Personalausweisnummer speichern

17. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)
Personalausweisnummer speichern

Hallo,
Hermes-Paketshop verlangt bei Abholung eines Paketes nicht nur die Vorlage des Personalausweises, sondern auch die Speicherung der Ausweisnummer. Ist das
Rechtens. A hat bei Firma X was bestellt und die Ware nach Hermes liefern lassen,
in den AGB s der Firma war von Speicherung der Ausweisnummer nicht die Rede,
jedoch bei Hermes selber. A hat aber bei Firma X bestellt. Muß das nicht irgendwo angegeben werden, das Hermes die Nummer speichert? . A hätte sonst nicht bestellt.

Gruß
September

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Der Empfänger hat vermutlich sowieso keinen Anspruch, weil er mit Hermes gar keinen Vertrag hat. Insbesondere könnte der Empfänger (!) wohl auch nicht dagegen vorgehen, wenn Hermes ihm die Aushändigung mit der Begründung "nicht an rothaarige Düsseldorfer" verweigert.

Interessant wird's, wenn man die Rechtsbeziehung von Hermes mit dem Absender anschaut. Der Absender dürfte aber den AGB zugestimmt haben ("Auslieferung nur an Empfänger, die der Speicherung zustimmen" ).
Und der Absender kann dem Empfänger auch keine Rechte einräumen, die er selbst nicht hat, insbesondere also auch nicht das Recht, sich diesbezüglich "have the cake and eat it" einzuräumen - nach dem Motto "ich kann den Anspruch einfordern, weil er mir abgetreten wurde, muß mich aber nicht an die AGB binden lassen, weil ich nicht ursprünglicher Vertragspartner war".

Ich könnte mir auch berechtigtes Interesse an einer (zeitlich begrenzten) Speicherung vorstellen, immerhin muß Hermes ggfs. beweisen können, wem man das Paket herausgegeben haben will, wenn plötzlich jemand kommt und sagt "eigentlich bin ich der Empfänger, wo ist mein Paket?".

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
September1
Status:
Schüler
(275 Beiträge, 81x hilfreich)

Wenn der Empfänger jedoch nicht wußte, das die Ausweisnummer gespeichert wird, muß er dann die Ware überhaupt annehmen.

Was der Absender (Firma) mit Hermes vereinbart hat, weiß Empfänger doch nicht.


Danke
September

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Kein Mensch muß müssen. Beim gewerblichen VK kann der K ja auch widerrufen.

Gegenüber dem privaten VK sehe ich hingegen keinen Anspruch, deswegen eine Lieferung zurückzuweisen, ohne gegenüber dem VK in Annahmeverzug zu geraten.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Es gibt viele Leute, die ihren Ausweis nicht dabeihaben, gar keinen gültigen besitzen oder keine Lust haben nochmals zu einer Abholstelle zu laufen. Wenn keine anderen Ausweisformen(Führerschein) akzeptiert werden, dann hat der VK Pech gehabt.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Wenn keine anderen Ausweisformen(Führerschein) akzeptiert werden, dann hat der VK Pech gehabt.


Beim privaten VK hat aber der K Pech gehabt.

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