannt.
Die betroffene Kollegin fühlt sich aber durch diese Situation in ihrem "Persönlichkeitsrecht" verletzt und ist verärgert, da es nicht normal oder sogar erlaubt und auch nicht erwünscht ist, über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.
Als dann der neuen Kollegin von der alten Kollegin gesagt wurde, dass sie nicht wünscht wenn sie nicht dabei ist bei so einem Gespräch, dass Dinge über sie erzählt werden. Die neue Kollegin war dann mehr als überrascht.
Wie soll sich die alte Kollegin nun verhalten?
-- Editiert von Vetlanda am 22.11.2019 12:07
-- Editiert von Moderator am 22.11.2019 17:30
-- Thema wurde verschoben am 22.11.2019 17:30
Persönlichkeitsrecht und Verletzung
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Zitatda es nicht normal oder sogar erlaubt und auch nicht erwünscht ist, über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen. :
Realisieren, das ihre Annahmen falsch sind.
Das es durchaus normal und oder sogar erlaubt ist über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.
Und was sie nicht wünscht, das muss sie dann zuvor auch deutlich mitteilen - es sei denn sie spricht mit einem Hellseher.
Und unbekannten Dritten Sachen zu erzählen die man nicht weitergetragen haben möchte, ist halt generell eine schlechte Idee.
Altes Sprichwort
"Wenn ein Geheimnis ein Geheimnis bleiben soll, dann darf man es mit niemandem teilen"
Dritten immer nur und ausnahmslos Dinge erzählen, die man jederzeit auch vor anderen Menschen wiederholen würde.
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Es ging nicht um "Geheimnisse" ich finde es einfach nicht nett, wenn man in großer (unbekannter) Runde über eine Person spricht, die nicht anwesend ist. Man weiß ja nie wer da was in den falschen Hals bekommt. Jedenfalls habe ich mit allzu viel Öffentlichkeit - die ich nicht kenne - schlechte Erfahrungen gemacht. Und ja, ich werde der Kollegin sicher überhaupt nichts mehr von mir erzählen. Ich erzähle ja auch niemanden davon was sie mir erzählt hat. Das fände ich auch nicht nett und ich glaube auch nicht, dass das in ihrem Sinne wäre. Ich habe ihr Verhalten als "Vertrauensbruch" angesehen. Was in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes.
Hallo,
trotzdem ist die ganze Sache nun so:
Moralisch, vielleicht nicht gerade das beste.
Rechtlich, nichts zu beanstanden...
Zitatich finde es einfach nicht nett :
Schön. Rechtlich irrelevant.
ZitatWas in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes. :
Du solltest dringend dein Weltbild überarbeiten.
ZitatEine Kollegin erzählt der neuen Kollegin persönliche Dinge beim Kennenlernen, z.B., über sich. Das Gespräch war privat und die "erzählende" Kollegin geht davon aus, dass dieses private Gespräch unter 4 Augen bleibt. :
Das ist eine optimistische Annahme. Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesetz, daß es jemandem verbietet, Dinge weiterzuerzählen, die ihm als Privatmensch von einem anderen privat erzählt worden sind.
"Tratschen" ist erlaubt und nicht strafbar.
Zitat:
Aber die "neue" Kollegin kam dann am Montag in die Arbeit und erzählt freudestrahlend, dass die "erzählende" Kollegin, am Wochenende und in einem Schul-Kurs "das Gesprächsthema Nr. 1 gewesen sei, also die neue Kollegin hat nicht nur im privaten Kreis alles "weiter erzählt" sondern auch im öffentlichen Raum.
Soviel ich weiß. wurde sogar der Name der "erzählenden" Kollegin genannt.
Man sollte immer genau überlegen, wem man was erzählt.
Zitat:
Die betroffene Kollegin fühlt sich aber durch diese Situation in ihrem "Persönlichkeitsrecht" verletzt und ist verärgert, da es nicht normal oder sogar erlaubt und auch nicht erwünscht ist, über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.
Da irrt die Kollegin.
Richtig ist ggf., daß der Arbeitnehmer unter Umständen vom Arbeitnehmer abgemahnt werden kann, wenn der den Betriebsfrieden dadurch stört, daß er im größeren Umfang private Dinge weitererzählt, die er von einem Kollegen unter der Maßgabe erfahren hat, sie bitte für sich zu behalten.
Außerdem sollten die weitergetratschten Fakteninformationen korrekt sein, und man sollte auch nicht in beleidigender Weise tratschen.
Zitat:
Als dann der neuen Kollegin von der alten Kollegin gesagt wurde, dass sie nicht wünscht wenn sie nicht dabei ist bei so einem Gespräch, dass Dinge über sie erzählt werden. Die neue Kollegin war dann mehr als überrascht.
Das ist zumindest dann nachvollziehbar, wenn die alte Kollegen nicht ausdrücklich gesagt hat "Das bleibt bitte unter uns!" und es auch nicht aus anderen Umständen naheliegend war, es nicht weiterzuerzählen.
Zitat:
Wie soll sich die alte Kollegin nun verhalten?
Sich in Zukunft genauer überlegen, wem sie was erzählt. Und Dinge, von denen sie nicht möchte, daß sie weitererzählt werden, gar nicht erst erzählen.
Es gibt zwei schöne Sprichwörter:
"Ein Geheimnis ist eine Sache, die einer weiß."
"Wissen es zwei, weiß es keiner. Wissen es drei, wissen es alle."
ZitatEs ging nicht um "Geheimnisse" ich finde es einfach nicht nett, wenn man in großer (unbekannter) Runde über eine Person spricht, die nicht anwesend ist. :
Das ist häufig ja auch richtig, aber rechtlich nicht relevant.
Zitat:Was in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes.
Das ist aber eine optimistische Annahme... ;-)
ZitatWas in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes. :
Hat man der "Neuen" diese Regel denn überhaupt mitgeteilt?
Natürlich ist auch eine privat abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung wirksam und bindend. Man wird aber wohl im Streitfall nicht beweisen können, daß eine solche abgeschlossen wurde. Mit Konkludenz wird es da schwierig...
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