hallo erstmal
ich habe mal eine frage und zwar bin ich mit meiner freundin auseinander gegangen:-(
und nun möchte bzw. hat sie bilder von mir(intieme bilder) anderen leuten gezeigt und möchte diese auch veröffentlichen an z.b. den arbeitgebenr freunde und so.
das ganz ist für mich wie ein kindergarten aber sie hat es ihren freunden gegenüber schon getan.
meine frage ist was kann ich dagegen machen.
kann ich sie irgendwie zur rechenschaft ziehen?
Danke schon mal im Voraus
Stefan
-----------------
""
Privat BIlder Veröffentlichen
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
"Zeigen" ist wohl noch kein "Verbreiten" i.S.d. KunstUrhG. Gegen Veröffentlichung könntest du dich hingegen wehren.
-----------------
""
danke schonmal für die schnelle antwort
aber wenn sie die fotos an andere leute weiter schickt bzw. gibt dann könnte ich mich dagegen wehren? zumal sie das schriftlich angedriht hat. kann ich da dann jetzt schon was dagegen tun?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Unterlassungserklärung fordern, vulgo "Abmahnung". Wenn schon konkretes Verhalten zu besorgen ist (hier: die Ankündigung), geht das auch schon vor dem ersten Verstoß.
-----------------
""
okay danke schön für die antwort also werde ich am besten erstmal zur polizei gehen
-----------------
""
quote:
also werde ich am besten erstmal zur polizei gehen
Nö, die haben doch mit Zivilrecht gar nichts zu tun. Unterlassungssachen sind Zivilrecht.
Eine "geplante Straftat" liegt ja nicht mal im Entferntesten vor, geschweige denn eine begangene, folglich wird dich die Polizei völlig zu recht gleich wieder nach Hause schicken.
-----------------
""
achso okay ich dachte weil Polizei dein freund und helfer:-)
gut dann sag ich schon mal danke für die schnellen guten antworten echt klasse Danke
wenn sie aber bilder von mir veröffentlicht wie sieht das mit schadensersatz aus?
würde er mir zu stehen und wenn wie viel circa?
-----------------
""
Welcher Schaden würde dir denn dadurch entstehen? Schadensersatz ist kein Schmerzensgeld, d.h. er kann nur konkret nachgewiesen werden. Eine Pauschale wie "da habe ich mich sehr geschämt = 500 EUR" gibt es nicht.
-----------------
""
--- editiert vom Admin
super danke für die so schnelle und sehr klare und präziese antwort
ihr seit echt super
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten