Hallo zusammen
Unser Unternehmen möchte im Kundenbereich des Webportals (-> Zugang nur mit Anmeldung), ein Pop-Up für die Newsletter Anmeldung schalten.
Ein Teil der Zielgruppe dieser Aktion wurde nach in Kraft treten der DSGVO vom Unternehmen bereits um eine neue und ausdrückliche Erlaubnis für den Versand des E-Mail Newsletters gebeten (einmalige Nachfrage per E-Mail), hat diese allerdings nicht erteilt. Beim anderen Teil handelt es sich um "Neukunden", welche bei Registrierung keine Einwilligung erteilt haben.
Kann für diese Kunden ein erneutes "Werben" für den Newsletter via Pop-Up stattfinden, oder ist dies zu unterlassen, da ja bewusst keine Einwilligung (bei Nachfrage 2018 oder bei Registrierung) erteilt wurde?
Danke für eine Einschätzung!
Pop-Up Newsletter Anmeldung (für Bestandskunden)
25. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 25. November 2021 | 13:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Pop-Up Newsletter Anmeldung (für Bestandskunden)
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#1
Antwort vom 25. November 2021 | 14:41
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Klar ist ein "Pop-Up" innerhalb des Portals erlaubt.ZitatKann für diese Kunden ein erneutes "Werben" für den Newsletter via Pop-Up stattfinden, oder ist dies zu unterlassen, da ja bewusst keine Einwilligung (bei Nachfrage 2018 oder bei Registrierung) erteilt wurde? :
#2
Antwort vom 25. November 2021 | 16:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatKlar ist ein "Pop-Up" innerhalb des Portals erlaubt. :
Richtig.
Wobei ich weniger das Problem im Pop-up sehe, sondern mehr im Umsetzten, also wie man die Kunden ohne Zustimmung identifizieren will.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. November 2021 | 17:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Ok, dann ist es also möglich per "Pop-Up" zu werben. Bei einem "Reminder" per E-Mail sähe es ja wahrscheinlich ganz anders aus, da "werben" für den Newsletter ohne Einwilligung nicht möglich ist.
@Harry van Sell: Die Unterscheidung – gemäss Aussage der IT-Abteilung – lässt sich problemlos machen; ein Anzeigen des "Pop-Up" lediglich an Kunden ohne Zustimmung ist also möglich.
-- Editiert von DPO_1 am 25.11.2021 17:20
#4
Antwort vom 25. November 2021 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatDie Unterscheidung – gemäss Aussage der IT-Abteilung – lässt sich problemlos machen; :
Das ist mir bekannt.
Die Frage ist keine technische, sondern eine datenschutzrechtliche.
Man sollte also nicht die IT Abteilung fragen, sondern den Datenschutzbeauftragten - der schaut sich dann die Technische Umsetzung der IT Abteilung an.
#5
Antwort vom 25. November 2021 | 18:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Frage ist keine technische, sondern eine datenschutzrechtliche. :
Ok, sorry fürs Missverständnis meinerseits.
Zitatwie man die Kunden ohne Zustimmung identifizieren will :
Kann betreffend "Identifikation der Kunden ohne Zustimmung" nicht davon ausgegangen werden, dass Kunden welche 2018 bei Nachfrage zur Einwilligung nicht ja gesagt bzw. sich bei Neuregistrierungen danach den NL nicht bestellt haben, als "Zielgruppe" fürs Pup-Up gelten? Von den restlichen ist ja eine Einwilligung vorhanden sprich das Pop-Up soll bei diesen nicht erschienen.
Bitte um Entschuldigung, sollte ich die Fragestellung doch noch nicht verstanden haben. Darf ich, falls falsch interpretiert, nochmals um eine kurze Erklärung bitten?
#6
Antwort vom 26. November 2021 | 07:54
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39819x hilfreich)
ZitatKann betreffend "Identifikation der Kunden ohne Zustimmung" nicht davon ausgegangen werden, dass Kunden welche 2018 bei Nachfrage zur Einwilligung nicht ja gesagt bzw. sich bei Neuregistrierungen danach den NL nicht bestellt haben, als "Zielgruppe" fürs Pup-Up gelten? :
Ja, korrekt.
Jetzt ist die Frage, wie man das ganze angeht.
Würde man die Daten dieser Kunden nun für diese Aktion verarbeiten, könnte das zu Problemen führen.
Genauso kann es zu Problemen führen, wenn man die Daten der anderen Kunden dafür verarbeiten würde.
Einfach weil in den Fällen die dazu notwendige Einwilligung zur entsprechenden Datenverarbeitung fehlt.
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