Recht am Bild in (Kurz)Filmen :/

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
swamp
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht am Bild in (Kurz)Filmen :/

Hallo! Ich hoffe, dass mir hier Experten sagen können, wer an dieser Stelle recht behalten würde:

Und zwar geht es um folgenden Fall:

Ein nicht-kommerzielles Amateur-Filmteam dreht Filme, in welchen Person A zu sehen ist. Person A ist zum Zeitpunkt der Aufnahmen und danach damit mündlich und durch schlüssiges handeln (kurzer Spielfilm) einverstanden auch mit der Veröffentlichung im Internet. Person A spielt in insgesamt 2 Filmen mit, in einem recht "unerkennbar" in einem anderen eine kleinere Nebenrolle. Person B ist mit Person A auch in diesem Filmteam und führt mit Person A eine Beziehung.

Person B trennt sich von Person A. Daraufhin verlangt Person A, dass alle Aufnahmen (also die 2 Filme) aus dem Netz (z.B. YouTube) genommen werden.

Hat Person A darauf ein Recht??? Es handelt sich um keine intimen Aufnahmen oder sonstiges, sondern um wirklich harmlose Spielfilmaufnahmen, und die Person A war wie gesagt zum Zeitpunkt der Aufnahmen und auch Monate danach einverstanden und hat mitgewirkt. Leider existieren keine schriftlichen "Verträge", höchstens mehrfache Zeugen.

Natürlich möchte das Filmteam die Filme aber nicht entfernen, da dadurch wichtige künstlerische Leistungen zerstört würden.

Vielen Dank,

swamp

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

die Sache ist doch ganz einfach: Wenn die vorherige Freigabe korrekt war, dann bleibt sie das auch (selbst bei intimen Aufnahmen wäre das so).

Ob es diese Freigabe wirklich gab müsste im Einzelfall geklärt werden, insbesondere das "schlüssiges Handeln" (die mündlichen Absprachen sind wohl eher nicht beweisbar).
Wenn nicht kämen imho aber noch die Regelungen zum "unwesentlichen Beiwerk" in Betracht, da müsste man auch das Material ansehen.

Stefan

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