Quarantäne eines Mieters im Haus kenntlich gemacht!

6. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
anderssein39
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Quarantäne eines Mieters im Haus kenntlich gemacht!

Hallo eine Frage!
Im Mietshaus 12 Parteien befindet sich ein Mieter in Quarantäne.
Im Haustürbereich wurde ein Zettel angebracht das sich auf Ebene ein Mieter in Quarantäne befindet ohne das der betreffende genannt wurde. Allerdings hat der Mieter der das angebracht hat sich scchriftlich bekannt.
Ist das so erlaubt?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich wüsste erstmal nicht was dagegen spricht, zumindest wenn derjenige, der den Zettel aufgehängt hat es von dem betroffenen Erfahren hat.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von anderssein39):
Ist das so erlaubt?

Ich sehe kein Grund weshalb das nicht erlaubt sein sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Ihr solltet dem Mieter, welcher den Zettel anbrachte dankbar sein.

Man kann nun selber Vorsorge treffen, im Treppenhaus mit Maske unterwegs sein, Geländer und Haustürklinke regelmäßig desinfizieren. Und das Treppenhaus häufig lüften.

Warum passt ihnen der Hinweis nicht?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Der Verfasser des Zettels ist bekannt und nennt seinen Namen - super
Der Name des betroffenen wird nicht genannt, nur die Etage - super

Ich sehe erstmal auch kein Problem

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von anderssein39):
Ist das so erlaubt?

Ist der Bewohner, der sich in Quarantäne befinden soll, identifizierbar?
Dann ist es nicht erlaubt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich sehe kein Grund weshalb das nicht erlaubt sein sollte.

Es ist ein Gesundheitsdatum, und das unterliegt der DSGVO und darf von den übrigen Bewohnern nicht einfach im Treppenhaus ausgehängt werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Man kann nun selber Vorsorge treffen, im Treppenhaus mit Maske unterwegs sein, Geländer und Haustürklinke regelmäßig desinfizieren. Und das Treppenhaus häufig lüften.

Und weshalb sollte man das machen?

Wenn der Mitbewohner in Quarantäne ist, darf er seine Wohnung nicht verlassen...

Insofern braucht man dann weder ein Geländer noch ein Türklinke desinfizieren - die ohnehin keine Übertragungswege sind.

Das Treppenhaus regelmäßig zu lüften ist schon wg. Schimmel sinnvoll, bringt aber infektionstechnisch gar nix. Selbst wenn ein Infizierter durchs Treppenhaus geht, ist die Virenlast viel zu gering.

Wenn die Bewohner was sinnvolles tun wollen, dann sollten sie sich - geimpft oder nicht geimpft - zweimal in der Woche testen lassen...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
nd weshalb sollte man das machen?

Wenn der Mitbewohner in Quarantäne ist, darf er seine Wohnung nicht verlassen...


Nicht alle halten sich an die Vorgaben. Meinen z.B. der Weg zum Briefkasten ist erlaubt, ebenso der Gang in den Keller.
Und wenn von der Apotheke etwas gebracht wird, stellen die es idR auf den Briefkasten oder an die Haustüre, dann muss es geholt werden.
Wir hatten einen Coronafall im Haus und 2 Personen in Quarantäne. Weiß warum ich den Ratschlag gab.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist ein Gesundheitsdatum, und das unterliegt der DSGVO und darf von den übrigen Bewohnern nicht einfach im Treppenhaus ausgehängt werden.

Das ist schlicht falsch, da die DSGVO hier gar nicht zur Anwendung kommt ... einfach mal die DSGVO lesen vor dem antworten ...



Zitat (von eh1960):
Wenn der Mitbewohner in Quarantäne ist, darf er seine Wohnung nicht verlassen...

Auch das ist natürlich falsch.
Einfach mal die entsprechenden Verordnungen lesen vor den Antworten...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Es ist ein Gesundheitsdatum, und das unterliegt der DSGVO und darf von den übrigen Bewohnern nicht einfach im Treppenhaus ausgehängt werden.

Was genau ist daran personenbezogen, wenn die Person weder genannt wird noch identifizierbar ist?

Da würde ich mir mehr Sorgen über die Klingeschilder machen. ;)

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#11
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und wenn von der Apotheke etwas gebracht wird, stellen die es idR auf den Briefkasten oder an die Haustüre, dann muss es geholt werden.

Eine Apotheke, die Medikamente - eventuell sogar verschreibungspflichtige - für jedermann zugänglich einfach irgendwo abstellt? Also, das würde mich sehr stören!

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#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von FancyFox):
Eine Apotheke, die Medikamente - eventuell sogar verschreibungspflichtige - für jedermann zugänglich einfach irgendwo abstellt? Also, das würde mich sehr stören!


Eine in Quarantäne befindliche Person kann Medikamente nicht persönlich im Empfang nehmen.
Die stellt man auch nicht irgendwo ab, sondern wie ich schrieb.

Und dann sind die Personen welche es bringen so intelligent - zumindest bei uns, klingelt bei der Person und teilen mit wo es abgestellt wurde.
Selbige muss dann zur Haustüre und es abholen. Oder jemanden im Haus bitten, es zu holen und vor die Türe legen.

So wie es mit Medikamenten gemacht wird, erfolgt es auch mit Lebensmittel.

Ihre Sorge somit komplett überflüssig.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Eine in Quarantäne befindliche Person kann Medikamente nicht persönlich im Empfang nehmen.
Die stellt man auch nicht irgendwo ab, sondern wie ich schrieb.

Eine kontaktlose Zustellung ist sehr wohl möglich. Und etwas auf den Briefkasten zu stellen, dass dann für Minuten unbeaufsichtigt da steht, ist aus meiner Sicht fahrlässig. Hier noch mal:

Zitat (von Loni12):
Und wenn von der Apotheke etwas gebracht wird, stellen die es idR auf den Briefkasten oder an die Haustüre, dann muss es geholt werden.


Man kann das Medikament auch auf die Fußmatte legen, Abstand einnehmen und klingeln, muss sich aber doch versichern, dass das Medikament auch in Empfang genommen wurde. Einfach ablegen und darauf hoffen, dass es schon der Richtige am Briefkasten abholt, ist meines Erachtens keine korrekte Vorgehensweise.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von FancyFox):
Man kann das Medikament auch auf die Fußmatte legen, Abstand einnehmen und klingeln


Die sind aufgrund von Schnee idR im Winter naß.
Die Person kann vielleicht nicht kommen und das Medikament gleich holen usw.

Dazu kam bisher nichts weg. Pakete werden auch nur abgelegt und stehen da recht lange.

Trifft es sie, können sie es handhaben wie sie wollen.
Andere machen es weniger umständlich.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Die sind aufgrund von Schnee idR im Winter naß.

Unfug. Wo soll denn der Schnee herkommen, wenn doch wegen Quarantäne keiner in die Wohnung darf und der Bewohner nicht raus darf?
Im übrigen sind die Medikamente ja in einer Umverpackung bzw. sollte der Bote dann einfach eine Tüte dabei haben.



Zitat (von Loni12):
Dazu kam bisher nichts weg.

Das "bisher ist noch nie was passiert" ist wohl das dümmste Argument der Welt ...



Zitat (von Loni12):
Die Person kann vielleicht nicht kommen und das Medikament gleich holen usw.

Pech für die Person, dann muss das verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikament wieder mitgenommen werden.
Das unbeaufsichtigte liegen lassen solcher Medikamente stellt wenigstens eine schwerwiegende Pflichtverletzung der Apotheke dar, kommt es weg stellt es schlicht eine Straftat der Beteiligten (Apotheker, Bote) dar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Unfug. Wo soll denn der Schnee herkommen, wenn doch wegen Quarantäne keiner in die Wohnung darf und der Bewohner nicht raus darf?


DER Bewohner darf nicht raus, aber die anderen Mieter welche nicht im Quarantäne natürlich.

Sind Gehwege nass oder Schneebedeckt, dann ist die Fußmatte vor der Haustüre nass. Und Umverpackungen können auch Feuchtigkeit durchlassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Pech für die Person, dann muss das verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikament wieder mitgenommen werden.

Ich schrieb doch.
Zitat (von Loni12[/quote):
klingelt bei der Person und teilen mit wo es abgestellt wurde. Selbige muss dann zur Haustüre und es abholen. Oder jemanden im Haus bitten, es zu holen und vor die Türe legen.

Das kann der Bote ja beobachten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10684 Beiträge, 4205x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Ich schrieb doch.

Nicht nur das hast Du geschrieben, sondern eben auch...
Zitat (von Loni12):
Die Person kann vielleicht nicht kommen und das Medikament gleich holen usw.

Und das unbeaufsichtigte Abstellen von verschreibungspflichtigen Medikamenten mit dem von Lebensmitteln zu vergleichen ist mehr als daneben.
Wir reden hier nicht von Äpfeln, einer Packung Butter, oder um wieder auf Medikamente zurückzukommen, von Kopfschmerztabletten, sondern von Barbituraten, Opiaten, Krebsmedikamenten etc.
Zitat (von Loni12):
Dazu kam bisher nichts weg. Pakete werden auch nur abgelegt und stehen da recht lange

Ja, man kann durchaus einen vollen Kanister Benzin inkl. Lunte vor die Haustüre stellen, hat bisher ja noch nie einer angesteckt.

P.s.
Was denkt man denn über den sorglosen Umgang mit Medikamenten, wenn man nun mal ein neugieriges Kind mit ins Spiel bringt?
Auch, passiert schon nichts?

-- Editiert von spatenklopper am 10.12.2021 10:27

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
dann ist die Fußmatte vor der Haustüre

Das bei kontaktloser Zustellung die Ablage vor der Wohnungstüre erfolgt, sollte doch allgemein bekannt sein.
Oder gibt es da tatsächlich derartige regionale Unterschiede?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

-gelöscht-

-- Editiert von -Laie- am 13.12.2021 16:21

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(509 Beiträge, 176x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Insofern braucht man dann weder ein Geländer noch ein Türklinke desinfizieren - die ohnehin keine Übertragungswege sind.


Zitat (von eh1960):
Selbst wenn ein Infizierter durchs Treppenhaus geht, ist die Virenlast viel zu gering.


Das halte ich für ein Gerücht.

10.2020 hat es mich "erwischt". Corona positiv. Mit Symptomen, die ich bisher in meinem Leben noch nie bei einer normalen Erkältung hattte. Nicht Ansatzweise.

Ich hatte zuvor Kontakte reduziert. Arbeit im Homeoffice, fahre sowieso nie "Öffis". Einzige Kontakte waren Eltern, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin (mit Kind) sowie Frau und eigenes Kind im eigenen Haushalt.

Und trotzdem hat mich Corona erwischt.

Wo hab ich mir das wohl eingefangen? Nicht von meinen Leuten um mich herum.

Einzige Möglichkeit: Im Supermarkt, beim regelmäßigen Lebensmitteleinkauf.

Entweder durch Aerosole oder Kontaktfläche wie Einkauswagen.

Der "Witz": Frau und Kind habe ich NICHT angesteckt (trotz nicht erfolgter Isolierung im Haus, da vermutet eh zu spät als die Info kam), meines Wissens nach auch sonst niemanden. Das Phänomen "Superspreader" scheint tatsächlich kein Mythos zu sein. Gerät man an den Falschen, kann es ganz schnell gehen.

Sorry für das OT, was nix mit dem Thema direkt zu tun hat.

-- Editiert von Dezent am 17.12.2021 15:31

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