Postbeamter posaunt private Daten herum...

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Postbeamter posaunt private Daten herum...

Guten Abend, folgendes Erlebnis:

Eine Person möchte sich am Schalter der Postbank Geld auszahlen lassen. Das Konto ist zwar überzogen, liegt aber deutlich im genehmigten Dispo. Die Auszahlung ist überhaupt kein Problem!! Der Kunde ist solvent.

Der Postmitarbeiter spricht den Kunden dann laut an, ob er seinen Kontostand kennen würde. Der Kunde sagt ja. Der Postmitarbeiter bleibt hartnäcktig, guckt denm Kunden kritisch an und wiederholt die Aussage. Kunde sagt er wisse Bescheid, alles sei im Lot, er möchte nun sein Geld bekommen.

Postmitarbeiter sagt laut "Herr x, wenn Sie Ihren Kontostand kennen.....wir können Ihnen da raus helfen". Kunde empört und fordert sein Geld. Und bekommt es natürlich.

Alle Wartenden im Raum, ca. 10 Personen, haben das mitbekommen. Entsprechend war der Gang des Kunden an allen vorbei.....

Der Kunde ist so empört das er später zurück kehrt, den Postmitarbeiter einige Worte erzählt. Und das er sich beim Vorstand über ihn beschweren werde. Postmitarbeiter tut das locker ab, machen Sie das ruhig.

Die vorbeikommende Filialleiterin hörte sich das Ganze vom Kunden an, versprach ein Gespräch mit dem Regionalleiter und dann den Kunden zu informieren.

Der Kunde ist dermaßen empört das er darüber nachdenkt, sich beim Datenschutzbeauftragen zu beschweren. Er will das nicht so einfach auslaufen lassen, zumal der Postmitarbeiter keinerlei Einsicht zeigt. Und der Kunde sich vor den anderen Kunden erniedrigt fühlt

Was kann der Kunde noch machen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Ich vermisse in der Schilderung den Teil:

Zitat (von alewie):
posaunt private Daten herum



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Darunter meine ich das der Kunde sein Konto überzogen hat, laut Darstellung des Postmitarbeiters so erheblich, dass er Hilfe gebrauchen könnet...oder gar benötigt.

Keine zahelnmäßige Daten, aber persönliche (vertrauliche) Aussagen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Darunter meine ich das der Kunde sein Konto überzogen hat,

Er hat nur gefragt, man den Kontostand kennt. Damit impliziert er nicht das das Konto überzogen ist.



Zitat (von alewie):
wir können Ihnen da raus helfen

Damit könnte er unter Umständen impliziert haben, dass das Konto überzogen ist, aber nicht dass er Hilfe gebrauchen könnte oder gar benötigt.
Könnte aber auch sein, dass der Kontostand so hoch ist, das er eine Investioinsberatung machen wollte. Damit das Geld was abwirft statt auf dem Koto zu vergammeln.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja, aber alles so laut, das es alle mitbekommen haben. Die Gestik und die Betonung waren eindeutig.

Und das ist sicherlich inakzeptabel.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Und das ist sicherlich inakzeptabel.

Ohne Frage, nur sehe ich derzeit keinerlei rechtlichen Angriffspunkte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von alewie):
Und das ist sicherlich inakzeptabel.

Ohne Frage, nur sehe ich derzeit keinerlei rechtlichen Angriffspunkte.


Danke, das wollte ich wissen.

Schönes Wochenende!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

nicht vergessen sollte man, dass - soweit die Schilderung stimmt - ausdrücklich der Name des Kunden genannt wurde. Das dürfte durchaus gegen den Datenschutz verstoßen haben.

Zitat:
Ohne Frage, nur sehe ich derzeit keinerlei rechtlichen Angriffspunkte.
Die Frage ist ja, was das Ziel ist.
Eine Abmahnung für den Mitarbeiter könnte schon herausspringen (nur hat die betroffene Person davon nichts, erfährt das noch nicht einmal).
Und Schadenersatz bedingt nun mal einen materiellen Schaden, der ist bisher aber nicht zu erkennen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

nicht vergessen sollte man, dass - soweit die Schilderung stimmt - ausdrücklich der Name des Kunden genannt wurde. Das dürfte durchaus gegen den Datenschutz verstoßen haben.

Stefan


An wen müsste ich mich denn wegen dem Verstoß gegen den Datenschutz wenden? Die Bank reagiert auf die Beschwerde erstmal nicht...

Schadensersatzansprüche o.ä. wären von meiner Seite aus überhaupt nicht angedacht, aber eine angemessene Stellungnahme/ Entschuldigung erwarte ich schon...

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Die Bank reagiert auf die Beschwerde erstmal nicht...


Nicht nach außen, also in Ihre Richtung, was intern passiert werden Sie aber auch nicht erfahren.

Zitat (von alewie):
aber eine angemessene Stellungnahme/ Entschuldigung erwarte ich schon...


Gehört sich zwar allein aus Anstand, aber auch darauf haben Sie keinen Anspruch.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120236 Beiträge, 39854x hilfreich)

Zitat (von alewie):
An wen müsste ich mich denn wegen dem Verstoß gegen den Datenschutz wenden?

An den Datenschutzbeauftragten der Bank oder an den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke! Zumindest werden ich einmal den Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

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