Persönlichkeitsrecht und Verletzung

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)
Persönlichkeitsrecht und Verletzung

Eine Kollegin erzählt der neuen Kollegin persönliche Dinge beim Kennenlernen, z.B., über sich. Das Gespräch war privat und die "erzählende" Kollegin geht davon aus, dass dieses private Gespräch unter 4 Augen bleibt. Aber die "neue" Kollegin kam dann am Montag in die Arbeit und erzählt freudestrahlend, dass die "erzählende" Kollegin, am Wochenende und in einem Schul-Kurs "das Gesprächsthema Nr. 1 gewesen sei, also die neue Kollegin hat nicht nur im privaten Kreis alles "weiter erzählt" sondern auch im öffentlichen Raum.
Soviel ich weiß. wurde sogar der Name der "erzählenden" Kollegin genannt.

Die betroffene Kollegin fühlt sich aber durch diese Situation in ihrem "Persönlichkeitsrecht" verletzt und ist verärgert, da es nicht normal oder sogar erlaubt und auch nicht erwünscht ist, über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.

Als dann der neuen Kollegin von der alten Kollegin gesagt wurde, dass sie nicht wünscht wenn sie nicht dabei ist bei so einem Gespräch, dass Dinge über sie erzählt werden. Die neue Kollegin war dann mehr als überrascht.

Wie soll sich die alte Kollegin nun verhalten?






-- Editiert von Vetlanda am 22.11.2019 12:07

-- Editiert von Moderator am 22.11.2019 17:30

-- Thema wurde verschoben am 22.11.2019 17:30

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vetlanda):
da es nicht normal oder sogar erlaubt und auch nicht erwünscht ist, über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.

Realisieren, das ihre Annahmen falsch sind.
Das es durchaus normal und oder sogar erlaubt ist über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.
Und was sie nicht wünscht, das muss sie dann zuvor auch deutlich mitteilen - es sei denn sie spricht mit einem Hellseher.


Und unbekannten Dritten Sachen zu erzählen die man nicht weitergetragen haben möchte, ist halt generell eine schlechte Idee.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Altes Sprichwort

"Wenn ein Geheimnis ein Geheimnis bleiben soll, dann darf man es mit niemandem teilen"

Dritten immer nur und ausnahmslos Dinge erzählen, die man jederzeit auch vor anderen Menschen wiederholen würde.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.02.2021 18:44:50
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 25x hilfreich)

Es ging nicht um "Geheimnisse" ich finde es einfach nicht nett, wenn man in großer (unbekannter) Runde über eine Person spricht, die nicht anwesend ist. Man weiß ja nie wer da was in den falschen Hals bekommt. Jedenfalls habe ich mit allzu viel Öffentlichkeit - die ich nicht kenne - schlechte Erfahrungen gemacht. Und ja, ich werde der Kollegin sicher überhaupt nichts mehr von mir erzählen. Ich erzähle ja auch niemanden davon was sie mir erzählt hat. Das fände ich auch nicht nett und ich glaube auch nicht, dass das in ihrem Sinne wäre. Ich habe ihr Verhalten als "Vertrauensbruch" angesehen. Was in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

trotzdem ist die ganze Sache nun so:

Moralisch, vielleicht nicht gerade das beste.

Rechtlich, nichts zu beanstanden...

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Vetlanda):
ich finde es einfach nicht nett


Schön. Rechtlich irrelevant.

Zitat (von Vetlanda):
Was in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes.


Du solltest dringend dein Weltbild überarbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Vetlanda):
Eine Kollegin erzählt der neuen Kollegin persönliche Dinge beim Kennenlernen, z.B., über sich. Das Gespräch war privat und die "erzählende" Kollegin geht davon aus, dass dieses private Gespräch unter 4 Augen bleibt.

Das ist eine optimistische Annahme. Grundsätzlich gibt es in Deutschland kein Gesetz, daß es jemandem verbietet, Dinge weiterzuerzählen, die ihm als Privatmensch von einem anderen privat erzählt worden sind.

"Tratschen" ist erlaubt und nicht strafbar.
Zitat:

Aber die "neue" Kollegin kam dann am Montag in die Arbeit und erzählt freudestrahlend, dass die "erzählende" Kollegin, am Wochenende und in einem Schul-Kurs "das Gesprächsthema Nr. 1 gewesen sei, also die neue Kollegin hat nicht nur im privaten Kreis alles "weiter erzählt" sondern auch im öffentlichen Raum.
Soviel ich weiß. wurde sogar der Name der "erzählenden" Kollegin genannt.

Man sollte immer genau überlegen, wem man was erzählt.
Zitat:

Die betroffene Kollegin fühlt sich aber durch diese Situation in ihrem "Persönlichkeitsrecht" verletzt und ist verärgert, da es nicht normal oder sogar erlaubt und auch nicht erwünscht ist, über nicht anwesende "Dritte" private Dinge weiter zu erzählen.

Da irrt die Kollegin.

Richtig ist ggf., daß der Arbeitnehmer unter Umständen vom Arbeitnehmer abgemahnt werden kann, wenn der den Betriebsfrieden dadurch stört, daß er im größeren Umfang private Dinge weitererzählt, die er von einem Kollegen unter der Maßgabe erfahren hat, sie bitte für sich zu behalten.

Außerdem sollten die weitergetratschten Fakteninformationen korrekt sein, und man sollte auch nicht in beleidigender Weise tratschen.
Zitat:

Als dann der neuen Kollegin von der alten Kollegin gesagt wurde, dass sie nicht wünscht wenn sie nicht dabei ist bei so einem Gespräch, dass Dinge über sie erzählt werden. Die neue Kollegin war dann mehr als überrascht.

Das ist zumindest dann nachvollziehbar, wenn die alte Kollegen nicht ausdrücklich gesagt hat "Das bleibt bitte unter uns!" und es auch nicht aus anderen Umständen naheliegend war, es nicht weiterzuerzählen.
Zitat:

Wie soll sich die alte Kollegin nun verhalten?

Sich in Zukunft genauer überlegen, wem sie was erzählt. Und Dinge, von denen sie nicht möchte, daß sie weitererzählt werden, gar nicht erst erzählen.

Es gibt zwei schöne Sprichwörter:

"Ein Geheimnis ist eine Sache, die einer weiß."

"Wissen es zwei, weiß es keiner. Wissen es drei, wissen es alle."

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Vetlanda):
Es ging nicht um "Geheimnisse" ich finde es einfach nicht nett, wenn man in großer (unbekannter) Runde über eine Person spricht, die nicht anwesend ist.

Das ist häufig ja auch richtig, aber rechtlich nicht relevant.

Zitat:
Was in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes.

Das ist aber eine optimistische Annahme... ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Vetlanda):
Was in unseren Büros gesprochen wird, verlässt diesen Raum nicht, so ein Verhalten kenne ich und nichts anderes.

Hat man der "Neuen" diese Regel denn überhaupt mitgeteilt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Natürlich ist auch eine privat abgeschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung wirksam und bindend. Man wird aber wohl im Streitfall nicht beweisen können, daß eine solche abgeschlossen wurde. Mit Konkludenz wird es da schwierig...

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