Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe gestern eine Nachricht bekommen, die mich fast aus den Socken gehauen hat.
Meine Frau und ich haben Uns getrennt und aktuell herrscht da kein gutes Verhältnis mehr.
Nun habe ich Erfahren, dass sie meine Post, die noch an die alte Adresse ging, an ihren Partner gegeben hat und dieser wiederum an eine Freundin von mir, um sie da abzuholen.
Das geht meines Erachtens nach überhaupt nicht.
1. Fakt: Sie hat mir nich Bescheid gegeben, dass Post für mich an kam.
2. Fakt: Briefe ohne Einwilligung an 3te (2x) weiter gegeben.
Die Frage ist, kann ich hier was unternehmen, oder hat sie das "Recht" dazu, weil wir noch verheiratet sind?
Vielen Dank im Voraus.
-- Editiert von go517077-93 am 10.06.2019 16:10
Post (Briefe) an 3te weiter geben. (ohne Befugnis)
10. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juni 2019 | 15:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Post (Briefe) an 3te weiter geben. (ohne Befugnis)
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juni 2019 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32231 Beiträge, 5662x hilfreich)
Warum hast du keinen Nachsendeauftrag gemacht? Geht für 6 Monate oder länger. Also mach das jetzt. Morgen bei der Post... oder jetzt online.ZitatDie Frage ist, kann ich hier was unternehmen, :
Ist halt kein gutes Verhältnis mehr. Sie hätte die Post auch wegwerfen oder liegenlassen können (weil: is nich für mich)Zitat1. Fakt: Sie hat mir nich Bescheid gegeben, dass Post für mich an kam. :
Auch so. Ist eben kein gutes Verhältnis mehr. DU hättest ihr erlauben können oder sagen können, wie das zu regeln ist. Denn DU bist ausgezogen.Zitat2. Fakt: Briefe ohne Einwilligung an 3te (2x) weiter gegeben. :
Doch. Das geht. Hast du doch grad gemerkt.ZitatDas geht meines Erachtens nach überhaupt nicht. :
Sei mal einfach froh, dass du die Briefe nun hast.
Mit Datenschutzrecht hat das nichts zu tun. Mit Familienrecht auch nicht.
Sondern mit dem Verhältnis zwischen euch.
Aber wenn dich sowas schon aus den Socken haut--- ojee.
Und jetzt?
Schon
268.118
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten