Pflegerecht / Ambulant /

10. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflegerecht / Ambulant /

Eine hitzige Diskussion bahnt sich an angesichts Corona Maßnahmen. Viele pflegen ihre Senioren/ Angehörige Zuhause & nutzen Dienstleistungen wie Pflegeassistenz, Leihpflegekräfte oder Ambulante Pflegedienste. (Ausländische und Inländische)

Die Frage lautet:
"Darf das Familienmitglied in deren angemietete privaten Wohnräume Videokameras installieren, um eine optimale Überwachung z.b. während Abwesenheit; um die Pflegekrafttätigkeit bzw das Tun zu beobachten"?

-- Editiert von Suche_Antworten am 10.03.2021 19:27

-- Editiert von Suche_Antworten am 11.03.2021 05:12

-- Editiert von Moderator am 11.03.2021 17:13

-- Thema wurde verschoben am 11.03.2021 17:13

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Klar, wenn die Pflegekraft damit einverstanden ist.

Oder anders gesagt: Was würdest du sagen, wenn dein AG deine Arebit per Vidoekamera beobachtet und dokumentiert ohne das du es weisst?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Klar, wenn die Pflegekraft damit einverstanden ist.

Alternativ, wenn die Pflegekraft rechtskonform darüber informiert wird oder man eine gesetzliche Berechtigung hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ratlose mama):
Klar, wenn die Pflegekraft damit einverstanden ist.

Alternativ, wenn die Pflegekraft rechtskonform darüber informiert wird oder man eine gesetzliche Berechtigung hat.


Danke. Obliegt die gesetzliche Berechtigung für die Pflegeperson nicht bereits im Mietrecht einer Sache? (Tun zur dürfen was deren beliebt "in deren Wohnräume") Ich sehe hier eine Grauzone.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Klar, wenn die Pflegekraft damit einverstanden ist.

Oder anders gesagt: Was würdest du sagen, wenn dein AG deine Arebit per Vidoekamera beobachtet und dokumentiert ohne das du es weisst?


Dankeschön jedoch es handelt sich nicht um "was ich sagen würde". Fakt ist in Tankstellen, Banken, jeder Edeka, Baumarkt sogar mancher Schulgebäude/Kindergärten sogar Tierheime etc werden die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit gefilmt. Dies ganz bestimmt nicht heimlich sondern stillschweigend bewusst auch ohne Unterzeichnung einer Einverständniserklärung. In diesen genannten Arbeitsstellen war meines Wissens bislang keine Klärung bzw Gesetzesbedarf der Sache; oder täusche ich mich?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Die Mitarbeiter müssen zustimmen.

Ohne Zustimmung bzw. verdeckt darf man nur unter sehr engen rechtlichen Umständen filmen.

Bei aller Überwachung muss vorher abgewägt werden welche Interessen überwiegen.

Zudem darf das Gefilmte nicht ewig aufbewahrt werden und dem AN muss auch erklärt werden, wann und wie gespeichert und gelöscht wird, wer verantwortlich für die Aufnahmen ist und wer Zugang zu den Daten bekommt.
Als Privatperson wäre mir das zu aufwendig, das alles zu dokumentieren und rechtssicher durchzuführen.

(wenn ich einem Pflegedienst oder eine Pflegepeson grundsätzlich nicht vertraue, ann muss man die Pflege eben selber übernehmen oder andersrum. Als Pflegeperson würde ich mich nicht permanent überwachen lassen)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Es steht dem Familienmitglied frei, mit der Pflegeperson und dem Pflegebedürftigen eine entsprechende Überwachungs-Vereinbarung für die Wohnräume des Pflegebedürftigen zu treffen.

Das hat mE gar nichts mit der Pandemie zu tun. Die Pflegepersonen arbeiten mit und ohne Pandemie. Fraglich nur, ob sie sich dabei auch noch überwachen lassen wollen.

Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun?


-- Editiert von Anami am 11.03.2021 13:26

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Suche_Antworten
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun?
-- Editiert von Anami am 11.03.2021 13:26


"Grundgesetz" weil ein Fall von Abuses aufgedeckt wurde. Tatbestand des Abuses von einer Pflegekraft gegenüber einem Patienten bewiesen wurde. Die Pflegekraft den Fall durch ReA nun rausschmeißen lassen möchte weil die Beweise (das Video) ohne schriftliche Genehmigung in dessen Wohnräume aufgezeichnet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was hat das mit dem Grundgesetz zu tun?

Rein gar nichts.



Zitat (von Suche_Antworten):
"Grundgesetz" weil ein Fall von Abuses aufgedeckt wurde.

Zitat (von Suche_Antworten):
Die Pflegekraft den Fall durch ReA nun rausschmeißen lassen möchte

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wie meinen?


Ich glaube damit wird wohl gemeint sein, dass die Pflegerin aufgrund der heimlich gemachten Aufnahmen das Verfahren abweisen/einstellen lassen will.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32153 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Suche_Antworten):
"Grundgesetz" weil ein Fall von Abuses aufgedeckt wurde.
Das hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Das könnte eine Straftat sein, die nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden wäre.
Zitat (von Suche_Antworten):
Tatbestand des Abuses von einer Pflegekraft gegenüber einem Patienten bewiesen wurde.
Man hat also per Überwachungskamera den Abusus gefilmt. Man hat der Pflegekraft gekündigt. Man hat ohne Erlaubnis/Zustimmung Kameras installiert.
Vermutlich streitet die Pflegekraft alles ab und ihr RA bezieht sich auf unerlaubte Überwachung.

Man lasse seinen eigenen Anwalt tun, was zu tun ist.

Zitat (von Suche_Antworten):
Eine hitzige Diskussion bahnt sich an angesichts Corona Maßnahmen.
Oder man diskutiert hitzig weiter, was darf und was nicht und wann.
Also weder Grundgesetz noch Corona-Maßnahmen...einfach hitziges Geschwätz?
--------------------------------
Zitat (von Harry van Sell):
Rein gar nichts.
Schon klar, dass du das weißt. ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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