Personalvermittlung verletzt Datenschutz

15. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)
Personalvermittlung verletzt Datenschutz

Da ich auf Arbeitssuche bin habe ich eine Firma für Personalvermittlung beauftragt für mich passende Stellen zu suchen. Natürlich haben sie alle notwendigen Unterlagen bekommen (Zeugnisse, Lebenslauf etc).

Jetzt hat mein Vermittler nochmals mit mir sprechen wollen und genau wissen wollen was bei meinem letzten AG zu Trennung geführt hat. Er hat "einen guten Freund", dieser arbeitet ganz zufällig in der gleichen Firma und im gleichen Team wie ich gearbeitet hat... Natürlich hat er nicht gesagt das er wahrscheinlich dort nicht positives über mich gehört hat. Aber diese Vorgehensweise ist doch fragwürdig!? Oder nicht?

Ich wurde bei meinem letzten AG in der Probezeit gekündigt aufgrund Krankheit. Trotzdem habe ich ein gute Zeugnis erhalten, weil mein Chef mir nichts verbauen wollte.

Hat der Vermittler gegen den Datenschutz verstoßen? Er muss ja meinen Namen erwähnt haben!
Und darf er meine persönlichen Daten in dieser Weise offen legen?
Beweisen kann ich natürlich nichts - es war ja alles nur telefonisch, dh. mündlich.

Mein Vermittler wusste den genauen Namen meines Gruppenleiters, dieser hat nicht mein Arbeitszeugnis unterschrieben.

-- Editiert von User am 15. Januar 2023 10:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119923 Beiträge, 39797x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Aber diese Vorgehensweise ist doch fragwürdig!?

Nö.



Zitat (von str516605-53):
Hat der Vermittler gegen den Datenschutz verstoßen?

Nicht mal im Ansatz erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16508 Beiträge, 9299x hilfreich)

Wenn jemand gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hat, dann der alte Arbeitgeber (bzw. der Mitarbeiter dort, der Auskünfte gegeben hat).

Der Vermittler hat gefragt - fragen ist erlaubt.
Nur ob jemand beim alten Arbeitgeber hätte antworten dürfen ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7194 Beiträge, 1513x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Hat der Vermittler gegen den Datenschutz verstoßen? Er muss ja meinen Namen erwähnt haben!


Nö muss er nicht zwingend

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von str516605-53):
Aber diese Vorgehensweise ist doch fragwürdig!?
Nein.

Zitat (von str516605-53):
Hat der Vermittler gegen den Datenschutz verstoßen?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
str516605-53
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Wann würde ein Personalvermittler denn gegen den Datenschutz verstoßen z.B.?

0x Hilfreiche Antwort


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