Private Weitergabe von Infos - Rathaus

7. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Weitergabe von Infos - Rathaus

Darf das Rathaus/Gemeinde Daten und Infos an Privatpersonen weitergeben "tratschen"?

Mir ist ja bekannt, dass gewisse Daten an andere Behörden etc. weiter gegeben werden dürfen. Aber gilt das auch im privaten Kreis? Wenn ich etwas beantrage, Vertrag aber noch nicht unterschrieben habe, dürfen dann die Mitarbeiter im Rathaus dieses Anliegen nach außen in den Privatbereich tragen? Es quasi Freunden etc. erzählen?

Ich wurde heute mit Mails zugetextet (hauptsächlich feindlich) die auf das Thema eingingen aus dem Antrag. Ich hab das allerdings NUR im Rathaus unter 4 Augen erzählt und plötzlich scheint es die halbe Gemeinde zu kennen und zu denken sie müssten ihren Senf dazu geben.
Ist das erlaubt? Dürfen die einfach sowas nach außen mitteilen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Das Rathaus tratscht ganz sicher NICHT. :schock:

Zitat (von Pan8dora):
Dürfen die einfach sowas nach außen mitteilen?
Wie nach außen? Mails an dich sind nicht *nach außen*, sondern an dich.
Zitat (von Pan8dora):
Es quasi Freunden etc. erzählen?
Evtl. ist das erlaubt, kommt drauf an, was es ist.

Ich kann nicht erkennen, ob das ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Rathaus tratscht ganz sicher NICHT.

Ich hoffe das war Sarkasmus!

Ich habe es nur der Person im Zimmer erzählt was ich beantragen möchte. Heute bekam ich dann Emails und Whatsapp Nachrichten mit Beschimpfungen und teils sogar Einschleimungen ala "mach das nicht". Ob das nun diese Person im Zimmer weitergetratscht hat oder jemand in der Abteilung der den Antrag las ist irrelevant. Da es sich ja um vertrauliche Angelegenheiten innerhalb eines Rathauses handelt.

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#3
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie nach außen? Mails an dich sind nicht *nach außen*, sondern an dich.


Nein. Nach außen. Also an Nachbarn etc. Ich hab von diesen Nachbarn dann Emails bekommen, was der Sch...quasi soll. EMails von Leuten die das gar nichts angeht. Nicht vom Rathaus.

Die haben den den ganzen Inhalt an Privatpersonen weitergetratscht. Medizinische vertrauliche Inhalte, Finanzdaten. An Privatpersonen aus meiner Umgebung. Sowas kann unmöglich legal sein!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Da es sich ja um vertrauliche Angelegenheiten innerhalb eines Rathauses handelt.
Vielleicht ist es das nicht gewesen?
Zitat (von Pan8dora):
Sowas kann unmöglich legal sein!
Wenns dich beruhigt, dann melde den Tratsch an den Datenschutzbeauftragten des Rathauses. Was erhoffst du dir?

Überleg mal:
Es geht sicher um dein PK. Erst ist das halbe Dorf GEGEN dein Patenkind bzw. FÜR die/den Mobber. Die Eltern des Kindes können sich nicht wehren, warum auch immer. Du übernimmst das freundlicherweise.
Du fragst erst hier (am 1.4. halböffentlich), erhältst Hinweise und Ratschläge.
Du gehst ins Rathaus und stellst im Jugendamt einen Antrag auf xyz.
Du erzählst einer Person im Rathaus im Vertrauen etwas unter 4 Augen.

Ich vermute, das war dermaßen daneben oder lächerlich, dass die Person es anderen erzählt hat.
Du hast da wohl etwas losgetreten, was du nicht mehr beherrschen kannst.
Über einen x-beliebigen und langweiligen Antrag wird niemand vom Amt draußen etwas erzählen.

Tratsch ist nicht unbedingt DS-Verletzung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zu nennende Vorschriften sind hier 37 BeamtStG oder auch ggf 353b StGB.

Was wollen sie erreichen?

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Die (Rathaus) haben den den ganzen Inhalt an Privatpersonen weitergetratscht.


Das wäre dann erst mal noch zu beweisen!



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119991 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Pan8dora):
Ich hoffe das war Sarkasmus!

Nö, Realismus.
Gebäude pflegen außer in Träumen und Filmen nicht zu sprechen.



Zitat (von Pan8dora):
Da es sich ja um vertrauliche Angelegenheiten innerhalb eines Rathauses handelt.

Nicht alles was man selber als "vertraulich" ansieht ist es auch.



Zitat (von Pan8dora):
Die haben den den ganzen Inhalt an Privatpersonen weitergetratscht.

Da bestünde erst mal das Problem das zu beweisen.



Zitat (von Pan8dora):
Ich habe es nur der Person im Zimmer erzählt was ich beantragen möchte.

Der Kreis der Wissenden ist naturgemäß aber ungleich größer.

Es kann auch nicht ausgeschlossen werden das ein Dritter mithörte, der keinerlei Beschränkungen zur Weitergebe / Verbreitung unterliegt. Dann wären alles Maßnahmen ein Schuss in den Ofen.



Zitat (von Pan8dora):
Sowas kann unmöglich legal sein!

Da wir nicht wissen, was konkret da weitergegeben wurde, können wir denknotwendigerweise nicht zielführend darüber diskutieren.

Man hat die Möglichkeit das ganz dem zuständigen Datenschutzbeauftragten zu melden, dem zuständigen Amtsleiter zu informieren, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.
In Frage kämen auch noch zivilrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadenersatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Versuch doch als erstes herauszufinden, woher die Infos stammen. Frag die Nachbarn auf WhatsApp, wer den Quatsch erzählt hat usw., dann kannst du Schritt für Schritt schauen.

Meldung ggf an den Landesdatenschutzbeauftragten, Strafbarkeit könnte vorliegen nach 203 StGB, den Verdacht kannst du bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Aber erst Infos sammeln, sonst versandet es eh.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Neoner):
Versuch doch als erstes herauszufinden, woher die Infos stammen.
Zitat (von Pan8dora):
Ob das nun diese Person im Zimmer weitergetratscht hat oder jemand in der Abteilung der den Antrag las ist irrelevant.
Das grenzt schon ein. Doch warum sollte die Mitarbeiterin des 4-Augen-Gespräches etwas zugeben? Und warum sollte jemand, der diesen Antrag las, etwas zugeben?
Zitat (von Neoner):
Meldung ggf an den Landesdatenschutzbeauftragten,
Das Rathaus hat selbst einen DS.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
großmädle
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ich würde erst mal Kontakt mit der Landesdatenschutzbehörde aufnehmen.

Ganz links liegen lassen würde ich den Datenschutz des Rathauses und die Vorgesetzten des Rathauses....
Findest sicherlich bei Google deinen Landesdatenschutz..

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Neoner
Status:
Beginner
(140 Beiträge, 39x hilfreich)

Ich würde auch definitiv über den Landesdatenschutzbeauftragten gehen und nicht direkt über den des Rathauses.

Aber Versuch vorher Informationen zusammen zu kriegen, wie gesagt die Nachbarn mal fragen woher die die Info haben usw schriftlich per WhatsApp, alles besser als nix

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