Privat BIlder Veröffentlichen

2. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
steufel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Privat BIlder Veröffentlichen

hallo erstmal
ich habe mal eine frage und zwar bin ich mit meiner freundin auseinander gegangen:-(
und nun möchte bzw. hat sie bilder von mir(intieme bilder) anderen leuten gezeigt und möchte diese auch veröffentlichen an z.b. den arbeitgebenr freunde und so.
das ganz ist für mich wie ein kindergarten aber sie hat es ihren freunden gegenüber schon getan.
meine frage ist was kann ich dagegen machen.
kann ich sie irgendwie zur rechenschaft ziehen?

Danke schon mal im Voraus
Stefan

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

"Zeigen" ist wohl noch kein "Verbreiten" i.S.d. KunstUrhG. Gegen Veröffentlichung könntest du dich hingegen wehren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steufel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

danke schonmal für die schnelle antwort
aber wenn sie die fotos an andere leute weiter schickt bzw. gibt dann könnte ich mich dagegen wehren? zumal sie das schriftlich angedriht hat. kann ich da dann jetzt schon was dagegen tun?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Unterlassungserklärung fordern, vulgo "Abmahnung". Wenn schon konkretes Verhalten zu besorgen ist (hier: die Ankündigung), geht das auch schon vor dem ersten Verstoß.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
steufel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

okay danke schön für die antwort also werde ich am besten erstmal zur polizei gehen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
also werde ich am besten erstmal zur polizei gehen


Nö, die haben doch mit Zivilrecht gar nichts zu tun. Unterlassungssachen sind Zivilrecht.

Eine "geplante Straftat" liegt ja nicht mal im Entferntesten vor, geschweige denn eine begangene, folglich wird dich die Polizei völlig zu recht gleich wieder nach Hause schicken.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
steufel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

achso okay ich dachte weil Polizei dein freund und helfer:-)
gut dann sag ich schon mal danke für die schnellen guten antworten echt klasse Danke

wenn sie aber bilder von mir veröffentlicht wie sieht das mit schadensersatz aus?
würde er mir zu stehen und wenn wie viel circa?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

Welcher Schaden würde dir denn dadurch entstehen? Schadensersatz ist kein Schmerzensgeld, d.h. er kann nur konkret nachgewiesen werden. Eine Pauschale wie "da habe ich mich sehr geschämt = 500 EUR" gibt es nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.04.2010 11:05:42
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
steufel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

super danke für die so schnelle und sehr klare und präziese antwort
ihr seit echt super

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