Private sachen weitererzählen

3. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
fragen-steller
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private sachen weitererzählen

Hallo


es gehört nur so halb in "Probleme nach der Trennung". Es geht um "EX-Freundin".

Ich habe letzte Zeit erfahren, dass unsere ganzen Bekanntenkreis usw. sehr intime Details von mir wissen, sie erzählt zu Bekannten das ich verschiedene Krankheiten und Virus habe, ich habe versucht mit sie zu sprechen und gefragt das sie so was nicht weiter erzählt, aber will sie nicht aufhören und ihre Antwort war: "ich will nur die andre Frauen vor warnen..."



Was ich einfach mal Fragen wollte, ob es schon an der Tagesordnung steht oder wo andres, intime Dinge über seinen alten Freund in aller Welt Rum zu erzählen? kann ich sie Anzeigen? lohnt es sich?

viele Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von fragen-steller am 03.09.2012 08:27

intime Dinge über seinen alten Freund in aller Welt Rum zu erzählen? kann ich sie Anzeigen? lohnt es sich?

So lange es die Wahrheit ist kann sie es rumerzählen, egal wie unangenehm es dir ist.
Erst wenn sie lügt, dann nennt man es Verleumdung und kann man anzeigen, aber ich glaube das lohnt sich nicht wirklich.


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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Hat auch mit Datenschutz nicht das geringste zu tun.
Beziehungsprobleme sind eh net in Gesetze zu fassen

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" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>So lange es die Wahrheit ist kann sie es rumerzählen, egal wie unangenehm es dir ist. <hr size=1 noshade>


Man könnte sich aber ggfs. die Formulierung von §186 StGB zu nutze machen und darauf setzen, daß die Ex die Behauptungen nicht beweisen kann...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)


Wenn man etwas Geld loswerden möchte könnte man auch einen Anwalt beauftragen der Dame einen hochachtungsvollen Brief zu schreiben. Schindet oft Eindruck.

Auch wenn es wohl nur die o.g. Ansatzpunkte gibt, so muss man sich darüber klar sein, dass Anwälte so gut in erster Linie die Interessen ihrer Mandanten vertreten, nicht notwendigerweise das Recht.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
dass Anwälte so gut in erster Linie die Interessen ihrer Mandanten vertreten, nicht notwendigerweise das Recht


Quark, Anwälte sind in erster Linie Organe der Rechtspflege.

Wenn du damit gemeint haben solltest, anwaltliche Vertretung bedeute nicht, daß der Mandant auch im Recht ist, hast du das sehr ungeschickt ausgedrückt.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
...so muss man sich darüber klar sein, dass Anwälte so gut in erster Linie die Interessen ihrer Mandanten vertreten, nicht notwendigerweise das Recht.


IMO gibt es im Zivilrecht "DAS RECHT" nicht. Es gibt Parteien, die sich jeweils im Recht glauben - oder der Auffassung sind, ihr Recht vor Gericht bestätigt zu bekommen.

Persönlich finde ich es interessant, dass im Sprachgebrauch zwei Ausdrücke für zivile Rechtsvertreter verwendet werden. Es ist regelmäßig von Anwalt aber auch von [/u]Rechtsanwalt die Rede. Eine Systematik konnte ich darin noch nicht erkennen.
Im Zeifel fände ich aber die Bezeichnung Anwalt trefender. Ein (aus Blickwinkel der Mandanten) guter Anwalt macht sich nämlich die (Rechts)auffassung seines Mandaten so weit irgend möglich zu eigen und vertritt diese nach Kräften. Mit RECHT oder GERECHTIGKEIT muss das nicht zwangsläufig im Einklag stehen.

Nicht selten kommen von Anwälten haarstäubende Forderungen, mit denen man sich dann glaubt ernshaft auseinander zu setzen zu müssen - oft auch auseinandersetzen muss.


VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, das regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.


[i]D"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Es ist regelmäßig von Anwalt aber auch von Rechtsanwalt die Rede. Eine Systematik konnte ich darin noch nicht erkennen.


Ersteres ist die Kurzform von letzterem. *duh*

quote:
Mit RECHT oder GERECHTIGKEIT muss das nicht zwangsläufig im Einklag stehen.


Gerechtigkeit ist eh eine so subjektive Sache, daß sich das Rechtssystem diese berechtigt nicht als Ziel setzt.

"Recht" besteht in der Praxis nicht nur aus den Gesetzen, sondern auch daraus, wie auf deren Grundlage geurteilt wird.
In sofern ist es mit dem "macht sich nämlich die (Rechts)auffassung seines Mandaten so weit irgend möglich zu eigen " schon etwas vielschichtiger.

Ich finde die Formulierung aus mehreren Gründen schlecht.

Zum einen kümmert sich der Anwalt einen Schnuff um die Rechtsauffassung seines Mandanten. Das ist schließlich *sein* Fachbereich. Einem Arzt ist auch egal, ob der Patient meint, das Zwicken im Bauch komme vom Karottensalat.

Richtig ist, daß der Anwalt (wenn er gut ist) versucht, eine Rechtsauffassung zu vertreten, die für seinen Mandanten günstig ist. Das ist aber in den meisten Fällen in der Praxis irrelevant, denn nur selten ergeben sich Fälle, in denen noch keine Klarheit darüber besteht, welcher unter mehreren vertretbaren Rechtsauffassungen die Gerichte zuneigen werden.

In der Praxis geht es also in der Regel weniger um Recht (also welche Rechtsauffassung korrekt ist), sondern darum, wer beweisen kann, es zu haben. Und da ist natürlich richtig, daß da von Anwälten auch taktiert wird, also etwa versucht wird, die Gegenseite "einzuschüchtern", um einen konkreten Rechtsstreit (mit womöglich unklarem Ausgang, man weiß ja nicht, was z.B. der Gegner für Zeugen hat und was die aussagen) zu vermeiden.

Das hat aber dann nichts mit Rechtsauffassungen zu tun und ist mit "hat nichts mit Recht zu tun" etwas mißverständlich umschrieben, denn es suggeriert, es sei das täglich Brot des Anwaltes, gegen das Recht zu agieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

quote:
Richtig ist, daß der Anwalt (wenn er gut ist) versucht, eine Rechtsauffassung zu vertreten, die für seinen Mandanten günstig ist. Das ist aber in den meisten Fällen in der Praxis irrelevant, denn nur selten ergeben sich Fälle, in denen noch keine Klarheit darüber besteht, welcher unter mehreren vertretbaren Rechtsauffassungen die Gerichte zuneigen werden.


Dem stimme ich zu. Aber sollte dann ein guter Anwalt nicht sagen: "lassen Sie die Klage, das kostet Sie nur Geld und bringt eh nichts."

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Aber sollte dann ein guter Anwalt nicht sagen: "lassen Sie die Klage, das kostet Sie nur Geld und bringt eh nichts."


Wenn er davon überzeugt ist, daß seine Rechtsauffassung durchsetzungsfähig ist, wird er das seinem Mandanten erläutern. Die wenigsten Mandanten sagen dann "das ist mir zu riskant".
Wenn er natürlich weiß, daß er eine Mindermeinung vertritt, die der Richter teilen kann oder auch nicht, sollte er das seinem Mandanten auch sagen.

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Quark, Anwälte sind in erster Linie Organe der Rechtspflege.
Wenn sie sich doch immer daran halten würden. Wenn man sieht, wie sich manche aufführen, fragt man sich schon, was für ein Organ das sein mag.

Wenn er natürlich weiß, daß er eine Mindermeinung vertritt, die der Richter teilen kann oder auch nicht, sollte er das seinem Mandanten auch sagen.
Das sehe ich auch so. Allerdings wird es häufig so sein, dass der Mandant will, dass der Anwalt das macht, was von ihm gewollt wird, also im Zivilrecht irgendwas einklagen, unabhängig von den Erfolgsaussichten, weil der Mandant seine eigene Rechtsauffassung hat und der Anwalt es macht, weil er weiß, dass der Mandant sonst einfach zu einem anderen Anwalt geht.
Aber sollte dann ein guter Anwalt nicht sagen: "lassen Sie die Klage, das kostet Sie nur Geld und bringt eh nichts."
Ja, sollte er. Nur muss auch der Anwalt an sein Konto denken. Den Luxus, Mandanten, die gegen die Empfehlung des Anwalts die Klage wollen, rauszuschmeißen, wird sich nicht jeder Rechtsanwalt leisten können.
Außerdem ist das Risiko für die Mandanten in Zeiten der Rechtsschutzversicherung (leider) ziemlich gering.

Im Strafrecht, das ich beurteilen kann, sind ja wiederum nun auch alle Facetten der Anwaltschaft zu beobachten. Bei manchen entsteht der Eindruck, der Spruch, "Verteidiger" sei der einzige juristische Beruf, den man auch ohne juristische Kenntnisse ausüben kann, zutrifft. Andere sind für ihre Mandanten nicht mit Gold aufzuwiegen.

Damit genug Off-Topic.

Zum Thema:
Strafrechtlich ist da nach dem, was Sie sagen, noch nichts zu machen, zumal das, was sie erzählt, ja anscheinend stimmt. Vielleicht kann aber einer der Zivilrechtler mal Ausführungen dazu machen, ob Sie nicht, wenn es noch bunter wird, auf Unterlassung klagen könnten oder dergl. Die Idee, etwas Geld in einen Anwalt zu investieren und der Dame einen entsprechenden Brief schreiben zu lassen, finde ich gar nicht so schlecht.

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